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Call-Eckdaten
Unterstützung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (IMCAP)
Förderprogramm
Gemeinsame Agrarpolitik
Call Nummer
IMCAP-2026-INFOME
Termine
Öffnung
07.10.2025
Deadline
14.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 125.000,00 und € 350.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allgemeines Ziel der Aufforderung ist es, alle Bürger*innen, Landwirt*innen und Nichtlandwirt*innen, in der EU für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu sensibilisieren und Informationen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu verbreiten. Die Kernbotschaften sollten in vollem Einklang mit der rechtlichen Verpflichtung der Kommission stehen, Informationsmaßnahmen zur GAP im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) 2021/2116 durchzuführen.
Call-Ziele
Die Aufforderung 2026 konzentriert sich auf die Elemente der Vision für Landwirtschaft und Ernährung im Zusammenhang mit der Umsetzung der GAP. Konkret werden Vorschläge für Informationsmaßnahmen erbeten, die sich auf folgende Punkte konzentrieren
- die Rolle der GAP bei der Unterstützung einer fairen Einkommensperspektive für Landwirt*innen und ihrer Position in der Lebensmittelversorgungskette, mit Beispielen,
- ihren Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft,
- Agrar- und Lebensmittelsysteme, die im Einklang mit den planetarischen Grenzen funktionieren, gesunde Böden, sauberes Wasser und saubere Luft bewahren und die biologische Vielfalt in Europa schützen und wiederherstellen,
- die Unterstützung des Generationswechsels und die Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts,
- Bekämpfung von Fehleinschätzungen und Desinformation und Stärkung der Informationsintegrität in Bezug auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.
Vorschläge, die nicht mindestens einen der oben genannten Punkte abdecken, werden nicht in den Geltungsbereich dieser Aufforderung aufgenommen.
Die Maßnahmen sollten den Bürgern helfen, die GAP zu verstehen und zu verstehen, wie die GAP auf die Herausforderungen reagiert, mit denen die Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeuger konfrontiert sind, wie sie dazu beiträgt, das Vertrauen der Verbraucher nach Krisen wiederherzustellen, wie sie die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt und wie sie ein wettbewerbsfähigeres, nachhaltigeres und widerstandsfähigeres Agrarmodell der Union fördert, einschließlich ihrer Vereinfachungsagenda.
Die Maßnahmen sollten den Bürger*innen helfen, die GAP durch kohärente, faktengestützte, objektive und umfassende Informationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union zu verstehen. Die Maßnahmen sollten die Bürger*innen, Landwirt*innen und Verbraucher*innen darüber informieren, wie die GAP und wie die GAP, einschließlich der nationalen GAP-Strategiepläne, auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion reagiert, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors fördert, das Einkommen der Landwirt*innen und ihre Position in der Lebensmittelwertschöpfungskette unterstützt.
Die Maßnahmen sollten auch dazu beitragen, dass die Bürger*innen verstehen, wie die GAP die Landwirt*innen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ökosysteme belohnt, einschließlich der Abschwächung des Klimawandels, und wie sie ein nachhaltigeres Agrarmodell der Union fördert. Schließlich sollten die Maßnahmen auch dazu beitragen, dass das Publikum versteht, wie die GAP die Entwicklung in ländlichen Gebieten unterstützt.
Die eingereichten Vorschläge sollten sich auf die zehn spezifischen Ziele der GAP konzentrieren und dabei die GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten, den Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung, die Gemeinsame Marktorganisation, die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken und die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 berücksichtigen. Sie sollten kohärente, objektive, faktengestützte und umfassende Informationsmaßnahmen bieten, die eine beträchtliche Anzahl von Bürger*innen in der EU erreichen, um zur Erläuterung, Umsetzung und Weiterentwicklung der GAP beizutragen und die Öffentlichkeit für ihren Inhalt und ihre Ziele zu sensibilisieren, einschließlich ihres Beitrags zur Gewährleistung einer stabilen Versorgung mit erschwinglichen Lebensmitteln, zur Unterstützung des Einkommens der Landwirt*innen und zur Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors der EU.
Bei der Motivation der eingereichten Vorschläge sollte auch berücksichtigt werden, dass bei den identifizierten Zielgruppen ein Informationsdefizit über die europäische Landwirtschaft und die GAP besteht. Dies sollte anhand von Fakten und zuverlässigen Daten geschehen und die Öffentlichkeit insgesamt für die Bedeutung der EU-Unterstützung für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung durch die GAP sensibilisieren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Themen richten sich an die breite Öffentlichkeit (insbesondere an junge Menschen in städtischen Gebieten) und/oder an Landwirt*innen und andere Akteur*innen, die in ländlichen Gebieten und im Agrarsektor tätig sind.
Im Einzelnen:
- Für junge Menschen in städtischen Gebieten, Schüler*innen, Lehrer*innen und Universitätsstudent*innen: Es sollten neue Ansätze genutzt werden, um mit jungen Menschen in Kontakt zu treten und sie für die neue GAP und den Beitrag zu sensibilisieren, den sie in vielen Bereichen leistet, z. B. in Bezug auf die Herausforderung des Klimawandels, Lebensmittel, gesunde und hochwertige Ernährung als Lebensstil, auch im Zusammenhang mit dem EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse und dem Aufruf von Tartu.
- Für die Stakeholder: Die Stakeholder sollten sich des Beitrags, den die GAP zur Förderung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Landwirtschaft leistet, stärker bewusst sein.
Die Projekte müssen objektive und messbare (quantitative und qualitative) Wirkungsindikatoren für ihre vorgeschlagenen Ziele und Aktivitäten verwenden, die durch eine Methode zur Bewertung der Auswirkungen bewertet werden. Diese Indikatoren sollten u. a. Folgendes umfassen
- die Ausgangssituation (d. h. eine Beschreibung des derzeitigen Bekanntheitsgrads und der Wahrnehmung der GAP bei der Zielgruppe). Dies könnte auf speziellen Eurobarometer-520-Daten oder anderen objektiven und glaubwürdigen Datenquellen beruhen, die den Bekanntheitsgrad und die Wahrnehmung der GAP in einem bestimmten Zielpublikum definieren
- die Gesamtzahl der Kontakte, die im Rahmen der Kommunikations- und Informationsmaßnahmen voraussichtlich zustande kommen werden, und
- die angestrebte Erhöhung der Gesamtzahl der Kontakte, die die GAP als Ergebnis der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen kennen und/oder eine positivere Meinung über sie haben (im Vergleich zur Ausgangslage).
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Erwartete Ergebnisse
Dieser Aufruf zielt auf Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für ein großes Publikum ab, um die Bürger*innen über die GAP (einschließlich der nationalen GAP-Strategiepläne) zu informieren.
Die Informationsmaßnahmen müssen eine oder mehrere Aktivitäten umfassen, die eine große Anzahl von Bürger*innen erreichen, wie z. B:
- Erstellung und Verteilung/Sendung von gedrucktem, multimedialem oder audiovisuellem Material
- Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien, die eine große Anzahl von Bürger*innen erreichen
- Medienveranstaltungen
- Konferenzen, Seminare, Workshops, die eine große Anzahl von Bürger*innen erreichen
- Studien zu GAP-bezogenen Themen (sofern dies zur Unterstützung der Durchführung der Informationsmaßnahmen erforderlich ist).
Die folgenden Aktivitäten sind NICHT förderfähig:
- gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
- allgemeine oder satzungsgemäße Versammlungen
- sonstige Aktivitäten, bei denen die Kommunikations- und Informationsmaßnahmen nicht die Hauptkomponente darstellen.
Im Falle früherer kofinanzierter Kampagnen müssen die Projekte ihre bisherigen Auswirkungen beschreiben und die Neuartigkeit der für diese Aufforderung vorgeschlagenen Aktivitäten klar und detailliert erläutern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*in, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellenden zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zulässig).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (nur im Europass-Format ) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des letzten Kalenderjahres (der jährliche Rechenschaftsbericht wird nicht berücksichtigt)
- Liste früherer Projekte (nur wichtige EU-, nationale und regionale Projekte, die sich auf das Thema der Aufforderung in den letzten 4 Jahren beziehen) (Muster in Teil B)
- Unterlagen zum Nachweis der rechtlichen Verbindung zwischen dem Koordinator und der/den angeschlossenen Einrichtung(en)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Jede Änderung des Formats oder der Schriftart der EG-Vorlage ist nicht zulässig und führt zu einem Abzug von 5 Punkten (Vergabekriterien 2 oder 4).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document IMCAP-2026-INFOMECall Document IMCAP-2026-INFOME(319kB)
Kontakt
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