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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Praxisnahe Berufsorientierung für geringqualifizierte Beschäftigte für den Einstieg in nachgefragte Berufsfelder in Wien und Förderung einer nicht-stereotypen Berufswahl

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Termine

Öffnung
03.10.2025

Deadline
14.11.2025 23:59

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 700.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Der Europäische Sozialfonds plus (ESF+) finanziert über den Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds als Zwischengeschaltete Stelle des ESF+ für Wien im Rahmen des Programms „ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021 – 2027“ (CCI 2021AT05FFPR001) in der Priorität 6 „Soziale Innovation“ eine Maßnahme zur Erreichung des Spezifischen Ziels ESO4.8 „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“.

Call-Ziele

Gefördert werden soll die Entwicklung eines Konzepts für eine innovative Maßnahme zur Ermöglichung von praktischer Berufsorientierung für geringqualifizierte Beschäftigte ab 18 Jahren, die eine Lücke in den Wiener Berufsorientierungsangeboten schließen hilft.

Darüber hinaus wird die Umsetzung des Konzeptes im Rahmen eines Pilotbetriebes gefördert. Das Ziel der Förderung ist die Bekämpfung bzw. Prävention von Armut, die Erhöhung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Reduktion von Diskriminierung gegenüber bestimmten Personengruppen sowie eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.

Zielgruppe des Vorhabens sind armutsbetroffene oder armutsgefährdete Personen. Konkret richtet sich die Maßnahme mehrheitlich an:

  • Personen mit maximal Pflichtschulabschluss bzw.
  • Personen mit einer höheren (im Ausland) erworbenen Qualifikation, die in Österreich allerdings Tätigkeiten ohne besondere qualifikatorische Anforderung und mit geringem Verantwortungsumfang ausüben und damit ihren Bildungsabschluss auf dem Arbeitsmarkt nicht verwerten können,
  • ab Vollendung des 18. Lebensjahres (ab dem 18. Geburtstag),
  • mit Wohnsitz in Wien,
  • Beschäftige, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert sind.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Durch die Kombination von praxisnaher Berufsorientierung, gendersensibler Ansprache und Fokus auf stark nachgefragte Berufsfelder soll der Call daher einen mehrfachen Beitrag zur Armutsprävention leisten:

  • Individuell: Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven mit besseren Einkommens- und Entwicklungschancen.
  • Strukturell: Stärkung des Fachkräftepotenzials in zentralen Zukunftsbereichen der Stadt Wien.
  • Gesellschaftlich: Abbau geschlechtsspezifischer Bildungs- und Erwerbsungleichheiten sowie Stärkung von Chancengerechtigkeit.

Erwartete Ergebnisse

Das Projekt soll darauf abzielen, soziale Bedarfe zu decken und aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Im Zentrum steht der Nutzen für die Gesellschaft: durch die Verbesserung der Lebensqualität benachteiligter Gruppen, die Förderung sozialer Teilhabe sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dabei kommt ein neuartiger Ansatz zur Anwendung – entweder als radikale Innovation mit völlig neuen Lösungswegen oder als gezielte Weiterentwicklung bestehender Modelle, angepasst an regionale Gegebenheiten und spezifische Kontexte. Entscheidender Bestandteil des Vorhabens ist die aktive Partizipation der Zielgruppen. Sie werden nicht nur als Nutzende betrachtet, sondern als Mitgestaltende in alle relevanten Phasen einbezogen – von der Bedarfsanalyse über die Umsetzung bis hin zur Evaluation.

Im Antragskonzept (Grobkonzept) ist zu den beiden Projektphasen (Erstellung Detailkonzept, Umsetzung Pilotbetrieb) folgendes darzustellen:

Beschreibung der Herangehensweise im Hinblick auf:

  • Vertiefende Analyse der aktuellen Angebotslage und der Bedarfslage der geplanten Zielgruppe
  • Beschreibung des Prozesses der Konzeptentwicklung (unter Einbindung der geplanten Zielgruppe mit geeigneten Formaten)
  • Beschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte wie z.B. Herangehensweise für die Ermöglichung einer praxisnahen Berufsorientierung für die Zielgruppe
  • Definition von Zielen, die mit der zu entwickelnden Maßnahme erreicht werden sollen
    • Beitrag des Projektes zu den Zielen des ESF+-Programms, insbesondere des Spezifischen Ziels der Priorität 6: "Soziale Innovation”,
    • Beitrag des Projektes zu Zielen des Calls (siehe Callbeschreibung 2.2)
  • Darstellung des Nutzens für die Zielgruppen
  • Darstellung der Erfüllung der Kriterien der Sozialen Innovation (siehe Callbeschreibung 3.4.1)
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen/Stakeholder*innen
  • Aufbau und operative Umsetzung des konzipierten Angebots
  • Ansprache/Akquisition von geeigneten Personen innerhalb der Zielgruppe Nachgelagerte Weitervermittlung (Anschlussoptionen)
  • Regelmäßige Berichterstattung und Austausch mit den Fördergeber*innen in Form von Steuergruppen. Diese werden schon in der Konzeptionsphase je nach Bedarf eingerichtet.

Verpflichtende Konzept-Bestandteile:

  • Organisatorische/Administrative Rahmenbedingungen, und Compliance Management System
    • antragstellende Organisation(en)
    • Rechtsform
    • Abgrenzung des geplanten Projekts zu anderen Bereichen/Projekten des*der Antragsteller*in
    • Erfahrungen mit der Umsetzung von ESF+ Förder-Projekten
    • administrative Rahmenbedingungen (Zeiterfassungssystem, System zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, ESF+ konformen Abrechnung)
    • Compliance - Beschreibung der Prozesse und Regelungen hinsichtlich
      • Korruption, Geschenke, Geldwäsche etc.
      • Umgang mit Förderungsmitteln (Vier-Augen-Prinzipien, Bestätigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Zahlungsfreigaben)
      • Umgang mit Beschäftigten, um eine arbeitsrechtliche Compliance sicherzustellen bzw. um festzustellen, ob bspw. abgerechnete Stunden tatsächlich angefallen sind (ggf. Übermittlung von Unterlagen zur Dokumentation)
  • (geplante) Standort(e) der Projektumsetzung
  • räumliche und technische Infrastruktur
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Beschreibung der geplanten Zusammensetzung des Teams und des Personaleinsatzes
    • Plausibilisierung des geplanten Personaleinsatzes im Zusammenhang mit den Angaben im eingereichten Finanzplan (Antragsbeilage “V07.1_Finanzplan-SEK-Projektkosten“, Tabellenblatt „Personaleinsatz”) sowie zu den beigefügten Formblättern “V10.2_Arbeitsplatzbeschreibung MA-Kategorien”.

Ebenfalls ist die Durchführung eines Konzept-Workshops (siehe 1.2 und 2.4) mit Unterstützung durch das Kompetenzzentrum für Soziale Innovation (SI plus) geplant. Nach Antragsbewilligung wird über den Termin und die Teilnehmenden eine Vereinbarung mit den Fördergeber*innen getroffen. Ziel des Konzept-Workshops ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für die zu entwickelnde Maßnahme, die Definition von Zielen und Meilensteinen.

Validierungsworkshop und Mitwirkung an der Evaluierung

Vor Ende des Projektzeitraumes wird unter Einbeziehung der Projektleitung, der beteiligten Projektpartner*innen sowie Teilnehmer*innen und/oder von Stakeholder*innen ein Validierungsworkshop zu den neu entwickelten oder adaptierten Lösungsansätzen durchgeführt. Dieser Validierungsworkshop wird durch das Kompetenzzentrum für Soziale Innovation (SI plus) organisiert und umgesetzt. Die Projektträger*innen verpflichten sich an diesem Validierungsworkshop teilzunehmen und in diesem Rahmen die Projektergebnisse und den sozial innovativen Charakter des Projekts vorzustellen.

Die Bewertung des Lösungsansatzes durch Stakeholder*innen und/oder Teilnehmer*innen im Rahmen des Validierungsworkshops ist Grundlage für die Bestimmung des Ergebnisindikators „Projektanzahl, die von Stakeholder*innen und/oder Teilnehmer*innen positiv bewertet werden“. Das Projekt wird extern im Auftrag der ZWIST evaluiert. Der/Die Projektträger*in verpflichtet sich, die Evaluation gemäß den beauftragten Anforderungen zu unterstützen. Die dafür aufgewendeten Leistungsstunden sind im Rahmen des gegenständlichen Projekts förderfähig.

Bereichsübergreifende Grundsätze

In der Konzeption der Maßnahme und der Pilotierung muss ein Beitrag zu den ESF+-Querschnittszielen (Gleichstellung von Männern und Frauen, Antidiskriminierung inklusive Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sowie ökologische Nachhaltigkeit) vorgesehen werden, der im Antrag gesondert darzustellen ist (siehe dazu auch Kapitel 3.5).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Österreich

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Das Vorhaben kann von einem oder von einer Partnerschaft bestehend aus maximal drei Rechtsträger*innen umgesetzt werden, wobei es sich nicht um ein "Netzwerkprojekt" handelt, sondern um ein sinnvolles Zusammenwirken mehrerer Organisationen bei der Vorhabensumsetzung. Mehrere Rechtsträger*innen haben einen unter ihnen zu definieren, der gegenüber den Fördergeber*innen die Verantwortung für die Weitergabe der Fördermittel übernimmt.

Geplante Projektträger:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.:GmbH & Co KG)
  • Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder

Personen oder Institutionen, die an der Erstellung des Calls beteiligt waren, können sich nicht am Auswahlverfahren beteiligen. Um Interessenskonflikte innerhalb der Bewertungskommission zu vermeiden, wird von jedem und jeder TeilnehmerIn in der Bewertungskommission eine Selbsterklärung ausgefüllt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen einer Bewertung unterzogen werden können.Die unten angeführten Parteien waren im vorliegenden Call involviert: 

  • Arbeiterkammer
  • Wirtschaftskammer
  • ÖGB
  • Industriellenvereinigung
  • AMS Wien
  • SI Plus

weitere Förderkriterien

Fördersumme: Die maximale Fördersumme für den Förderungszeitraum 01.03.2026 bis 31.08.2027 beträgt: € 700.000. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 95 % aus Mitteln des ESF+ und zu 5 % aus Mitteln des nationalen Förderungsgebers waff.

Projektdauer: Der Projektzeitraum beträgt insgesamt 18 Monate, beginnend mit 01.03.2026 bis 31.08.2027. Nach der Antragsbewilligung beginnt mit 01.03.2026 die Erarbeitung des Detailkonzeptes. Für diese Phase werden 6 Monate Förderzeitraum vorgesehen. Im 6. Monat der Konzeptphase ist den Fördergeber*innen das Detailkonzept in schriftlicher Form zu übermitteln. Ebenso ist eine PowerPoint-Präsentation vorzubereiten. Die Präsentation und die Diskussion sowie gegebenenfalls die Adaption des Konzeptes erfolgen in Absprache mit den Förderungsgeber*innen. Im Anschluss startet die Pilotphase im Ausmaß von 12 Monaten, bis spätestens 31.08.2027.

Projektverlängerung: Die Förderstelle hat im ESF+ Datenbanksystem IDEA im Zuge der Call-Erstellung eine Verlängerungs- und Aufstockungsoption i.H.v. max. € 696.430,00 und bis zu 10 Monaten verankert. Für eine Laufzeit von 28 Monaten (bis 30.06.2028) würde somit ein Gesamtbudget in der maximalen Höhe von € 1.396.430,00 zur Verfügung stehen, wobei die Finanzierung zu 95 % vom ESF+ getragen wird.

Projektraum: Die konzipierte Maßnahme muss sich an den Bedarfen und einer Umsetzung in Wien orientieren.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion

Relevanz für EU-Makroregion

EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

18 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Einreichung für Projektträger erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA:  IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN

Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist:  IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG

Anfragen zum Call sind ausnahmslos schriftlich über die Korrespondenzfunktion der IDEA-Datenbank bis spätestens 07.11.2025 (12:00 Uhr) zu stellen.

Das Förderungsansuchen ist in deutscher Sprache zu erstellen. Beilagen und Nachweise sind in deutscher Sprache beizulegen.

Der*die Förderungswerber*in hat sich bei der Erstellung des Förderungsansuchens an die vorliegenden Unterlagen zu halten. Es sind die Datenbank und die angehängten Formulare zu verwenden.

Andere als die in der gegenständlichen Unterlage geforderten Anlagen sind unverlangt, werden nicht entgolten und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des*der Förderungswerber*in zurückgestellt. Diese Unterlagen sind kein Bestandteil der Beurteilung im Zuge des Auswahlverfahrens.

Der Antrag ist in der Datenbank einzugeben, freizuschalten und in rechtsgültiger, digital gefertigter Form als Upload einzureichen. Damit anerkennt der*die Förderungswerber*in ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Unterlage.

Die zur Verfügung gestellten Vorlagen, die über die Datenbank zur Verfügung gestellt werden, sind zu verwenden.

Ein fristwahrender Antrag gem. Sonderrichtlinie ESF+ Programm „Beschäftigung Österreich & JTF 2021 – 2027“ hat folgende Unterlagen und Nachweise zu enthalten:

  • rechtsgültig unterfertigter Antrag (hochgeladen in der Datenbank IDEA)
  • Antragskonzept laut Vorlage inklusive der geforderten Anlagen
  • Finanzplan laut Vorlage
  • Formblätter „Arbeitsplatzbeschreibung MA-Kategorien“ (pro MA-Kategorie bzw. pro Tätigkeitsbereich innerhalb einer MA-Kategorie)
  • Formular „Eigenerklärung Antragsteller“
  • Nachweis Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug oder Ergänzungsregister (inklusive Nachweis der Zeichnungsberechtigung)
  • Satzung bzw. Statuten
  • Gewerbeschein bei Unternehmen
  • Letztgültiger Kontoauszug oder Rückstandsbescheinigung der Finanzbehörde
  • letztgültiger Kontoauszug oder Rückstandsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt
  • letzter verfügbarer Jahresabschluss und Saldenauswertung, falls der Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr noch nicht vorliegt
  • Bilanzierer: Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Jahresabschlussbericht mit Bestätigungsvermerk, dass kein Reorganisationsbedarf gem. Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) besteht
  • Einnahmen-/Ausgaben-Rechner:
    • KSV-Selbstauskunft (KSV Rating Compact);
    • Prognoserechnung – Selbstauskunft unter Verwendung der Vorlage „V10.5_Prognoserechnung EAR“
    • Kleine/mittlere Vereine: Prüfvermerk der Rechnungsprüfer*innen
  • Selbsterklärung - Doppelförderung (Unter Verwendung der im Call bereitgestellten Formularvorlage) / Detailunterlagen zu bestehenden Förderungen. Nachweise über Leitungserfahrung der Projektleitung
  • Bestätigung Bankverbindung
  • Konzept: Darstellung, wie die Kriterien der Sozialen Innovation durch das Vorhaben erfüllt werden
  • Konzept: „Organisatorische/Administrative Rahmenbedingungen, und Compliance Management System“
  • Konzept: “Referenzen und Kompetenzen der*des Antragsteller*in/Antragsteller*innen im Hinblick auf das Thema Berufsorientierung bzw. die Zielgruppe der Calls
  • GISA-Zahl

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