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Call-Eckdaten
Praxisnahe Berufsorientierung für geringqualifizierte Beschäftigte für den Einstieg in nachgefragte Berufsfelder in Wien und Förderung einer nicht-stereotypen Berufswahl
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Termine
Öffnung
03.10.2025
Deadline
14.11.2025 23:59
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Europäische Sozialfonds plus (ESF+) finanziert über den Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds als Zwischengeschaltete Stelle des ESF+ für Wien im Rahmen des Programms „ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021 – 2027“ (CCI 2021AT05FFPR001) in der Priorität 6 „Soziale Innovation“ eine Maßnahme zur Erreichung des Spezifischen Ziels ESO4.8 „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“.
Call-Ziele
Gefördert werden soll die Entwicklung eines Konzepts für eine innovative Maßnahme zur Ermöglichung von praktischer Berufsorientierung für geringqualifizierte Beschäftigte ab 18 Jahren, die eine Lücke in den Wiener Berufsorientierungsangeboten schließen hilft.
Darüber hinaus wird die Umsetzung des Konzeptes im Rahmen eines Pilotbetriebes gefördert. Das Ziel der Förderung ist die Bekämpfung bzw. Prävention von Armut, die Erhöhung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Reduktion von Diskriminierung gegenüber bestimmten Personengruppen sowie eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
Zielgruppe des Vorhabens sind armutsbetroffene oder armutsgefährdete Personen. Konkret richtet sich die Maßnahme mehrheitlich an:
- Personen mit maximal Pflichtschulabschluss bzw.
- Personen mit einer höheren (im Ausland) erworbenen Qualifikation, die in Österreich allerdings Tätigkeiten ohne besondere qualifikatorische Anforderung und mit geringem Verantwortungsumfang ausüben und damit ihren Bildungsabschluss auf dem Arbeitsmarkt nicht verwerten können,
- ab Vollendung des 18. Lebensjahres (ab dem 18. Geburtstag),
- mit Wohnsitz in Wien,
- Beschäftige, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Durch die Kombination von praxisnaher Berufsorientierung, gendersensibler Ansprache und Fokus auf stark nachgefragte Berufsfelder soll der Call daher einen mehrfachen Beitrag zur Armutsprävention leisten:
- Individuell: Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven mit besseren Einkommens- und Entwicklungschancen.
- Strukturell: Stärkung des Fachkräftepotenzials in zentralen Zukunftsbereichen der Stadt Wien.
- Gesellschaftlich: Abbau geschlechtsspezifischer Bildungs- und Erwerbsungleichheiten sowie Stärkung von Chancengerechtigkeit.
Erwartete Ergebnisse
Das Projekt soll darauf abzielen, soziale Bedarfe zu decken und aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Im Zentrum steht der Nutzen für die Gesellschaft: durch die Verbesserung der Lebensqualität benachteiligter Gruppen, die Förderung sozialer Teilhabe sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dabei kommt ein neuartiger Ansatz zur Anwendung – entweder als radikale Innovation mit völlig neuen Lösungswegen oder als gezielte Weiterentwicklung bestehender Modelle, angepasst an regionale Gegebenheiten und spezifische Kontexte. Entscheidender Bestandteil des Vorhabens ist die aktive Partizipation der Zielgruppen. Sie werden nicht nur als Nutzende betrachtet, sondern als Mitgestaltende in alle relevanten Phasen einbezogen – von der Bedarfsanalyse über die Umsetzung bis hin zur Evaluation.
Im Antragskonzept (Grobkonzept) ist zu den beiden Projektphasen (Erstellung Detailkonzept, Umsetzung Pilotbetrieb) folgendes darzustellen:
Beschreibung der Herangehensweise im Hinblick auf:
- Vertiefende Analyse der aktuellen Angebotslage und der Bedarfslage der geplanten Zielgruppe
- Beschreibung des Prozesses der Konzeptentwicklung (unter Einbindung der geplanten Zielgruppe mit geeigneten Formaten)
- Beschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte wie z.B. Herangehensweise für die Ermöglichung einer praxisnahen Berufsorientierung für die Zielgruppe
- Definition von Zielen, die mit der zu entwickelnden Maßnahme erreicht werden sollen
- Beitrag des Projektes zu den Zielen des ESF+-Programms, insbesondere des Spezifischen Ziels der Priorität 6: "Soziale Innovation”,
- Beitrag des Projektes zu Zielen des Calls (siehe Callbeschreibung 2.2)
- Darstellung des Nutzens für die Zielgruppen
- Darstellung der Erfüllung der Kriterien der Sozialen Innovation (siehe Callbeschreibung 3.4.1)
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen/Stakeholder*innen
- Aufbau und operative Umsetzung des konzipierten Angebots
- Ansprache/Akquisition von geeigneten Personen innerhalb der Zielgruppe Nachgelagerte Weitervermittlung (Anschlussoptionen)
- Regelmäßige Berichterstattung und Austausch mit den Fördergeber*innen in Form von Steuergruppen. Diese werden schon in der Konzeptionsphase je nach Bedarf eingerichtet.
Verpflichtende Konzept-Bestandteile:
- Organisatorische/Administrative Rahmenbedingungen, und Compliance Management System
- antragstellende Organisation(en)
- Rechtsform
- Abgrenzung des geplanten Projekts zu anderen Bereichen/Projekten des*der Antragsteller*in
- Erfahrungen mit der Umsetzung von ESF+ Förder-Projekten
- administrative Rahmenbedingungen (Zeiterfassungssystem, System zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, ESF+ konformen Abrechnung)
- Compliance - Beschreibung der Prozesse und Regelungen hinsichtlich
- Korruption, Geschenke, Geldwäsche etc.
- Umgang mit Förderungsmitteln (Vier-Augen-Prinzipien, Bestätigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Zahlungsfreigaben)
- Umgang mit Beschäftigten, um eine arbeitsrechtliche Compliance sicherzustellen bzw. um festzustellen, ob bspw. abgerechnete Stunden tatsächlich angefallen sind (ggf. Übermittlung von Unterlagen zur Dokumentation)
- (geplante) Standort(e) der Projektumsetzung
- räumliche und technische Infrastruktur
- Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Beschreibung der geplanten Zusammensetzung des Teams und des Personaleinsatzes
- Plausibilisierung des geplanten Personaleinsatzes im Zusammenhang mit den Angaben im eingereichten Finanzplan (Antragsbeilage “V07.1_Finanzplan-SEK-Projektkosten“, Tabellenblatt „Personaleinsatz”) sowie zu den beigefügten Formblättern “V10.2_Arbeitsplatzbeschreibung MA-Kategorien”.
Ebenfalls ist die Durchführung eines Konzept-Workshops (siehe 1.2 und 2.4) mit Unterstützung durch das Kompetenzzentrum für Soziale Innovation (SI plus) geplant. Nach Antragsbewilligung wird über den Termin und die Teilnehmenden eine Vereinbarung mit den Fördergeber*innen getroffen. Ziel des Konzept-Workshops ist die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für die zu entwickelnde Maßnahme, die Definition von Zielen und Meilensteinen.
Validierungsworkshop und Mitwirkung an der Evaluierung
Vor Ende des Projektzeitraumes wird unter Einbeziehung der Projektleitung, der beteiligten Projektpartner*innen sowie Teilnehmer*innen und/oder von Stakeholder*innen ein Validierungsworkshop zu den neu entwickelten oder adaptierten Lösungsansätzen durchgeführt. Dieser Validierungsworkshop wird durch das Kompetenzzentrum für Soziale Innovation (SI plus) organisiert und umgesetzt. Die Projektträger*innen verpflichten sich an diesem Validierungsworkshop teilzunehmen und in diesem Rahmen die Projektergebnisse und den sozial innovativen Charakter des Projekts vorzustellen.
Die Bewertung des Lösungsansatzes durch Stakeholder*innen und/oder Teilnehmer*innen im Rahmen des Validierungsworkshops ist Grundlage für die Bestimmung des Ergebnisindikators „Projektanzahl, die von Stakeholder*innen und/oder Teilnehmer*innen positiv bewertet werden“. Das Projekt wird extern im Auftrag der ZWIST evaluiert. Der/Die Projektträger*in verpflichtet sich, die Evaluation gemäß den beauftragten Anforderungen zu unterstützen. Die dafür aufgewendeten Leistungsstunden sind im Rahmen des gegenständlichen Projekts förderfähig.
Bereichsübergreifende Grundsätze
In der Konzeption der Maßnahme und der Pilotierung muss ein Beitrag zu den ESF+-Querschnittszielen (Gleichstellung von Männern und Frauen, Antidiskriminierung inklusive Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sowie ökologische Nachhaltigkeit) vorgesehen werden, der im Antrag gesondert darzustellen ist (siehe dazu auch Kapitel 3.5).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Das Vorhaben kann von einem oder von einer Partnerschaft bestehend aus maximal drei Rechtsträger*innen umgesetzt werden, wobei es sich nicht um ein "Netzwerkprojekt" handelt, sondern um ein sinnvolles Zusammenwirken mehrerer Organisationen bei der Vorhabensumsetzung. Mehrere Rechtsträger*innen haben einen unter ihnen zu definieren, der gegenüber den Fördergeber*innen die Verantwortung für die Weitergabe der Fördermittel übernimmt.
Geplante Projektträger:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.:GmbH & Co KG)
- Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder
Personen oder Institutionen, die an der Erstellung des Calls beteiligt waren, können sich nicht am Auswahlverfahren beteiligen. Um Interessenskonflikte innerhalb der Bewertungskommission zu vermeiden, wird von jedem und jeder TeilnehmerIn in der Bewertungskommission eine Selbsterklärung ausgefüllt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen einer Bewertung unterzogen werden können.Die unten angeführten Parteien waren im vorliegenden Call involviert:
- Arbeiterkammer
- Wirtschaftskammer
- ÖGB
- Industriellenvereinigung
- AMS Wien
- SI Plus
weitere Förderkriterien
Fördersumme: Die maximale Fördersumme für den Förderungszeitraum 01.03.2026 bis 31.08.2027 beträgt: € 700.000. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 95 % aus Mitteln des ESF+ und zu 5 % aus Mitteln des nationalen Förderungsgebers waff.
Projektdauer: Der Projektzeitraum beträgt insgesamt 18 Monate, beginnend mit 01.03.2026 bis 31.08.2027. Nach der Antragsbewilligung beginnt mit 01.03.2026 die Erarbeitung des Detailkonzeptes. Für diese Phase werden 6 Monate Förderzeitraum vorgesehen. Im 6. Monat der Konzeptphase ist den Fördergeber*innen das Detailkonzept in schriftlicher Form zu übermitteln. Ebenso ist eine PowerPoint-Präsentation vorzubereiten. Die Präsentation und die Diskussion sowie gegebenenfalls die Adaption des Konzeptes erfolgen in Absprache mit den Förderungsgeber*innen. Im Anschluss startet die Pilotphase im Ausmaß von 12 Monaten, bis spätestens 31.08.2027.
Projektverlängerung: Die Förderstelle hat im ESF+ Datenbanksystem IDEA im Zuge der Call-Erstellung eine Verlängerungs- und Aufstockungsoption i.H.v. max. € 696.430,00 und bis zu 10 Monaten verankert. Für eine Laufzeit von 28 Monaten (bis 30.06.2028) würde somit ein Gesamtbudget in der maximalen Höhe von € 1.396.430,00 zur Verfügung stehen, wobei die Finanzierung zu 95 % vom ESF+ getragen wird.
Projektraum: Die konzipierte Maßnahme muss sich an den Bedarfen und einer Umsetzung in Wien orientieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung für Projektträger erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG
Anfragen zum Call sind ausnahmslos schriftlich über die Korrespondenzfunktion der IDEA-Datenbank bis spätestens 07.11.2025 (12:00 Uhr) zu stellen.
Das Förderungsansuchen ist in deutscher Sprache zu erstellen. Beilagen und Nachweise sind in deutscher Sprache beizulegen.
Der*die Förderungswerber*in hat sich bei der Erstellung des Förderungsansuchens an die vorliegenden Unterlagen zu halten. Es sind die Datenbank und die angehängten Formulare zu verwenden.
Andere als die in der gegenständlichen Unterlage geforderten Anlagen sind unverlangt, werden nicht entgolten und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des*der Förderungswerber*in zurückgestellt. Diese Unterlagen sind kein Bestandteil der Beurteilung im Zuge des Auswahlverfahrens.
Der Antrag ist in der Datenbank einzugeben, freizuschalten und in rechtsgültiger, digital gefertigter Form als Upload einzureichen. Damit anerkennt der*die Förderungswerber*in ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Unterlage.
Die zur Verfügung gestellten Vorlagen, die über die Datenbank zur Verfügung gestellt werden, sind zu verwenden.
Ein fristwahrender Antrag gem. Sonderrichtlinie ESF+ Programm „Beschäftigung Österreich & JTF 2021 – 2027“ hat folgende Unterlagen und Nachweise zu enthalten:
- rechtsgültig unterfertigter Antrag (hochgeladen in der Datenbank IDEA)
- Antragskonzept laut Vorlage inklusive der geforderten Anlagen
- Finanzplan laut Vorlage
- Formblätter „Arbeitsplatzbeschreibung MA-Kategorien“ (pro MA-Kategorie bzw. pro Tätigkeitsbereich innerhalb einer MA-Kategorie)
- Formular „Eigenerklärung Antragsteller“
- Nachweis Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug oder Ergänzungsregister (inklusive Nachweis der Zeichnungsberechtigung)
- Satzung bzw. Statuten
- Gewerbeschein bei Unternehmen
- Letztgültiger Kontoauszug oder Rückstandsbescheinigung der Finanzbehörde
- letztgültiger Kontoauszug oder Rückstandsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt
- letzter verfügbarer Jahresabschluss und Saldenauswertung, falls der Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr noch nicht vorliegt
- Bilanzierer: Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Jahresabschlussbericht mit Bestätigungsvermerk, dass kein Reorganisationsbedarf gem. Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) besteht
- Einnahmen-/Ausgaben-Rechner:
- KSV-Selbstauskunft (KSV Rating Compact);
- Prognoserechnung – Selbstauskunft unter Verwendung der Vorlage „V10.5_Prognoserechnung EAR“
- Kleine/mittlere Vereine: Prüfvermerk der Rechnungsprüfer*innen
- Selbsterklärung - Doppelförderung (Unter Verwendung der im Call bereitgestellten Formularvorlage) / Detailunterlagen zu bestehenden Förderungen. Nachweise über Leitungserfahrung der Projektleitung
- Bestätigung Bankverbindung
- Konzept: Darstellung, wie die Kriterien der Sozialen Innovation durch das Vorhaben erfüllt werden
- Konzept: „Organisatorische/Administrative Rahmenbedingungen, und Compliance Management System“
- Konzept: “Referenzen und Kompetenzen der*des Antragsteller*in/Antragsteller*innen im Hinblick auf das Thema Berufsorientierung bzw. die Zielgruppe der Calls
- GISA-Zahl
Call-Dokumente
Hintergrunddokument Praxisnahe BerufsorientierungHintergrunddokument Praxisnahe Berufsorientierung(227kB)
Callbeschreibung Praxisnahe BerufsorientierungCallbeschreibung Praxisnahe Berufsorientierung(450kB)
Kontakt
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