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Call-Eckdaten
TV- und Online-Inhalte Dokumentarfilmprojekte - 2. Stichtag
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-TVONLINE-2
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
07.05.2026 17:00
Förderquote
€ 70 000 - € 2 000 000
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist die Produktion innovativer und qualitativ hochwertiger TV-Inhalte und serieller Geschichten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist es, die Kapazitäten der Produzent*innen audiovisueller Inhalte zu erhöhen, damit sie starke Projekte mit einem erheblichen Potenzial für die Verbreitung in ganz Europa und darüber hinaus entwickeln und produzieren können, und europäische und internationale Koproduktionen im Fernseh- und Online-Sektor zu erleichtern. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Produzent*innen gegenüber Fernsehveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, einschließlich unabhängiger Produzent*innen, Fernsehveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten, aus verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern, auch aus Ländern mit geringer Kapazität, zu verbessern, um qualitativ hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine breite internationale Verbreitung abzielen und für ein breites Publikum, einschließlich der kommerziellen Verwertung im plattformübergreifenden Umfeld, beworben werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung aufweisen und eine klare Verbindung zu den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Vermehrte Produktion hochwertiger europäischer Werke für den linearen und nichtlinearen Rundfunk, auch auf digitalen Plattformen, sowie Zunahme der Zahl der Koproduktionen.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Betreiber*innen aus verschiedenen Ländern, die am MEDIA-Bereich teilnehmen, auch zwischen Fernsehveranstaltern und aus Ländern mit geringer Kapazität.
- Mehr Zuschauer*innen für europäische Werke durch lineare und nichtlineare Ausstrahlung, auch über digitale Plattformen.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktion für TV- und Online-Inhalte unterstützt Werke [Animationsfilme (Thema 1), Dokumentarfilme (Thema 2) und Spielfilme (Thema 3)], die für die lineare und nichtlineare Ausstrahlung bestimmt sind, und stellt Folgendes vor:
- enge Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen, einschließlich zwischen Sendeanstalten;
- einen hohen kreativen/künstlerischen Wert und ein großes grenzüberschreitendes Verwertungspotenzial, das ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene erreichen kann;
- innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung, die einen klaren Zusammenhang mit den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie (insbesondere durch den Einsatz von Greening-Berater*innen, die die Umweltauswirkungen von Produktionen und Dreharbeiten verringern) und zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität enthalten.
Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How to"-Sendungen;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps;
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Projekte, die bereits von Eurimages finanziert wurden;
- Produktionen, die ursprünglich als Kinofilme gedacht waren (z. B. wenn mehrere Kinoverleiher und/oder ein internationaler Vertriebsagent beteiligt sind).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
- unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerber*innen (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerber*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Pauschalkalkulator (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), das aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden soll
- Eine kreative Präsentation des Projekts (mit einer Regieanweisung, einem Booklet, einer grafischen Präsentation, einer Drehbuchprobe usw.), einschließlich eines Links zum Trailer/Teaser, falls vorhanden
- Eine Finanzierungsstruktur für die Produktion (mit einer Übersicht über alle bestätigten Finanzierungsquellen zur Deckung des gesamten Produktionsbudgets) (eine obligatorische Vorlage ist im Einreichungssystem verfügbar)
- Bestätigte Finanzierungsquellen und (falls zutreffend) Koproduktionsvertrag(e) (gescannte Kopien aller Belege für die bestätigten Finanzierungsquellen und Koproduktionen sind in der gleichen Reihenfolge vorzulegen, wie sie in der Finanzierungsstruktur der Produktion aufgeführt sind. Bitte konsultieren Sie die Anweisungen in der Vorlage der Finanzierungsstruktur für die Produktion und die Angaben in Abschnitt 6 über "Förderfähige Aktivitäten", um alle Aspekte zu bestimmen, die als bestätigte Finanzierungsquellen betrachtet werden können)
- Absichtserklärungen für den Vertrieb (eingescannte Absichtserklärungen von Sendern/Verleihern, die die Produktion nicht finanzieren und daher nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen werden)
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Die für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehenden Mittel werden auf 22 000 000 EUR geschätzt. Das Budget wird vorläufig wie folgt aufgeteilt:
- 40% für den ersten Stichtag,
- 60% für den zweiten Stichtag.
Mindestens 25% des Budgets sind für Animationsprojekte und weitere 8% für Dokumentarfilmprojekte vorgesehen.
Spezifische Informationen zum Budget pro Thema sind:
- Thema 1 - TV- und Online-Inhalte Animationsprojekte 5 500 000 EUR
- Thema 2 - TV- und Online-Inhalte Dokumentarfilmprojekte 1 760 000 EUR
- Thema 3 - TV- und Online-Inhalte Spielfilmprojekte 14 740 000 EUR
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-TVONLINECall Document CREA-MEDIA-2026-TVONLINE(815kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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