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Call-Eckdaten
Rahmendarlehen - 1. Stichtag
Förderprogramm
Mechanismus für einen gerechten Übergang
Call Nummer
JTM-2026-PSLF-FRAMEWORK-LOANS
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
27.01.2026 17:00
Förderquote
15% (25% for less developed regions)
Budget des Calls
€ 630.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf Projekte ab, die mit einem Rahmendarlehen verbunden sind, um schwerwiegende soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus dem Übergang zu den EU-Klima- und Energiezielen für 2030 und dem EU-Ziel der Klimaneutralität für 2050 ergeben, und die den in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang genannten EU-Gebieten zugute kommen. Die Projekte müssen mit einem Rahmendarlehen der EIB verbunden sein. Rahmendarlehen anderer Banken oder zwischengeschalteter Finanzinstitute der EIB (einschließlich Rahmendarlehen, die von der EIB vermittelt werden, oder zwischengeschaltete Darlehen für mehrere Begünstigte) können im Rahmen dieses Themas nicht aus dem PSLF finanziert werden.
Call-Ziele
Es können Projekte im Zusammenhang mit einer breiten Palette nachhaltiger Investitionen finanziert werden, wie z. B:
- Investitionen in erneuerbare Energien und umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität, einschließlich der Förderung von grünem Wasserstoff
- effiziente Fernwärmenetze
- öffentliche Forschung
- Digitalisierung
- Umweltinfrastruktur für eine intelligente Abfall- und Wasserwirtschaft
- nachhaltige Energie, Energieeffizienz und Integrationsmaßnahmen, einschließlich der Renovierung und des Umbaus von Gebäuden
- Stadterneuerung und -sanierung
- den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Sanierung und Dekontaminierung von Böden und Ökosystemen unter Berücksichtigung des Verursacher*innenprinzips
- biologische Vielfalt, sowie
- Höherqualifizierung und Umschulung, Ausbildung und
- soziale Infrastruktur, einschließlich Pflegeeinrichtungen und Sozialwohnungen.
Die Infrastrukturentwicklung kann auch grenzüberschreitende Projekte und Lösungen umfassen, die zu einer verbesserten Widerstandsfähigkeit gegen Umweltkatastrophen führen, insbesondere gegen solche, die durch den Klimawandel verstärkt werden. Es sollte ein umfassender Investitionsansatz bevorzugt werden, insbesondere für Gebiete mit hohem Übergangsbedarf.
Investitionen in anderen Sektoren können ebenfalls unterstützt werden, wenn sie mit den genehmigten territorialen Plänen für einen gerechten Übergang in Einklang stehen.
Die folgenden Sektoren sind eindeutig vom Anwendungsbereich der JTM-PSLF-Unterstützung ausgeschlossen:
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission (18), es sei denn, sie wird im Rahmen der Vorschriften für vorübergehende staatliche Beihilfen zur Bewältigung außergewöhnlicher Umstände oder im Rahmen von De-minimis-Beihilfen zur Unterstützung von Investitionen zur Senkung der Energiekosten im Rahmen des Energiewandlungsprozesses genehmigt
- Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung, Verarbeitung, dem Transport, der Verteilung, der Lagerung oder der Verbrennung von fossilen Brennstoffen.
Die Projektaktivitäten müssen einem Gebiet zugute kommen, das von einem genehmigten territorialen Plan für einen gerechten Übergang abgedeckt ist, und sie müssen mit diesem Plan und den darin festgelegten Sektoren und Themenbereichen in Einklang stehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge müssen in Teil B des Antrags (Abschnitt 1, Relevanz und Auswirkungen) beschreiben, wie das Projekt eine messbare Wirkung bei der Bewältigung schwerwiegender sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu den Klima- und Energiezielen der EU für 2030 und dem EU-Ziel der Klimaneutralität für 2050 erzielen wird. Insbesondere sind, sofern relevant, in Teil C des Antrags die wichtigsten Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators - KPI) für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen nach Geschlecht und die Zahl der erreichten Personen anzugeben.
Den Antragstellern wird empfohlen, die EIB-Methode zur Bewertung der THG-Reduzierung und der Emissionsvariationen von Projekten zu verwenden (EIB Project Carbon Footprint Methodologies").
Den Antragstellern wird außerdem empfohlen, die Leitlinien in der Veröffentlichung Considering gender in regional transformations: A toolkit for just transition regions" zu berücksichtigen, um die für ihr Projekt relevanten geschlechtsspezifischen Herausforderungen zu ermitteln.
Weitere Informationen über die Finanzierungspolitik der EIB finden Sie unter Regionalentwicklung und Kohäsion (eib.org).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche Einrichtungen oder private Einrichtungen, die mit einem öffentlichen Auftrag betraut sind) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat sein.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Private Einrichtungen, die mit einem öffentlichen Auftrag betraut sind - Private Einrichtungen, die von einer Behörde per Gesetz oder Vertrag mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betraut wurden (d. h. Dienstleistungen, die nach Auffassung des Mitgliedstaats von allgemeinem Interesse sind und daher einer besonderen Verpflichtung zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unterliegen).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung ("Finanzinformationsdatei")
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (nicht erforderlich für öffentliche Einrichtungen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- für privatrechtliche Einrichtungen: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Auftrags (Betrauungsakt oder anderes)
- Kopie der Dekarbonisierungspläne des Begünstigten (falls vorhanden).
Die Vorschläge sind auf maximal 100 Seiten begrenzt (Teil B).
Die Projektbudgets (beantragter Zuschussbetrag) müssen als Prozentsatz der Darlehenskomponente (15 % bzw. 25 %, wenn das Projekt Aktivitäten in einer weniger entwickelten Region im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr . 2021/1060 und des Beschlusses (EG) Nr. 2021/1130 betrifft) unter Verwendung des bereitgestellten Rechners und unter Einhaltung der folgenden Bedingungen berechnet werden:
- Die bei der EIB beantragten Rahmendarlehen sollten sich auf mindestens 12 500 000 EUR belaufen; die EIB deckt in der Regel bis zu 50 % der gesamten Projektkosten, die daher in der Regel mindestens 25 000 000 EUR betragen sollten.
Call-Dokumente
Call Document JTM-2026-PSLFCall Document JTM-2026-PSLF(321kB)
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