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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Entwicklung und Zertifizierung von EU-Geldbörsen für digitale Identitäten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09-WALLET
Termine
Öffnung
09.10.2025
Deadline
09.12.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die Ausgabe und Zertifizierung von EU-Geldbörsen für digitale Identitäten im Einklang mit der Verordnung zu unterstützen. Es wird die Umsetzung der europäischen digitalen Identität vorantreiben und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des Übergangs zwischen dem derzeitigen und dem künftigen Rahmen unterstützen, der die derzeitige digitale Identitätsinfrastruktur (eID) durch den EU-Rahmen für digitale Identitäts-Wallets ergänzt oder ersetzt.
Call-Ziele
Dieses Thema konzentriert sich auf die Unterstützung der Ausgabe und Zertifizierung von EU-Geldbörsen für digitale Identitäten durch die Mitgliedstaaten vor Ende 2026 durch einen doppelten Ansatz.
Erstens wird das Thema die Entwicklung modularer Lösungen für digitale EU-Geldbörsen und die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten durch die gemeinsame Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten finanzieren. Die Projekte werden ermutigt, die Referenzimplementierung für ihre Vorschläge zu nutzen.
Zweitens wird das Thema die Entwicklung modularer nationaler Zertifizierungssysteme oder Teile davon unterstützen, indem die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Anwendung dieser Systeme zusammenarbeiten. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich zusammenzutun und ihre Anstrengungen zu bündeln, um Brieftaschenlösungen in Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden und privaten Einrichtungen, einschließlich Entwicklern von Brieftaschen, nationalen Akkreditierungsstellen und Konformitätsbewertungsstellen, zu zertifizieren.
Stellen.
Drittens wird das Thema die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Behörden unterstützen, um den Zertifizierungsprozess für europäische digitale Identitätsbrieftaschen erfolgreich abzuschließen, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen.
Alle Projekte müssen an die geänderte Verordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auf bereits bestehenden Arbeiten aufbauen und die vorhandenen Infrastrukturen nutzen. Die Antragsteller sollten auch für eine Abstimmung mit anderen laufenden grenzüberschreitenden Initiativen sorgen und Synergien nutzen, die sich mit Aktivitäten ergeben könnten, die durch andere Finanzhilfen im selben Bereich finanziert werden. Außerdem sollten sie angeben, welche Interessengruppen während der Durchführung des vorgeschlagenen Projekts konsultiert werden sollen.
Darüber hinaus müssen die Vorschläge Folgendes beinhalten:
- Entwicklung von modularen Lösungen für die digitale Identitätsbörse der EU;
- Gewährleistung einer laufenden Überwachung und Schwachstellenbewertung der EU-Lösungen für digitale Identitätsbörsen;
- Entwicklung von Zertifizierungssystemen oder Teilen davon, die funktionale, Cybersicherheits- und andere Anforderungen abdecken;
- Durchführung von Risikobewertungen, um die Zertifizierungssysteme auf spezifische Wallet-Architekturen und -Implementierungen zuzuschneiden;
- Einrichtung von Prozessen für das Management von Zwischenfällen und Schwachstellen;
- Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen;
- Durchführung von Bewertungs- und Testaktivitäten für die Brieftaschenlösungen.
Die Projekte zielen darauf ab, die Ausgabe von Brieftaschenlösungen in Zusammenarbeit mit mindestens zwei Mitgliedstaaten bis Ende 2026 zu unterstützen und dabei die modularen und zertifizierten Brieftaschenlösungen zu nutzen, die im Rahmen der unter diesem Thema finanzierten Projekte entwickelt wurden.
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe und den europäischen Business Wallets wird im Rahmen dieses Themas die Entwicklung eines Systems finanziert, das die Vorbereitung, Einreichung, Verarbeitung und Bewertung der einheitlichen europäischen Verdingungsunterlagen (EEE) ermöglicht, einschließlich Ausschlussgründe und Auswahlkriterien. Das System sollte synchrone und asynchrone Verarbeitung unterstützen und auf dem Europäischen Rahmen für digitale Identität und Vertrauen aufbauen, um einen sicheren, zustimmungsbasierten Zugang zu verifizierten Daten zu gewährleisten. Außerdem sollte es bestehende EU-Instrumente wie eCertis und EEE-Dienste nutzen und integrieren, um die grenzüberschreitende Anerkennung zu unterstützen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und ein dokumentenfreies Beschaffungsumfeld zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge müssen Zielvorgaben für die Messung und Berichterstattung über mindestens die folgenden KPIs enthalten:
- Anzahl der Anbieter von Brieftaschen im Sinne von Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/849;
- Anzahl der Konformitätsbewertungsstellen im Sinne von Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EU) Nr. 765/2008
- Anzahl der entwickelten nationalen Zertifizierungssysteme für EU Digital Identity Wallet;
- Anzahl der entwickelten und zertifizierten EU-Lösungen für digitale Geldbörsen;
- Anzahl der zertifizierten digitalen EU-Geldbörsen, die von den Mitgliedstaaten ausgegeben oder anerkannt wurden.
- Über Wallets eingereichte und empfangene EPSDs.
- Prozentsatz der Ausschluss-/Auswahlkriterien, die über vertrauenswürdige Quellen statt über manuelle Dokumentenprüfungen überprüft werden.
An den im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten sollten die folgenden Akteure beteiligt sein:
- Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Ausgabe von EUDI-Geldbörsen gemäß Artikel 5a, Punkte 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 910/2004, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1183/2024, zuständig sind.
- Anbieter von Geldbörsen, wie von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/849 vorgelegt.
- Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EU) Nr. 765/2008, die gemäß der genannten Verordnung als zuständig für die Durchführung der Konformitätsbewertung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters und der von ihm erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste sowie als zuständig für die Durchführungdie von einem Mitgliedstaat benannt und der Kommission im Sinne von Artikel 5c Nummern 1 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 910/2004, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1183/2024, mitgeteilt wurde.
- Die erforderlichen Rechtspersonen, um das geforderte Ergebnis zu gewährleisten, wie z. B. nationale Agenturen, die für die Umsetzung relevanter Infrastrukturen und grenzüberschreitender Initiativen in dem betreffenden Bereich zuständig sind, oder nationale Akkreditierungsstellen.
- Öffentliche Beschaffungsstellen und Akteure
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihrer Verpflichtung aus der Verordnung nachzukommen und den Bürger*innen bis Ende 2026 eine digitale EU-Bürgerkarte zur Verfügung zu stellen. Sie sollten Folgendes leisten
- gemeinsame Zertifizierungssysteme für digitale Identitäts-Wallets oder Module davon, an denen mindestens 2 digitale Identitäts-Wallets der EU beteiligt sind;
- modulare Brieftaschenlösungen mit den erforderlichen Unterstützungsdiensten, an denen mindestens 2 Mitgliedstaaten beteiligt sind;
- Zertifizierung von EU-Geldbörsen für digitale Identitäten durch mindestens 2 Mitgliedstaaten.
Um das oben genannte erwartete Ergebnis zu erreichen, sollten die Projekte die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von EU-Geldbörsen für digitale Identitäten, nationalen Zertifizierungssystemen für EU-Geldbörsen für digitale Identitäten, der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen und dem Abschluss von Zertifizierungen für EU-Geldbörsen für digitale Identitäten fördern.
Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und der European Business Wallets werden die Projekte die Mitgliedstaaten bei der Erprobung einer Lösung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Einreichung und Bearbeitung von EPSDs, einschließlich Ausschlussgründen und Auswahlkriterien, durch einen vertrauenswürdigen Datenaustausch auf der Grundlage von Wallets sowohl auf synchrone als auch auf asynchrone Weise unterstützen. Dies wird zeigen, wie Einkäufer*innen auf geprüfte Nachweise zugreifen können, den Verwaltungsaufwand für Bieter verringern und den Weg zu einem dokumentenfreien Beschaffungsprozess in der gesamten EU ebnen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von mindestens 5 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09Call Document DIGITAL-2025-BESTUSE-TECH-09(433kB)
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