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Call-Eckdaten
Kreatives Innovationslabor
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2026-INNOVLAB
Termine
Öffnung
23.10.2025
Deadline
23.04.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 7.021.561,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Creative Innovation Lab soll Anreize für Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbereichen schaffen. Neben dem audiovisuellen Bereich, einschließlich Gaming, können die Projekte auch Musik, Bücher oder Museen umfassen. Sie werden innovative Lösungen für wichtige Herausforderungen entwerfen und testen, die sich langfristig positiv auf mehrere Kultur- und Kreativsektoren auswirken können.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs wird das "Labor für kreative Innovation" unterstützt, das folgende Aufgaben hat
- neue Formen des Schaffens an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren fördern, beispielsweise durch experimentelle Ansätze und den Einsatz innovativer Technologien;
- Förderung innovativer sektorübergreifender Ansätze und Instrumente, die nach Möglichkeit eine mehrsprachige und soziale Dimension umfassen, um die Verbreitung, Förderung und Monetarisierung von und den Zugang zu Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, zu erleichtern.
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms, der Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, der interkulturelle Dialog und die soziale Eingliederung gefördert werden, sollen die Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs innovative Ansätze für die Schaffung von Inhalten, den Zugang, die Verbreitung und die Öffentlichkeitsarbeit in allen Kultur- und Kreativsektoren und in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren fördern, auch unter Berücksichtigung des digitalen Wandels, wobei sowohl die Markt- als auch die Nichtmarktdimensionen berücksichtigt werden.
Ziel der Regelung ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen Sektor und dem Musik-, Buch- oder Museumssektor zu fördern, um ihren ökologischen Wandel zu begleiten und/oder ihre Wettbewerbsfähigkeit und/oder die Verbreitung, Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit, Vielfalt und das Publikum von europäischen Inhalten über die Grenzen hinweg zu verbessern. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, den europäischen audiovisuellen Sektor und diese drei Sektoren(Musik, Bücher und Museen) in die Lage zu versetzen, sich besser an die Möglichkeiten anzupassen, die die Entwicklung der künstlichen Intelligenz und der virtuellen Welten bietet.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativbranchen: Transparenz, Datenerfassung und angemessene Nutzung von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Branchen ergeben;
- Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen Sektors und anderer Kultur- und Kreativsektoren an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse genannt) bietet.
- Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung von europäischen audiovisuellen und kulturellen Inhalten im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt der europäischen audiovisuellen und kulturellen Inhalte im digitalen Zeitalter;
- Vergrößerung des potenziellen Publikums für europäische audiovisuelle und kulturelle Inhalte im digitalen Zeitalter.
- Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und sonstigen kreativen Sektors im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und des Neuen Europäischen Bauhauses.
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Erwartete Ergebnisse
Das Creative Innovation Lab unterstützt die Konzeption, Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente, Modelle oder Lösungen für den audiovisuellen Sektor (obligatorisch) und mindestens einen der folgenden Sektoren: Musik, Bücher oder Museen.
Der audiovisuelle Sektor umfasst alle Aktivitäten und Unternehmen, die sich mit der Entwicklung, der Produktion, dem Vertrieb, der Werbung und der Verbreitung der folgenden Inhalte befassen:
- Spielfilme, Animationsfilme und kreative Dokumentarfilme, die in erster Linie zur Veröffentlichung in Kinos bestimmt sind;
- fiktionale audiovisuelle Werke (Einzelstücke oder Serien), Animationsfilme (Einzelstücke oder Serien) und kreative Dokumentarfilme (Einzelstücke oder Serien), die in erster Linie für das Fernsehen oder digitale Plattformen bestimmt sind;
- Interaktive, nicht-lineare Spielfilm-, Animations- oder kreative Dokumentarfilmprojekte (z. B. narrative Virtual-Reality-Projekte);
- narrative Videospiele und interaktive narrative immersive Erfahrungen. Um als narrativ zu gelten, muss die Geschichte während des gesamten Spiels (In-Game-Storytelling) oder interaktiven immersiven Erlebnisses erzählt oder gezeigt werden, und nicht nur als Einleitung oder Ende.
Die Projekte müssen sich auf eines (oder mehrere) der folgenden Themen konzentrieren:
- Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, die Erneuerung des Publikums und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Inhaltsindustrie;
- Innovative Geschäftsinstrumente für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Promotion, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden:
- Verwaltung von Rechten und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugang zu verschiedenen europäischen Kulturinhalten auf verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen), wobei gleichzeitig Transparenz und eine faire Vergütung für Urheber*innen und Künstler*innen gewährleistet werden;
- Datenerfassung und -analyse, mit besonderem Schwerpunkt auf Prognosen für die Schaffung von Inhalten und die Entwicklung des Publikums (einschließlich innovativer sektorübergreifender Instrumente zur Verbesserung der Qualität des Abonnent*innendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte);
- "grünere" Praktiken zur Verringerung der Umweltauswirkungen des audiovisuellen Sektors und anderer kultureller Sektoren im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der New-Bauhaus-Initiative.
Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen Sektor und anderen Kultur- und Kreativsektoren steht im Mittelpunkt der Aufforderung. Daher müssen in den Anträgen das Ausmaß des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und die erwarteten Vorteile für die betroffenen Sektoren klar dargelegt werden.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter vorlegen.
Ein breites Spektrum von Organisationen wird zur Teilnahme eingeladen, darunter private und öffentliche Einrichtungen, Technologieunternehmen und Start-ups, audiovisuelle, kulturelle und kreative Organisationen. Die Teilnahme von Gründer*innenzentren und Beschleunigern wird gefördert, um Raum und Zeit für die Entwicklung kreativer Ideen zu schaffen.
Die folgenden Aktivitäten sind nicht förderfähig:
-
multimediale Kunstprojekte und Installationen;
-
immersive Führungen, Veranstaltungen, Musikvideos und immersive Erlebnisse, die im Einzelhandel eingesetzt werden;
-
Werke mit Werbecharakter, die Teil einer Werbekampagne oder Werbung für ein bestimmtes Reiseziel (Tourismus), ein Produkt und/oder eine Marke sind, sowie institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
-
Nachschlagewerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken und Ähnliches), "How-to"-Werke (Anleitungen, Handbücher und Ähnliches) und (interaktive) E-Books;
-
Projekte mit Schwerpunkt auf Live-Aufnahmen, Fernsehspielen, Talkshows, Kochsendungen, Magazinen, Fernsehsendungen, Nachrichten, Medienkompetenz, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How-to"-Sendungen;
-
Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, "Making-of", Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und "Doku-Soaps";
-
Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt befürworten;
-
E-Learning-Plattformen;
Kosten im Zusammenhang mit der Produktion/Entwicklung von Inhalten und der Organisation von kulturellen Veranstaltungen sind im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
WARNUNG: DEN ANTRAGSTELLENDEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, VOR DER EINREICHUNG IHRES ANTRAGS DIE RELEVANZ UND FÖRDERFÄHIGKEIT IHRES ANTRAGS BEI IHREM NATIONALEN CREATIVE EUROPE DESK (https://culture.ec.europa.eu/resources/creative-europe-desks) ZU ÜBERPRÜFEN.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei Finanzhilfen zulässig.
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2026-INNOVLABCall Document CREA-CROSS-2026-INNOVLAB(757kB)
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