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Call-Eckdaten
Fazilität zur Unterstützung der digitalen Normung und der internationalen Zusammenarbeit bei digitalen Partnerschaften
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-65
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme wird einen Beitrag zur EU-Normungsstrategie leisten, insbesondere durch die Unterstützung der führenden Position der EU in der globalen Normung als Vorreiter in Schlüsseltechnologien und die Förderung der Grundwerte der EU.
Call-Ziele
Diese Maßnahme wird einen Beitrag zur EU-Normungsstrategie leisten, insbesondere durch die Unterstützung der führenden Position der EU in der globalen Normung als Vorreiterin in Schlüsseltechnologien und durch die Förderung der Grundwerte der EU:
- Zusammenarbeit bei der Festlegung einer gemeinsamen Vision und Agenda für die digitalen Schlüsseltechnologien im Hinblick auf ihre Normungsaspekte, Zeitpläne usw. Ziel ist es, mit gleichgesinnten Ländern eine gemeinsame Position bei der IKT-Normung von Schlüsseltechnologien zu erarbeiten, die in Horizont Europa Priorität haben, wie z. B. KI, 5G und darüber hinaus, Internetprotokolle, IoT und Sicherheitsaspekte, Cybersicherheit, Daten, eID, Quanten- oder Digital-Ledger-Technologien (DLT), die in der Regel in bestimmten internationalen Normungsorganisationen, Foren und Konsortien wie ISO/IEC JTC1, ITU-T, 3GPP, oneM2M, IETF oder IEEE entwickelt werden.
- Koordinierung mit diesen Partnerländern, um unsere Positionen zur digitalen Normung in internationalen Normungsorganisationen und anderen internationalen Foren abzustimmen.
- Überwachung der effektiven Umsetzung internationaler Normen in Handels- und Kooperationsabkommen mit solchen Zielländern.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Die Vorschläge sollten die folgenden Hauptaufgaben abdecken:
- T1: Spezielle Arbeitsgruppe (z. B. Gemeinsamer Ausschuss), die die Europäische Kommission und die EU-Akteure sowie die zuständigen Behörden und Akteure des betreffenden Partnerlandes zusammenbringt, um eine gemeinsame Agenda und einen gemeinsamen Arbeitsplan festzulegen und einen Mechanismus für den Austausch relevanter Informationen, die Abstimmung von Positionen usw. einzurichten.
- T2: Zu diesem Zweck Durchführung regelmäßiger Studien und Analysen der relevanten Aktivitäten in bestimmten Zielländern und in der internationalen IKT-Normung, insbesondere in den im Hochschulbereich geförderten Schlüsseltechnologien (KI, 5G und darüber hinaus, Internet, IoT und seine Sicherheitsaspekte, Cybersicherheit, Daten, eID, QT oder DLT).
- T3: Organisation von Outreach-Aktivitäten wie gemeinsamen internationalen Konferenzen, Workshops oder unterstützendem Material, einschließlich Newslettern, Websites oder Werbevideos.
- T4: Zusammenarbeit, Synchronisierung und Erzielung von Synergien mit laufenden Forschungs- und Innovationstätigkeiten sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, Austausch bewährter Praktiken im Bereich Bildung und Sensibilisierung für IKT-Standards in wissenschaftlichen Gemeinschaften.
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Erwartete Ergebnisse
Weitere Abstimmung mit gleichgesinnten Ländern über eine gemeinsame Vision zur IKT-Normung von Schlüsseltechnologien und Entwicklung eines soliden Koordinierungsmechanismus, um diese gemeinsame Vision in internationalen Foren/SDOs zum Ausdruck zu bringen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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