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Call-Eckdaten
Gesundheit: Dateneingabekapazitäten und Datendienste für die Europäische Genomdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum: Datenspeicherung und Verarbeitungskapazität
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-DS-HEALTH-STORAGE
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 17.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 17.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Kapazität der Mitgliedstaaten zur Sequenzierung menschlicher Genome durch den Ausbau spezieller sicherer Datenspeicher- und -verarbeitungsumgebungen zu erhöhen.
Call-Ziele
Das Datenvolumen ist für die Genomanalyse von entscheidender Bedeutung, und eine effiziente Speicherung und Verwaltung großer Datensätze, z. B. in der Genomik, ist unabdingbar; um eine effiziente Verarbeitung zu gewährleisten, sollten Lösungen zur Speicherung von Genomdaten flexibel sein und mit dem Bedarf skalieren. Genomische Daten müssen, sobald sie kuratiert sind, nicht nur sicher gespeichert, sondern auch in sicheren Verarbeitungsumgebungen verarbeitet werden, was bei den sehr umfangreichen genomischen Daten eine besondere Herausforderung darstellt.
Diese Maßnahme bezieht sich auf die potenzielle Schaffung eines europäischen Konsortiums für eine digitale Infrastruktur für Genomdaten (Genome EDIC) und unterstützt die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der 1+MG-Dateninfrastruktur, die mit Unterstützung von Digital Europe im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021-2022 (GDI-Projekt) eingerichtet wurde, einschließlich ihrer Anpassung an die Anforderungen, technischen Spezifikationen und Prozesse, die in der EHDS-Verordnung festgelegt sind, um ein reibungsloses Funktionieren innerhalb der HealthData@EU-Infrastruktur zu gewährleisten. Als Teil der Umsetzung der 1+MG-Initiative baut diese Maßnahme auf den Leistungen und Ergebnissen der 1+MG-Durchführungsprojekte auf und wird eine Kooperationsvereinbarung mit demProjekt Genome of Europe(GoE, gefördert im Rahmen des Arbeitsprogramms Digitales Europa 2022-2023) schließen, um dazu beizutragen, sichere Speicher- und Verarbeitungskapazitäten für die europäischen Referenzgenomdaten innerhalb der 1+MG-Dateninfrastruktur zu gewährleisten.
Diese Maßnahme unterstützt den Erwerb und die Einrichtung einer sicheren, föderierten Datenspeicher- und Verarbeitungskapazität für die 1+MG-Dateninfrastruktur, die von dem zuständigen EDIC betrieben werden soll. Sie sollte einen "Hot Storage" umfassen, der in Synergie mit sicheren Verarbeitungsumgebungen arbeitet, die mit den EHDS-Anforderungen übereinstimmen, wie z. B. Konformitätsprüfungen für sichere Verarbeitungsumgebungen und eine getrennte Langzeitspeicherung für kuratierte Daten, die der 1+MG von den Datenlieferanten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Genome of Europe-Datensatzes. Die Datenspeicherkapazität sollte auf der Grundlage einer vereinbarten Strategie zur Optimierung der Datenspeicherung und unter Abwägung der Speicherkosten und der Datentiefe/-breite/ -versionierung unter Berücksichtigung der am besten geeigneten Datenspeicherarchitektur, der Technologie und der rechtlichen Aspekte sowie unter Gewährleistung der Skalierbarkeit konzipiert werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der neuen Datenspeichereinrichtungen
- Anzahl der beschafften Petabytes an Speicherplatz (pro Standort und insgesamt)
- Anzahl der Mitgliedstaaten, die neue Speicher beherbergen
- Anzahl der neuen SPEs und Verarbeitungskapazitäten
- Anzahl der Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Verarbeitungskapazitäten/SPEs
Zusätzliche KPIs sollten von den Antragstellern gegebenenfalls im Projektvorschlag vorgeschlagen werden.
Angesprochene Interessengruppen
Öffentliche und private Einrichtungen wie (aber nicht beschränkt auf): öffentliche Verwaltungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene), Krankenhäuser, Forschungsinstitute, Biobanken, Forschungsagenturen, Forschungsinfrastrukturen, europäische Konsortien für digitale Infrastrukturen (EDIC).
Erwartete Ergebnisse
- 1+MG Datenspeicherstrategie.
- Sichere föderierte Datenspeicherung und Verarbeitungskapazität für die 1+MG-Dateninfrastruktur.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 5 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
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