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Call-Eckdaten
Kooperationsplattform für das europäische vernetzte und autonome Fahrzeug der Zukunft
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-AI-09-AUTOMOTIVE
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft des europäischen Automobilsektors zu stärken und seine digitale Transformation zu beschleunigen. Sie wird zur Umsetzung des industriellen Aktionsplans für den europäischen Automobilsektor beitragen.
Call-Ziele
Die Aktion wird die Ziele der angekündigten European Connected and Autonomous Vehicle Alliance (ECAVA) unterstützen, die sich auf die folgenden Schlüsselbereiche konzentriert:
- Entwicklung einer Softwareplattform für softwaredefinierte Fahrzeuge (SDVs);
- Entwicklung einer fahrzeuginternen Datenverarbeitungsarchitektur für softwaredefinierte Fahrzeuge;
- Entwicklung von innovativen KI-Lösungen für die Automobilindustrie;
- Schaffung einer groß angelegten verteilten Pilotanlage;
- Beschleunigung des Übergangs zum autonomen Fahren.
Die Aktion wird auf der laufenden industriegetriebenen Zusammenarbeit an einer europäischen Initiative für softwaredefinierte Fahrzeuge aufbauen und sich auf die anderen Bereiche der ECAVA ausdehnen, um konkrete Kooperationen zu unterstützen, die auf der strategischen Anleitung und Beratung durch die ECAVA aufbauen.
Die Aktion wird relevante Projekte und Initiativen in den Bereichen Software, Hardware, KI und autonome Fahrtechnologien koordinieren und lenken. Sie wird die Angleichung an gemeinsame Normen und Schnittstellen vorantreiben. Sie wird zum Management einer strategischen, industriegetriebenen Zusammenarbeit in diesen Bereichen beitragen, indem sie gemeinsame Entwicklungen anstößt, orchestriert und unterstützt. Sie wird eine kollaborative digitale Plattform bereitstellen, um eine effiziente gemeinsame Entwicklung zu unterstützen und die breite Übernahme der Ergebnisse der Initiative zu fördern. Sie wird die Grundlage für eine nachhaltige, von der Industrie betriebene Zusammenarbeit schaffen. Die Kooperationsplattform zielt darauf ab, bestehende Koordinierungsmechanismen auf integrative Weise zu konsolidieren und sie zu erweitern, indem sie die Rolle eines Maintainers für neu entstehende Open-Source-Bausteine und Software-Stacks sowie die Nachhaltigkeit des Ökosystems unterstützt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen:
- Anzahl, Größe und Repräsentativität der Organisationen, die aktiv am ECAVA und an den damit verbundenen gemeinsamen Technologieentwicklungen beteiligt sind.
- Anzahl, Größe und Repräsentativität der Organisationen und Teilnehmer*innen, die in das kollaborative Ökosystem der Initiative eingebunden sind.
- Integration und Übernahme von Bausteinen und anderen im Rahmen der Initiative entwickelten Ergebnissen in Serienfahrzeuge, die auf den Markt gebracht werden. Geschätzte Effizienzgewinne, die durch die Initiative für die Automobilindustrie ermöglicht werden (z. B. Einsparungen bei redundanten, nicht differenzierenden Softwareentwicklungen).
Es wird empfohlen, zusätzliche Leistungsindikatoren oder alternative Ansätze zur Leistungsbewertung (qualitativ oder quantitativ) vorzuschlagen.
Angesprochene Interessengruppen:
- Eine repräsentative Gruppe von Mitgliedern der Automobil- und Kraftfahrzeugindustrie (Erstausrüster und Zulieferer) mit führenden digitalen Innovationsinitiativen in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern. Darüber hinaus werden Verbände, die Diskussionen über eine gemeinsame digitale Zusammenarbeit anführen und in der Lage sind, im Namen ihrer Mitglieder als neutrale Vermittler aufzutreten, nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
- Organisationen und Partnerschaften, die die Zusammenarbeit in der Industrie unterstützen (z. B. ECLIPSE SDV, AUTOSAR; COVESA), um zur Verwaltung der Initiative beizutragen und die Anpassung an einen gemeinsamen Rahmen zu unterstützen.
- Organisationen, die als Multiplikatoren fungieren können oder über einschlägiges Fachwissen verfügen (z. B. Tests, Simulation).
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Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen der Aktion werden die folgenden Aktivitäten durchgeführt:
- Unterstützung der Verwaltung und Koordinierung gemeinsamer Entwicklungen im Rahmen des ECAVA durch:
- Lenkung, Koordinierung und Unterstützung von Forschungs-, Innovations- und Einführungsprojekten, einschließlich EU-finanzierter (z. B. im Rahmen der Chips JU-, CCAM- und 2ZERO-Partnerschaften, potenzieller künftiger gemeinsamer Unternehmen), national finanzierter und industriegetriebener Projekte und Initiativen (z. B. Projekte im Rahmen der Eclipse SDV Working Group, AUTOSAR, COVESA, ...). Konsolidierung oder Orchestrierung bestehender Koordinationsmechanismen im Rahmen von FEDERATE, Eclipse SDV, Autosar, COVESA, etc.
- Festlegung und Unterstützung von Schlüsselrollen und Zuständigkeiten für das Projektmanagement, einschließlich eines hochrangigen Botschafters, der den Dialog und den Austausch mit hochrangigen Entscheidungsträgern in Unternehmen der Automobilindustrie sicherstellt; ein Team von Chief Operations Officers und ein Team von Chief Architects, um Kohärenz und Abstimmung zu gewährleisten.
- Förderung der Abstimmung und des Konsenses über gemeinsame Technologieplattformen:
- Festlegung und Aktualisierung eines langfristigen strategischen Fahrplans und einer Vision für die Initiativen der Unternehmen für gemeinsame, weitgehend quelloffene Entwicklungen.
- Unterstützung der unternehmensübergreifenden Abstimmung über gemeinsame hochrangige Architekturen, Bausteine, Normen, Schnittstellen und Werkzeuge für digitale Schlüsseltechnologien im Rahmen der Allianz. Dazu gehören Software, Hardware und Schnittstellen zur Cloud-Infrastruktur.
- Unterstützung bei der Identifizierung und Definition von nicht-differenzierenden Bereichen für eine vorteilhafte Zusammenarbeit bei der Entwicklung von KI in der Automobilindustrie, einschließlich Ansätzen für die gemeinsame Nutzung und Zusammenführung von Daten zur Unterstützung der gemeinsamen KI-Entwicklung.
- Verfolgung von Standardisierungsaktivitäten, auch auf internationaler Ebene, und gegebenenfalls Beteiligung an diesen Aktivitäten.
- Unterstützung der Inkubation gemeinsamer Entwicklungen, insbesondere durch:
- Unterstützung der Einführung des gemeinsamen strategischen Fahrplans, Bereitstellung eines Impulses zur Gewährleistung einer raschen Umsetzung und eines effizienten Transfers von Ergebnissen aus einschlägigen Projekten mit dem Ziel einer raschen Integration in die Serienproduktion.
- Einrichtung von Zertifizierungs- und Kennzeichnungsverfahren für die Ergebnisse der gemeinsamen Entwicklungen im Rahmen der Initiative.
- Verbreitung der Ergebnisse und Unterstützung beim Aufbau eines dynamischen Ökosystems auf der Grundlage eines Open-Source-Plans und unter Nutzung bestehender Gemeinschaften.
- Unterstützung bei der Integration und Wartung der wichtigsten gemeinsamen Entwicklungen auf der Grundlage einer kollaborativen digitalen Plattform:
- Unterstützung des Betriebs eines Repository und einer Entwicklerplattform für gemeinsam entwickelte Bausteine, Schnittstellen, Werkzeuge, Modelle usw. sowie einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit, die so weit wie möglich auf bestehenden Mechanismen aufbaut, die die strategische Autonomie Europas unterstützen.
- Gegebenenfalls Unterstützung der Pflege gemeinsamer Stacks durch einschlägige Organisationen wie ECLIPSE SDV, z. B. durch Referenzimplementierung und Vorintegrationen.
Erwartete Ergebnisse:
- Strategische Roadmap für digitale Technologieentwicklungen für die Automobilindustrie, einschließlich Software, Hardware, KI-Modelle und -Lösungen sowie Technologien für autonomes Fahren, über verschiedene Projekte und Initiativen hinweg;
- Festlegung einer Vereinbarung über hochrangige Architekturen und Schnittstellen für Software, Hardware, KI-Modelle und -Lösungen sowie autonome Fahrtechnologien;
- Förderung eines dynamischen Ökosystems von Mitwirkenden und Teilnehmer*innen, die die Ergebnisse der Initiative übernehmen;
- Operative digitale Plattform(en) zur Unterstützung gemeinsamer Entwicklungen im Rahmen der Initiative;
- Definition und Umsetzung von Prozessen, Vereinbarungen und Rollen, die eine klare Pipeline für Bausteine aus relevanten Projekten, die auf EU- und nationaler Ebene finanziert werden, bis hin zur Integration durch Unternehmen in die Serienproduktion sicherstellen, wobei Organisationen wie ECLIPSE SDV, COVESA o.ä. genutzt werden.
- Aufbau einer nachhaltigen Organisations- und Führungsstruktur.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2026-AI-09Call Document DIGITAL-2026-AI-09(666kB)
Kontakt
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