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Call-Eckdaten
Interreg SI-HU: 2. offener Aufruf für Standardprojekte
Förderprogramm
Interreg Slowenien-Ungarn
Termine
Öffnung
10.10.2025
Deadline
23.01.2026 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.916.291,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 160.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Interreg-Programm Slowenien-Ungarn ist ein Finanzierungsprogramm der Europäischen Union, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt. Die Vision des grenzübergreifenden Programms ist es, zu einer aktiven und kooperierenden Grenz-/Programmregion beizutragen, die sich ihrer Umwelt-, Natur- und Kulturwerte bewusst ist, indem sie die nachhaltige Nutzung, Erhaltung und Nutzung für touristische Zwecke fördert und ein gut erkennbares und attraktives grünes Tourismusziel schafft.
Call-Ziele
Das Programm ist in drei Prioritätsachsen unterteilt:
- Grüne Grenzregion
- Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Integrative Grenzregion auf der Grundlage eines nachhaltigen Tourismus
- Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation
- Zusammenarbeit in der Grenzregion
- Bessere Governance der Zusammenarbeit
- Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
Erwartete Ergebnisse
Einzelziel 1.1 - Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung (RSO 2.7)
Arten von Maßnahmen
- Ausarbeitung von grenzüberschreitenden/gemeinsamen analytischen Studien, Strategien, Aktionsplänen und Modellen für einen wirksameren Schutz der natürlichen Ressourcen, der biologischen Vielfalt und der Verbesserung oder Pflege der natürlichen Ressourcen
- Analyse der Wasserressourcen in Bezug auf Quantität und Qualität, Entwicklung eines Überwachungssystems;
- Forschungsprojekte im Bereich der biologischen Vielfalt, Ausarbeitung von Katastern der verschiedenen Tier- und Pflanzenarten und deren Präsentation;
- Gemeinsame Strategien zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt;
- Strategien und Aktionspläne für die Festlegung gemeinsamer Schutzmaßnahmen;
- Strategien und Aktionspläne für die Einführung nachhaltiger ökosystembasierter Wasserbewirtschaftungskonzepte, einschließlich natürlicher Wasserrückhaltemaßnahmen und vorrangiger naturbasierter Lösungen im Grenzgebiet, insbesondere bei grenzüberschreitenden Wasserströmen;
- Verbesserte Raumplanung für städtische Gebiete und ländliche Landschaften mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Natur;
- Modellierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt in der Zukunft und Ausarbeitung von Pilotprojekten zur Erprobung möglicher Lösungen, einschließlich innovativer digitaler Lösungen;
- Ausarbeitung gemeinsamer Maßnahmen zur Bewältigung von Naturkatastrophen, wobei die Koordinierungsrolle der Gemeinden gestärkt wird;
- Aktionspläne zur Verringerung der verschiedenen Formen der Verschmutzung (Wasser, Luft, Boden usw.). Bewirtschaftung von Gewässern.
- Durchführung gemeinsamer Pilotaktionen, die zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Förderung des gemeinsamen Wasser- und Katastrophenmanagements und zur Verringerung der Verschmutzung beitragen
- Gemeinsame Aktionen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des grenzüberschreitenden ökologischen Verbunds und der grünen Infrastruktur;
- Gemeinsame Protokolle, Überwachung, Interventionspläne für das Management von Naturkatastrophen;
- Revitalisierung, Verbesserung der Wasserqualität und nachhaltige Bewirtschaftung der grenzüberschreitenden Wasserströme, einschließlich der Erprobung und Anwendung nachhaltiger ökosystembasierter Wasserbewirtschaftungskonzepte und natürlicher Wasserrückhaltemaßnahmen, einschließlich der Unterstützung digitaler Lösungen im Grenzgebiet;
- Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt, Natur- und Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung, Katastrophen (z. B. Waldbrände), Bekämpfung verschiedener Formen der Umweltverschmutzung.
Zu befolgende Leitprinzipien:
- Kohärenz mit den einschlägigen EU- und nationalen Rechtsvorschriften;
- Kohärenz mit internationalen Naturschutzübereinkommen;
- Auswirkungen auf das Zielgebiet;
- Grad der Zusammenarbeit zwischen den Partnern;
- Grad der Koordinierung der Aktivitäten im Rahmen der beiden Arten von Maßnahmen;
- Nachhaltigkeit der Projektergebnisse.
Hauptzielgruppen
- Primäre Zielgruppen: Verwaltungsorgane von Gebieten, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt verantwortlich sind, d. h. öffentliche Einrichtungen, die sich mit Naturschutz, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung befassen. Dazu gehören Nationalparks, Naturparks und weitere öffentliche Einrichtungen, die für den Naturschutz zuständig sind, Wasserwirtschaftsorganisationen, öffentliche Forstverwaltungsstellen.
- Sekundäre Zielgruppen sind Universitäten und Forschungseinrichtungen, die sich mit der methodischen Unterstützung von Untersuchungen, vorbereitenden Maßnahmen, Folgenabschätzungen usw. befassen, sowie lokale und regionale (Kreis-)Behörden und deren öffentliche Einrichtungen, die für die Landnutzung zuständig sind, sowie schulische Einrichtungen als Zielgruppen für die Sensibilisierung.
- Weitere Zielgruppen sind öffentliche oder private gemeinnützige Organisationen, die sich mit der Förderung des Umweltbewusstseins und der Bewusstseinsbildung befassen, sowie öffentliche Bildungseinrichtungen, die für die Einbeziehung weiterer Zielgruppen zuständig sind.
- Indirekte Zielgruppen sind die breite Gruppe der Landnutzer*innen: Landbesitzer*innen, landwirtschaftliche Erzeuger*innen, die örtliche Bevölkerung, Student*innen, Schüler*innen, Tourist*innen und Besucher*innen des Gebiets.
Einzelziel 2.1 - Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation (RSO 4.6)
Arten von Maßnahmen
- Festlegung gemeinsamer Qualitätsstandards für den Tourismus und gemeinsamer Modelle für das Management von Tourismusdestinationen auf der Grundlage bedeutender kultureller (und natürlicher) Potenziale und der Zusammenarbeit von Tourismusorganisationen
- Kartierung und Sammlung von bestehenden Qualitätsstandards;
- Förderung der Etablierung gemeinsamer grenzüberschreitender Qualitätsstandards und Marken für den grünen Tourismus;
- Verbindung von Mikrotourismusdestinationen zur Formulierung von grenzüberschreitenden nachhaltigen Tourismusdestinationssystemen;
- Anwendung kreativer Instrumente zur Anwerbung von Touristen und zur Werbung, einschließlich der innovativen Nutzung digitaler Lösungen und IKT-Tools;
- Verbesserung der personellen Kapazitäten des lokalen Tourismussektors (Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen).
- Umsetzung von Pilotaktionen und gemeinsamen Lösungen für eine bessere Einbeziehung von Kultur und kulturellem Erbe in die Entwicklung von qualitativ hochwertigen touristischen Attraktionen und verbundenen touristischen Dienstleistungen
- Qualitätsverbesserung von grenzüberschreitenden Tourismusdestinationen mit besonderem Schwerpunkt auf Attraktionen in weniger bekannten Gebieten (z.B. Förderung und Übernahme von grünen Standards und Marken, Förderung nachhaltiger Mobilitätslösungen in der grenzüberschreitenden touristischen Produktentwicklung (Radfahren, Wandern, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel), Sensibilisierung für die Auswirkungen des Klimawandels, Förderung von Öko-Innovationen im Tourismus, Aufbau von Kapazitäten und Unterstützung bei der Übernahme von grünen und zirkulären Konzepten, Förderung lokaler Lieferketten, Nutzung erneuerbarer Energiequellen);
- Schaffung gemeinsamer grenzüberschreitender umweltfreundlicher Tourismusprodukte und -dienstleistungen mit Schwerpunkt auf der Integration verschiedener Tourismusangebote mit grenzüberschreitender Bedeutung;
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Zugänglichkeit von touristischen Attraktionen.
Zu befolgende Leitprinzipien:
- Konzentration auf weniger bekannte ländliche Gebiete mit natürlichen Werten und Kulturgütern;
- Der Tourismus kann nur auf ökologisch nachhaltige Weise entwickelt werden. Bei der Entwicklung des Tourismus sollte stets der Schutz ökologischer Netze (Kerngebiete, ökologische Korridore, Pufferzonen) und von Natura-2000-Gebieten berücksichtigt werden. Die Belastung von Schutzgebieten sollte durch geeignete Standorte von Einrichtungen und eine sorgfältige Gestaltung von touristischen Produkten und Dienstleistungen vermieden werden;
- Der Tourismus soll sich positiv auf das lokale kulturelle Erbe auswirken, indem er mit bewährten Verfahren zur Erhaltung, Pflege und Modernisierung des kulturellen Erbes in Einklang steht.
- Kapitalisierung und Aufwertung bestehender Tourismusprodukte und -pakete (insbesondere derjenigen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten im Zeitraum 2014-2020 entwickelt wurden) und deren Integration in grenzüberschreitende Tourismusprodukte;
- Betonung einer effektiven grenzüberschreitenden Tourismusförderung und Förderung eines regionalen Tourismusdestinationsmanagements, das auf internationaler Ebene sichtbar ist;
- Integration des Tourismus in die lokale Wirtschaft, Suche nach innovativen Wegen zur Einbindung lokaler Akteure (Gemeinden, Unternehmen, Bürger*innen) und Erleichterung der Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in das Tourismusangebot.
Hauptzielgruppen
- Primäre Zielgruppen: einschlägige öffentliche und gemeinnützige Organisationen mit touristischer und kultureller Kompetenz, die im Programmgebiet tätig sind, d. h:
- Gemeinden;
- lokale, regionale oder nationale öffentliche Behörden;
- Organisationen zur Förderung des Tourismus und zur Verwaltung von Reisezielen;
- NRO, die in den Bereichen Tourismus, Kultur, Natur, Digitalisierung und ländliche Entwicklung tätig sind;
- Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, die im Bereich Kultur und Tourismus tätig sind;
- Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
- Sekundäre Zielgruppen sind lokale KMU im Bereich Tourismus und kulturelle Dienstleistungen.
- Indirekte Zielgruppen sind die lokale Bevölkerung, die im Programmgebiet lebt, sowie Tourist*innen und Besucher*innen in diesem Gebiet, einschließlich gefährdeter Gruppen.
Interreg-spezifisches Ziel 3.1 - Bessere Governance der Zusammenarbeit (ISO 6.2)
Arten von Maßnahmen
- Gemeinsame Kooperationsmaßnahmen im Bereich kohlenstoffarmer Initiativen, u. a. Förderung der Renovierungswelle in öffentlichen Gebäuden und der erschwinglichen Nutzung erneuerbarer Energien, Bekämpfung der Energiearmut in Haushalten, Unterstützung der Nutzung intelligenter Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, Sensibilisierung der Bürger für Energiebewusstsein und nachhaltiges Verhalten, Erfahrungsaustausch für optimale Energieeffizienzmaßnahmen, Ausarbeitung von Lehrplänen zu verschiedenen Bereichen der Verringerung der Treibhausgasemissionen;
- Kreislaufwirtschaft, unter Berücksichtigung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft, staatlichen Maßnahmen und Verbrauchergewohnheiten mit dem Ziel, den Anteil der Wiederverwertbarkeit von Abfällen und die Nutzung und Verwendung von Materialien als Sekundärrohstoffe, einschließlich Wasser, zu erhöhen (Erkennen und Erfassen des vollen Werts von Wasser);
- Bildung und Arbeitsmarktkooperation, mit besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Kenntnisse über das Bildungssystem, die Zulassungsvoraussetzungen, mögliche gemeinsame Aktivitäten, die Durchführung von grenzüberschreitenden Ausbildungsprogrammen, Beschäftigung, die Nutzung verfügbarer öffentlicher Dienste, die Entwicklung von Fähigkeiten und Kommunikation, die soziale Integration der Jugend;
- Sozial- und Gesundheitsfürsorge, mit besonderem Augenmerk auf Prävention und alternde Bevölkerung, einschließlich der Sammlung von Informationen über Nachfrage und Angebot, System der Leistungserbringung, physische und personelle Ressourcenbedingungen, mögliche Nischen der grenzüberschreitenden Leistungserbringung.
Zu unterstützende Aktivitäten:
- Gemeinsame und koordinierte Raumplanung zur Erleichterung von Entwicklungsaktivitäten;
- Ausarbeitung gemeinsamer Strategien zum Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit;
- Gemeinsame Kooperationsaktivitäten im Bereich der kohlenstoffarmen Initiativen (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft);
- Konzipierung gemeinsamer Bildungs- und Berufsbildungsprogramme, die die offiziellen Lehrpläne ergänzen/unterstützen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Sprachausbildung;
- Gemeinsame Kompetenzentwicklung der Zielgruppen und darüber hinaus;
- Aufzeigen und Definieren von Möglichkeiten und Bereichen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Sozial- und Gesundheitsbereich;
- Ausarbeitung gemeinsamer Strategien und Aktionspläne, die sich mit sozialen Fragen und einer besseren Integration von horizontalen Themen befassen (z.B. Gleichstellung der Geschlechter und soziale Eingliederung, einschließlich Jugend, Frauen und Behinderte);
- Erstellung und Koordinierung gemeinsamer Programme der Medien im Grenzgebiet zur besseren Information der lokalen Bevölkerung.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- Verbesserung der Kenntnisse der lokalen Entscheidungsträger in verschiedenen Themenbereichen;
- Schaffung neuer Bottom-up-Initiativen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit;
- zu besser harmonisierten Planungssystemen und -prozessen, Datenerhebungs- und Bewertungsmethoden, gemeinsam ermittelten regionalen Interessen und der Erkundung neuer Entwicklungsrichtungen führen.
Hauptzielgruppen
- Direkte Zielgruppen:
- Lokale, kreisliche und regionale Selbstverwaltungen und ihre Einrichtungen;
- Nationale öffentliche Behörden, Regierungsstellen im Programmgebiet;
- Sektorale Agenturen, Arbeitsmarktorganisationen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens;
- Öffentliche Forschungseinrichtungen;
- Jugendorganisationen;
- Kirchen und ihre Organisationen.
- Indirekte Zielgruppen:
- Mitarbeiter*innen von lokalen, regionalen und kommunalen Einrichtungen und deren Unternehmen;
- Mitarbeiter*innen der lokalen und nationalen Institutionen und Behörden im Programmgebiet;
- Private Unternehmen;
- Bevölkerung in der Grenzregion.
Interreg-spezifisches Ziel 3.2 - Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen zwischen den Menschen (ISO 6.3)
Thematischer Schwerpunkt
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Kunst und Kultur;
- Grenzüberschreitende Sportveranstaltungen (Turniere, Feste, Camps);
- Pflege der Traditionen von Minderheiten;
- Förderung des Vertrauens und des interkulturellen Dialogs;
- Förderung der grenzüberschreitenden, generationenübergreifenden Solidarität.
Zu unterstützende Aktivitäten:
- Vertrauensbildende Maßnahmen in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Minderheiten, interkultureller Dialog, Solidarität zwischen den Generationen;
- Organisation verschiedener Veranstaltungen unter Einbeziehung der Zielgruppen und der breiten Öffentlichkeit.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- Schaffung neuer Verbindungen in der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit in der Grenzregion sowie Verbesserung der individuellen Beziehungen;
- Schaffung eines neuen Spektrums von Akteuren, die an einer Vielzahl von Veranstaltungen teilnehmen;
- Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses durch positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit;
- Beitrag zur Sichtbarkeit des Programms.
Wichtigste Zielgruppen
- Zivile Organisationen (NGOs);
- Kultur- und Kunstvereine;
- Minderheitenorganisationen (einschließlich Selbstverwaltungsorganisationen von Minderheiten);
- Sportverbände, Vereine;
- Jugendorganisationen;
- Schulen;
- Lokale Regierungen.
Zur weiteren Zielgruppe gehört auch die allgemeine Öffentlichkeit des Grenzgebiets.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestvoraussetzung ist, dass mindestens ein Projektpartner aus Slowenien und einer aus Ungarn kommt. Ein EVTZ, der in einem der teilnehmenden Länder registriert ist und dem Mitglieder aus beiden Mitgliedstaaten angehören, kann als alleiniger Partner ein Projekt durchführen. Die empfohlene Höchstzahl der Projektpartner beträgt 6.
Natürliche Personen und politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Alle anderen juristischen Personen können teilnehmen, sofern sie nicht als externe Dienstleister in demselben Projekt tätig sind und über die finanziellen, administrativen und operativen Kapazitäten zur Teilnahme am Programm verfügen.
Generell unterstützt das Programm die Zusammenarbeit zwischen Partnern, die im Programmgebiet ansässig sind (siehe Kapitel 2.1 von TEIL 1 des Handbuchs für Begünstigte). Da sich das Programmgebiet nur zum Teil auf das Gebiet Sloweniens und Ungarns erstreckt, gibt es Ausnahmen von dieser Regel in Bezug auf den geografischen Standort der Projektpartner. Diese betreffen Fälle, in denen ein Partner zwar außerhalb des Programmgebiets, aber dennoch auf dem Gebiet eines am Programm beteiligten Mitgliedstaats ansässig ist. Solche Projektpartner können ebenfalls an den Projekten teilnehmen, wenn zumindest die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Einrichtung ist für das gesamte Land oder die teilnehmende Region zuständig.
- Der Beitrag des Projektpartners bringt einen klaren Mehrwert für das Projekt und den Kooperationsraum
Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der Europäischen Union, können nur in begründeten Fällen Projektpartner werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Projektgenehmigung die tatsächliche Teilnahme von Partnern aus Regionen der Europäischen Union außerhalb des Programmgebiets an die Bedingung geknüpft ist, dass die Mitgliedstaaten, in denen sie ansässig sind, alle Durchführungsbestimmungen in Bezug auf Verwaltung, Kontrolle und Prüfung akzeptieren.
Die Partner ernennen einen federführenden Partner. Die federführenden Partner müssen ihren eingetragenen Sitz innerhalb des Programmgebiets haben. In begründeten Fällen kann ein Partner mit Sitz außerhalb des Programmgebiets als federführender Partner fungieren, sofern er über gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten oder Aufgabenbereiche für bestimmte Teile des Programmgebiets verfügt. Einrichtungen mit Sitz außerhalb des Programmgebiets, aber auf dem Gebiet eines am Programm beteiligten Mitgliedstaats, können nur als Projektpartner auftreten.
Mindestens drei der folgenden grenzübergreifenden Kriterien müssen erfüllt sein, damit das Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch) - d.h. die Partner müssen in integrierter Weise an der Entwicklung von Ideen, Prioritäten und Maßnahmen im Rahmen des Projektentwicklungsprozesses beteiligt sein.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch) - d.h. die Projektaktivitäten müssen von den Partnern in einer kooperativen Weise durchgeführt werden, die klare inhaltliche Zusammenhänge gewährleistet und vom Lead Partner koordiniert wird.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch) - d.h. das gemeinsame Projektbudget muss in Übereinstimmung mit den von jedem Projektpartner durchgeführten Aktivitäten organisiert werden. Der Lead Partner ist für die Verwaltung und Berichterstattung gegenüber den Programmgremien sowie für die Verteilung der Mittel an die Partner verantwortlich.
- Gemeinsame Personalbesetzung - d. h. das Projekt sollte keine Doppelfunktionen innerhalb der Partnerschaft übernehmen. Die Mitarbeiter koordinieren ihre Tätigkeiten mit anderen an den Aktivitäten Beteiligten und tauschen regelmäßig Informationen aus.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet des Interreg-Programms Slowenien-Ungarn für den Zeitraum 2021-2027 umfasst die folgenden förderfähigen NUTS-3-Regionen:
- Slowenien: Pomurje und Podravje
- Ungarn: Komitate Vas und Zala
Projektgröße und Projektdauer:
- Standardprojekte für die Umsetzung von Priorität 1 und Priorität 2:
- Dauer: Wie empfohlen bis zu 24 Monate
- Budget: Über 160.000 bis zu 1 Mio. EUR EFRE
- Partnerschaft: Als Empfehlung max. 6 Projektpartner
- Standardprojekte zur Umsetzung von SO 3.1 innerhalb der Priorität 3, SO 3.1
- Dauer: Wie empfohlen bis zu 24 Monate
- Budget: Über 160.000 bis zu 350.000 EUR EFRE
- Partnerschaft: Als Empfehlung max. 6 Projektpartner
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung von Anträgen erfolgt auf "offener" Basis, d. h. Anträge können nach der Veröffentlichung des offenen Aufrufs kontinuierlich eingereicht werden, solange Mittel zur Verfügung stehen. Die Termine für die Einreichung von Anträgen, die auf der nächsten Sitzung des Begleitausschusses erörtert werden sollen, werden jedoch auf der Website www.si-hu.eu veröffentlicht. In der Regel werden die Anträge über das Gemeinsame Elektronische Begleitsystem (Jems) bis spätestens 12.00 Uhr des festgelegten Termins beim Gemeinsamen Sekretariat eingereicht. Die fristgerecht eingereichten Anträge werden geprüft und, falls sie förderfähig sind, dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Projekten wird auf der Webseite des Programms veröffentlicht, und die kommende Jems-Einreichungsfrist ist entsprechend konfiguriert.
Der Antrag muss vom Lead Partner ausschließlich online über Jems eingereicht werden. Der eingereichte Projektantrag muss alle erforderlichen Daten und die erforderlichen Belege enthalten, die als Anhänge zum Antragsformular gelten und als eingescannte Dokumente (unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter der federführenden Organisation oder des Projektpartners) in Jems hochgeladen werden müssen.
Der Projektantrag muss zweisprachig sein, d. h. in slowenischer und ungarischer Sprache verfasst sein, mit Ausnahme der Projektzusammenfassung, die in slowenischer, ungarischer und englischer Sprache verfasst sein muss. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die Sprache des federführenden Partners maßgebend. Die Antragsteller sollten auf die Qualität der Übersetzung achten, um zu vermeiden, dass sie bei der Qualitätsbewertung aufgrund unzureichender, unverständlicher oder unklarer Informationen in einzelnen Bereichen des Antrags eine niedrigere Punktzahl erhalten. Mögliche übersetzungsbedingte Mängel bei den bewilligten Projekten werden im Rahmen der Abklärungen vor Unterzeichnung des EFRE-Fördervertrages (persönliche Gespräche) behandelt.
Call-Dokumente
Interreg Programme Slovenia-Hungary 2021-2027Interreg Programme Slovenia-Hungary 2021-2027(2215kB)
Interreg Hungary-Slovenia - Beneficiaries Manual (2025)Interreg Hungary-Slovenia - Beneficiaries Manual (2025)(5418kB)
Kontakt
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