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Call-Eckdaten
Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen: 7. Call Kleinteilige Projekte
Förderprogramm
Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen
Termine
Öffnung
30.10.2025
Deadline
31.12.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 hat einen neuen Aufruf für die Kleinteilige Projekte in der Prioritäten 1-3 veröffentlicht.
Call-Ziele
! Achtung: Innerhalb der Spezifischen Ziele werden Projekte, die aktuell unterdurchschnittlich erfüllte Indikatoren bedienen und damit besonders zur Zielerreichung des Kooperationsprogramms beitragen bevorzugt gefördert.
Priorität 1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
im Spezifischen Ziel 1.1: Forschung und Innovation
werden Projekte bevorzugt:
- die innovative grenzüberschreitende Lösungen ausarbeiten und umsetzen.
Priorität 2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
im Spezifischen Ziel 2.4: Anpassung an den Klimawandel
werden Projekte bevorzugt, die
- gemeinsam neue Strategien und Ziele entwickeln und mit Aktionsplänen umsetzen, die darauf abzielen zielorientierte Prozesse zu verfolgen,
- aus gemeinsamen Pilotaktionen Lösungen entwickeln,
- dazu führen, dass gemeinsamen Strategien und Aktionspläne von Organisationen während der Projektlaufzeit oder nach der Projektlaufzeit angenommen und umgesetzt werden,
- Teilnahmen an grenzübergreifenden Maßnahmen ermöglichen, die nach Projektabschluss von den Partnern und assoziierten Partnern als Fortsetzung der Zusammenarbeit organisiert werden.
im Spezifischen Ziel 2.7: Naturschutz und Biodiversität
werden Projekte bevorzugt, die
- Lösungen für eine nachhaltige Entwicklung und Erhalt der biologischen Vielfalt entwickeln und umsetzen,
- Teilnahmen an grenzübergreifenden Maßnahmen ermöglichen, die nach Projektabschluss von den Partnern als Fortsetzung der Zusammenarbeit organisiert werden.
Priorität 3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
im Spezifischen Ziel 4.2: Bildung
werden Projekte bevorzugt, die
- grenzüberschreitende Lösungen, wie z.B. digitale Lern- und Bildungsplattformen, entwickeln und umsetzen,
- im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, im Verlauf mehrerer Sitzungen Wissen vermitteln und den Teilnehmern eines gemeinsam im Projekt geförderten Ausbildungsprogramms einen Abschluss ermöglichen.
im Spezifischen Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus
werden Projekte bevorzugt, die
- gemeinsame innovative digitale Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur entwickeln und umsetzen,
- Teilnahmen an grenzübergreifenden Maßnahmen ermöglichen, um Tourismusorganisationen, touristische Leistungsträger und lokale Initiativen zur Förderung grenzüberschreitender Kultur und Tourismus zu vernetzen sowie grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch zu aktivieren.
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- Cluster und Branchennetzwerke grenzüberschreitend vernetzen,
- bestehende Kooperationspotenziale analysieren sowie gemeinsame Strategien ableiten und umsetzen,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer unterstützen,
- die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Innovationsökosysteme befördern, wie zum Beispiel Start-up-Initiativen oder Gründer*innennetzwerke,
- die grenzüberschreitende Kooperation in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung stärken, zum Beispiel bei der Verbesserung des Zugangs zu Förderprogrammen oder der grenzüberschreitenden Nutzung der Forschungsinfrastruktur,
- gemeinsam grenzüberschreitende Innovationsansätze international vermarkten.
- Ausarbeitung und Umsetzung innovativer, grenzüberschreitender Lösungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gut mit den maßgeblichen Innovationsstrategien korrespondieren,
- einen innovativen Charakter haben,
- einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung von Unternehmen im Programmraum leisten,
- Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäß des Triple Helix-Modells einbinden.
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- Grenzüberschreitende Vernetzung und Wissenstransfer von Einrichtungen und Organisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung die thematisch im Programmraum verantwortlichen bzw. davon betroffenen Akteure zusammenführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
- Grenzüberschreitende Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von gemeinsamen Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel einschließlich ökosystembasierter Ansätze sowie alternativer vorbeugender Maßnahmen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- ökosystembasierte Ansätze, wie die Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren umsetzen,
- Maßnahmen zur Katastrophenprävention durchführen,
- weitere vorbeugende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln, erproben und umsetzen,
- die Anpassung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen an den Klimawandel, z. B. in der Wasser- Forst- oder Landwirtschaft zum Ziel haben.
- Stärkung der grenzüberschreitenden Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels einschließlich der Vorbereitung zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte auf grenzüberschreitende Einsätze durch gemeinsame Aus- und Fortbildungen und Übungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Einsatzbereitschaft zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen,
- gemeinsame Aktionspläne erarbeiten sowie gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes durchführen.
- 5. Grenzüberschreitende Sensibilisierung von Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame Bildungsangebote im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zum Wissensaufbau sowie zur Bewusstseinsbildung im Hinblick auf den Klimawandel erarbeiten und durchführen.
- SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
- Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Naturschutzverwaltungen, -organisationen und -experten befördern,
- gemeinsam durchgeführte Aktionen, Kampagnen und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung durchführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
- Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- SO 3.1: Bildung
- Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller Kompetenzen sowie weiterer für die Förderung des grenzüber-schreitenden Berufs-lebens erforderlicher Kompetenzen einschließlich von Maßnahmen, die das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gemeinsame, auch bilinguale Bildungskomponenten an Einrichtungen der vorschulischen, schulischen, beruflichen und tertiären Bildung sowie des lebenslangen Lernens aufbauen,
- berufsbegleitende Angebote, z.B. Erwerb der Nachbarsprache oder relevanter länderspezifischer Fachkenntnisse entwickeln und umsetzen,
- die für die Durchführung grenzüberschreitender Bildungsangebote erforderliche technische und insbesondere digitale Ausstattung anschaffen,
- das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen, wie z.B. Sprachlernkampagnen.
- Entwicklung digitaler grenzüberschreitender Lern- und Bildungs-plattformen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Zugang zu grenzübergreifend nutzbaren Bildungsangeboten verbessern,
- die ortsunabhängige Nutzung von Bildungsangeboten im Programmraum unterstützen,
- bestehende digitale Plattformen ergänzen.
- Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller Kompetenzen sowie weiterer für die Förderung des grenzüber-schreitenden Berufs-lebens erforderlicher Kompetenzen einschließlich von Maßnahmen, die das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Anzahl und den Zugang zu grenzüberschreitenden Angeboten erhöhen, sowie mehrsprachig sind,
- Kultur und Geschichte des Nachbarlandes einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, z.B. durch Aufarbeitung in gemeinsamen Ausstellungen oder sonstigen außerschulischen Informationsangeboten,
- soziale Innovationen unterstützen (z.B. grenzüberschreitende Vermarktung regionaltypischer Produkte in Gastronomie und Kunsthandwerk,
- grenzüberschreitende thematische Angebote, Unterstützung lokaler Tourismusanbieter bei der Erarbeitung und Vermarktung grenzüberschreitender Angebote),
- grenzüberschreitende Angebote und Produkte im Gesundheitstourismus entwickeln,
- Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
- durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besuchende aus dem Nachbarland erschließen.
- Investitionen in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.
- Entwicklung gemeinsamer innovativer digitaler Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Information und Buchung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote erleichtern,
- das Kultur- und Naturerbe besser erlebbar machen (zum Beispiel durch bi- oder multilinguale, mobile oder digitale Reise-, Museumsführer oder Karten).
- Vernetzung von Tourismusorganisationen, touristischen Leistungsträgern und lokalen Initiativen zur Förderung von grenzüberschreitender Kultur und Tourismus (einschl. Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen) und grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Leistungsträgern zum Ziel haben (z.B. durch Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen),
- die Vermarktung von Angeboten über neue grenzüberschreitende oder bereits etablierte, grenzüberschreitend erweiterte Angebotsplattformen stärken,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch im Bereich Kultur und nachhaltigem Tourismus fördern.
- Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner nehmen am Projekt teil – beide mit EFRE-Mitteln. Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner (Leadpartner).
In Kleinteiligen Projekten können sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Organisationen die Rolle des Leadpartners übernehmen (Programmhandbuch Kapitel 5.2.2 Antragstellung).
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet).
Priorität 1:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie Stellen der staatlichen Verwaltung
- nicht-öffentliche Organisationen
Priorität 2
- Staatliche Verwaltungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Stellen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
Priorität 3
- Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Hochschulen
- Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und staatliche Bildungsverwaltung
- Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen
- Gewerkschaften
- Arbeitsämter
- Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
- Tourismusverbände und -organisationen
- Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen
- Staatliche Verwaltungsstellen
- Kultureinrichtungen
- Kleine und mittlere Unternehmen.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst auf polnischer Seite die gesamte Wojewodschaft Westpommern.
Auf deutscher Seite erstreckt er sich in Mecklenburg-Vorpommern auf die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte und in Brandenburg auf die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). Soweit ein effektiverer und höherer grenzübergreifender Mehrwert der Projekte möglich wird, ermutigt das Programm dazu auch Projektpartner aus den übrigen deutsch-polnischen Fördergebieten programmübergreifend in die Projektumsetzung einzubeziehen.
In darüber hinaus begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.
Besonderheiten:
- Mit Antragstellung können Kleinteilige Projekte folgende Vorschusszahlungen beantragen (insgesamt bis zu 60 % des Projektbudgets (EFRE)):
- Vorschuss mit Bewilligung in Höhe von 25% des Projektbudgets (EFRE) (ohne Begründung)
- Vorschuss während der Projektumsetzung bis zu 35% des Projektbudgets (EFRE) (mit Begründung)
- Assoziierten Partner sind nicht erlaubt
- Nur ein Arbeitspaket mit 2 bis 5 Aktivitäten ist erlaubt
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Gemeinsame Sekretariat führt im Fall von Kleinteiligen Projekten eine verpflichtende Antragsberatung durch. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin!
Grundlage der Antragsberatung bildet der im Jems eingereichte Entwurf des Förderantrags. Hinweise des Gemeinsamen Sekretariats werden vom Antragsteller im Entwurf berücksichtigt.
Nach finaler Einreichung des Förderantrags teilt das Gemeinsame Sekretariat dem Antragsteller die Annahme schriftlich mit. Der Förderantrag wird in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach finaler Einreichung des Antrags im Jems muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen.
Call-Dokumente
Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska Programmhandbuch- Version 3.0Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska Programmhandbuch- Version 3.0(2691kB)
Kontakt
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