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Call-Eckdaten
Europäische Universitäten
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-EUR-UNIV
Termine
Öffnung
18.11.2025
Deadline
04.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 145.600.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Initiative Europäische Universitäten ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der ehrgeizigen Vision der Union der Kompetenzen. Sie trägt zu einem innovativen, weltweit wettbewerbsfähigen und attraktiven Europäischen Bildungsraum bei, der in voller Synergie mit dem Europäischen Forschungsraum und dem Europäischen Hochschulraum steht. Die Initiative zielt darauf ab, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen zu verändern, das europäische Hochschulsystem zu stärken und es in die Lage zu versetzen, im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Call-Ziele
Die Initiative wird den Hochschuleinrichtungen dabei helfen, Talente zu fördern, anzuziehen und zu halten, die Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern, die Europa für seine Wettbewerbsfähigkeit und seinen sozialen Zusammenhalt benötigt, und die Werte der EU zu wahren.
Die Initiative mobilisiert alle vier Aufgaben der Hochschuleinrichtungen: Bildung, Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft. Europäische Hochschulallianzen entwickeln innovative Modelle für die Umsetzung und Verwirklichung einer systemischen, strukturellen und nachhaltigen Zusammenarbeit unter voller Berücksichtigung der Vielfalt der Hochschullandschaft. Sie dienen als Inspiration für den gesamten Hochschulsektor.
Die Europäischen Universitätsallianzen streben die folgenden allgemeinen Ziele an:
- Förderung gemeinsamer EU-Werte, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind, und einer gestärkten europäischen Identität durch die Zusammenführung einer neuen Generation von Europäer*innen, die innerhalb verschiedener europäischer und globaler Kulturen, in verschiedenen Sprachen und über Grenzen, Sektoren und akademische Disziplinen hinweg zusammenarbeiten und arbeiten können.
- einen deutlichen Sprung in Qualität, Leistung, Attraktivität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und einen tiefgreifenden institutionellen Wandel der beteiligten europäischen Hochschuleinrichtungen zu ermöglichen. Sie leisten einen Beitrag zur wissensbasierten Wirtschaft, zur Beschäftigung, zur Kreativität, zur Kultur und zum Wohlstand in Europa, indem sie innovative pädagogische Konzepte optimal nutzen und danach streben, das Wissensquadrat zu verwirklichen.
- Allianzen zwischen europäischen Universitäten sind wichtige Triebkräfte für die Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und, wo immer möglich, für die Stärkung ihrer Verbindungen zur Forschungs- und Innovationslandschaft in Europa und für ihre Ausstrahlung auf Gesellschaft und Wirtschaft.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Allianzen von Hochschuleinrichtungen unterstützt werden , die bereits eine intensive institutionelle transnationale Zusammenarbeit nachweisen können, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die Allianzen europäischer Universitäten, die zuvor im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ 2022 (ERASMUS-EDU-2022-EUR-UNIV) gefördert wurden, um ihre Zusammenarbeit auf die nächste Stufe zu heben und ihre langfristigen Strategien im Einklang mit der in dieser Aufforderung beschriebenen ehrgeizigen Vision der Initiative "Europäische Universitäten" zu konkretisieren.
Die Allianzen müssen im Rahmen ihres Vorschlags ein gemeinsames langfristiges Leitbild vorlegen, das von den zuständigen Entscheidungsgremien auf institutioneller Ebene der einzelnen Mitglieder der Allianz gebilligt wird. Dieses Leitbild umfasst eine umfassende gemeinsame Strategie der Allianz, in der die langfristige Vision zur Förderung einer systemischen, strukturellen und nachhaltigen Wirkung auf allen Ebenen der Einrichtungen (z. B. Leitung, Wissenschaftler*innen, Fachpersonal/Unterstützungspersonal und Studierende) und in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (d. h. starker Schwerpunkt auf der Bildung mit Verbindungen zu Forschung, Innovation und Diensten für die Gesellschaft, wo dies möglich ist) dargelegt wird, wobei auf den komplementären Stärken der Allianzen aufgebaut wird und diese über den EU-Förderzeitraum hinausgehen.
Europäische Universitätsallianzen, die im Rahmen dieser Aufforderung unterstützt werden, sollten im Einklang mit ihren langfristigen Strategien und unter Berücksichtigung der Höchstdauer von 24 Monaten für die Gewährung von Finanzhilfen die folgenden spezifischen Ziele erreichen. Während alle Ziele im Einklang mit ihren langfristigen Strategien verfolgt werden, wird von den Allianzen erwartet, dass sie auf der Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren der Zusammenarbeit Prioritäten für ihre Aktivitäten setzen. Sie können den strategischen Schwerpunkt auf Bereiche legen, in denen sie die größte Wirkung erzielen können und/oder in denen sie den größten Bedarf sehen, um die Umsetzung ihres gemeinsamen langfristigen Auftrags auf der Grundlage ihrer Stärken, Interessen und Kapazitäten zu fördern. Diese Schwerpunktsetzung muss klar begründet sein und zeigen, dass die priorisierten Bereiche mit der langfristigen Strategie der Allianz übereinstimmen und zu künftigen Entwicklungen und messbaren Ergebnissen innerhalb der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung beitragen werden.
Spezifisches Ziel 1: Die Entwicklung europäischer interuniversitärer Campusse vorantreiben
Von europäischen Universitätsallianzen wird erwartet, dass sie die Qualität, Attraktivität und Inklusivität von Bildungsangeboten durch integrierte transnationale europäische interuniversitäre Campusse erhöhen. Sie sollen den Zugang zu innovativen, gemeinsamen und interdisziplinären Lernangeboten und zur Mobilität erweitern und das Bewusstsein, die Reichweite und die Anerkennung des Engagements von Studierenden und Mitarbeiter*innen erhöhen.
Einzelziel 2: Gemeinsame, qualitativ hochwertige und innovative Bildungsaktivitäten aufwerten und durchsetzen
Von den europäischen Universitätsallianzen wird erwartet, dass sie die gemeinsamen, qualitativ hochwertigen und innovativen Bildungsaktivitäten ausbauen und in die Lehrpläne der Partner einbinden und die entwickelten innovativen Ergebnisse, Aktivitäten und Ansätze integrieren. Dazu gehört auch die Integration neuer pädagogischer Ansätze, Mobilitätsangebote und anderer innovativer Lernformate, damit sie zu einem festen Bestandteil des Lehrens und Lernens in den Einrichtungen werden.
Einzelziel 3: Flexibles und integratives Lernen, Lehrangebote und alternative Lernwege aufwerten
Es wird erwartet, dass die europäischen Universitätsallianzen die Attraktivität und Inklusivität des Studienangebots erhöhen, indem sie interdisziplinäres, sektorübergreifendes und studierendenzentriertes Lernen über alle Studienzyklen hinweg fördern. Außerdem sollen sie Vielfalt und Gleichstellung fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie, den Innovationsökosystemen und der Zivilgesellschaft stärken, um die Beschäftigungsfähigkeit, den Unternehmergeist und den Wissenstransfer zu verbessern.
Einzelziel 4: Vertiefung der institutionellen transnationalen Zusammenarbeit und Ausbau der Kapazitäten im Hochschulbereich
Es wird erwartet, dass die europäischen Hochschulallianzen die bereits in früheren Phasen ihrer Zusammenarbeit entwickelten Leitungsstrukturen konsolidieren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die europäischen Hochschulallianzen allen beteiligten Hochschuleinrichtungen, Hochschulsystemen, EU-Mitgliedstaaten und der Gesellschaft im weiteren Sinne sowie dem Ökosystem der Hochschuleinrichtungen zugute kommen.
Von den Europäischen Hochschulallianzen werden die folgenden Wirkungen erwartet:
- Verbesserung der Synergien zwischen dem Europäischen Bildungsraum, dem Europäischen Forschungsraum und dem Europäischen Hochschulraum.
- Beitrag zu einem geeinteren, innovativeren, autonomeren, wettbewerbsfähigeren, kohäsiveren, digitaleren und nachhaltigeren Europa, das sich der Welt öffnet.
- Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen und des europäischen Hochschulsystems auf globaler Ebene durch die Vertiefung der transnationalen Zusammenarbeit, die nahtlose Mobilität von Studierenden, Akademiker*innen und Forscher*innen sowie durch die Schaffung und den Austausch von Wissen und die Entwicklung neuer Konzepte, Technologien und Innovationen.
- Förderung der EU-Werte, Förderung der Achtung der grundlegenden akademischen Werte.
- Verbesserung der Qualität und der Exzellenzdimension von Hochschulbildung, Forschung und Innovation bei gleichzeitiger Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Inklusion, der Vielfalt, der Chancengleichheit sowie der geografischen und sozialen Integration der europäischen Hochschuleinrichtungen und Beitrag zum sozialen und geografischen Zusammenhalt Europas.
- Auslösung einer wesentlich intensiveren transnationalen institutionellen Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, die zu einem langfristigen strukturellen institutionellen Wandel mit positiven Auswirkungen auf das Lernen und Lehren im Hochschulbereich führt, gemeinsame Bildungsaktivitäten fördert und integrativere und flexiblere Lernansätze ermöglicht.
- Verbesserung der Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden, Personal, Forscher*innen und lebenslang Lernenden, einschließlich unternehmerischer, transversaler, interkultureller, digitaler und grüner Kompetenzen, und Förderung von Innovation durch einen Strom kreativer Talente zur Unterstützung derGründung und Vergrößerung von Start-ups und KMU in Europa, insbesondere durch die Einrichtung und Verstärkung des Technologietransfers oder die gemeinsame Nutzung von Wissen und Kapazitäten für den Technologietransfer, die Unterstützung der Entwicklung neuartiger Konzepte, die zu einem Durchbruch führen können, oder die Vermarktung kreativer Innovationen.
- Verwirklichung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung durch das Angebot vielfältiger Bildungsmöglichkeiten und die Einführung innovativer und auf den Lernenden ausgerichteter pädagogischer Konzepte und Bildungsangebote (z. B. Mikrodiplome), die gemeinsam an europäischen Hochschulstandorten angeboten werden, wo eine vielfältigere Studentenschaft flexible Lernwege auf allen Ebenen ihres Studiums und ihrer Karriere aufbauen kann.
- Weitere Entwicklung von Spitzenwissen, -fertigkeiten und -kompetenzen für den digitalen und umweltfreundlichen Übergang, um die Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas zu fördern.
- Die Förderung von Wissen und Talenten, die Anziehung von Talenten und deren ausgewogene Verbreitung vorantreiben und so Bildung, soziale und technologische Innovation fördern, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Zukunft zu schaffen.
- Stärkung der europäischen Identität für alle Lernenden, Lehrenden, Forscher*innen und Mitarbeiter*innen durch Zusammenarbeit und gemeinsame Schaffung von Wissen in verschiedenen europäischen und globalen Kulturen, in verschiedenen Sprachen, über Grenzen, Sektoren und akademische Disziplinen hinweg.
- Weitere Fortschritte bei der Gesetzgebung und die Entwicklung neuer Instrumente und rechtlicher Rahmenbedingungenvorantreiben, um die Umgestaltung der Hochschuleinrichtungen und die Zusammenarbeit in ganz Europa zu beschleunigen.
- Beitrag zur regionalen Entwicklung und positive Beeinflussung der lokalen Gemeinschaften und Ökosysteme durch Bildung und Ausbildung, Forschung und Wissensaustausch, Technologietransfer, Beitrag zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Wohlbefindens.
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Erwartete Ergebnisse
Nach einem "Bottom-up"-Ansatz wird jede Allianz die Flexibilität haben, ihren gemeinsamen Arbeitsplan schrittweise so zu gestalten, dass sie ihre spezifischen Ziele am besten erreichen und die langfristige Vision der Europäischen Universitäten im Einklang mit ihren Strategien verwirklichen können. Ihr gemeinsamer Arbeitsplan sollte durch bestehende effiziente gemeinsame Verwaltungs- und Leitungsstrukturen, durch einen klaren und soliden methodischen Ansatz und konkrete Schritte zur Erreichung ihrer Ziele bis zum Ende des Bewilligungszeitraums unterstützt werden. Die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen sollte auf einer gründlichen Bewertung der Stärken, Erfolge, Herausforderungen und Bedürfnisse der Allianz beruhen und die Ansatzpunkte für weitere Entwicklungen aufzeigen. Der gemeinsame Arbeitsplan sollte beschreiben, wie diese Aktivitäten messbare Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele ermöglichen und zum gemeinsamen langfristigen Auftrag beitragen werden.
Da die Allianzen auf den bisherigen Errungenschaften und Ergebnissen aufbauen sollten, sind klare Belege für die Ausgangspunkte und eine solide Methodik für weitere Entwicklungen zu liefern. Von den Allianzen wird erwartet, dass sie im Einklang mit ihren langfristigen Strategien Aktivitäten durchführen, die zur Erreichung der in dieser Aufforderung definierten spezifischen Ziele beitragen. In diesem Zusammenhang wird von den Allianzen, die bereits einen soliden Reifegrad ihrer Zusammenarbeit erreicht haben, erwartet, dass sie Prioritäten für ihre Aktivitäten setzen und Möglichkeiten für ein Upscaling, Mainstreaming und die Ausweitung erfolgreicher Aktivitäten und Praktiken in ihren Einrichtungen prüfen. Die Aktivitäten sollen die Wirkung, die Reichweite und das Engagement steigern, den Integrationsgrad der Allianzen erhöhen und es ermöglichen, das volle Transformationspotenzial der Allianzen für ihre Partner und den europäischen Hochschulsektor auszuschöpfen. Die Aktivitäten sollen im Einklang mit den langfristigen Strategien der Allianzen das Erreichte konsolidieren und die Kapazitäten stärken. Sie zielen auch darauf ab, den Beitrag der assoziierten akademischen und nichtakademischen Partner aus der Arbeitswelt und der Zivilgesellschaft noch stärker zu nutzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) sein:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder:
- Aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder),
- Westbalkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Erasmus+ Programmländer:
Die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) müssen sein:
- Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und ihnen angeschlossene Einrichtungen.
- Jede andere Organisation, die sich aus den oben genannten Hochschuleinrichtungen zusammensetzt und eigens zu dem Zweck gegründet wurde, eine umfassende institutionelle transnationale Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Bildungsaktivitäten, durchzuführen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellenden (begünstigte und nicht angeschlossene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 3 förderfähige Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind als assoziierte Partner förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (Koordinator*innen, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlagen müssen vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden)
- Sonstiger Anhang: das gemeinsame langfristige Leitbild.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2026-EUR-UNIVCall Document ERASMUS-EDU-2026-EUR-UNIV(930kB)
Kontakt
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