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Call-Eckdaten
F&I-Zusammenarbeit mit Lateinamerika (Mexiko, Brasilien, Argentinien und andere Länder des BELLA-Netzes oder Mitglieder von RedClara)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-93
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik im Bereich der digitalen Transformation hat zum erfolgreichen Abschluss des BELLA-Programms geführt, das den Bau eines neuen Unterwasser-Glasfaserkabels zwischen Lissabon (Portugal) und Fortaleza (Brasilien) sowie eine weiterführende terrestrische Verbindung mit mehreren Ländern der Region unterstützt hat. Die neue Verbindung deckt den langfristigen Bedarf der europäischen und lateinamerikanischen Forschungs- und Innovationsgemeinschaften an Interkonnektivität, aber ihr Potenzial wurde bisher nicht voll ausgeschöpft.
Die bestehenden digitalen und IKT-Dialoge zwischen der EU und Brasilien, Mexiko und Argentinien sowie die Zusammenarbeit mit der Pazifischen Allianz haben zu Vereinbarungen über eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation geführt, und es wird erwartet, dass der künftige digitale Dialog zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik diese Verpflichtungen in eine kontinentale Perspektive überführt. Die Vorschläge werden darauf abzielen, das Potenzial des neu eingerichteten BELLA-Netzes zu nutzen und die Ergebnisse der Dialoge zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik in Bezug auf Digitalisierung und FuI umzusetzen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Organisation von Netzwerken, Konferenzen, Workshops und anderen Maßnahmen zur Unterstützung von F&I-Aktivitäten mit Brasilien, Mexiko, Argentinien und anderen Ländern, die mit dem BELLA-Netz verbunden oder Mitglieder von RedClara sind.
- Sammlung und Analyse von Informationen sowie Durchführung von Erhebungen und Erstellung von Berichten und Positionspapieren über die F&I-Politik, -Strategien und -Programme der Partnerländer, einschließlich Datenmanagement und Datentechnologien.
- Förderung der Zusammenarbeit und Vorbereitung der gemeinsamen Forschung sowie Sensibilisierung für die Möglichkeiten der F&I und der industriellen Zusammenarbeit.
- Die Maßnahme sollte sicherstellen, dass relevante Stakeholder sowohl aus der EU als auch aus den Partnerländern durch regionale und internationale Workshops und eine Reihe von Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen in den Prozess eingebunden werden.
Erwartete Ergebnisse
Der Vorschlag wird die Entwicklung einer strategischen Partnerschaft im Bereich Forschung und Innovation mit Lateinamerika und der Karibik ermöglichen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Bereiche wie Cloud, IoT und 5G. Es wird erwartet, dass der Vorschlag zu den folgenden Ergebnissen beitragen wird:
- Unterstützung der Umsetzung von Verpflichtungen in Bezug auf F&I, die sich aus den digitalen Dialogen mit wichtigen Ländern und subregionalen Organisationen in Lateinamerika und der Karibik ergeben (Brasilien, Mexiko, Argentinien, Pazifik-Allianz, MERCOSUR, EU-LAC-Dialog über digitale Wirtschaft).
- Entwicklung eines Fahrplans für die künftige F&I-Zusammenarbeit mit der lateinamerikanischen und karibischen Region und relevante nationale, regionale und internationale Finanzierungsprogramme für deren Anwendung.
- Bericht über Synergien und Gemeinsamkeiten in Politiken, Strategien und Programmen im Bereich F&I zwischen der EU und den Partnerländern.
- Förderung der EU-Werte für einen auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel und Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 30 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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