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    Organisationstyp
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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Verständnis natürlicher Sprache und Interaktion in fortgeschrittenen Sprachtechnologien (AI Data and Robotics Partnership)

FörderprogrammHorizon Europe - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call NummerHORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-03
TermineÖffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektzwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Effektive KI-gestützte Mensch-Maschine-Interaktion und -Zusammenarbeit setzt voraus, dass die Bedeutung natürlicher Sprachen erfasst, Gesten und Aktivitäten erkannt, Absichten verstanden, gemeinsame mentale Modelle erstellt und gepflegt und mehrstufige Interaktionen entworfen werden.

Call-Ziele

Da die KI immer leistungsfähiger wird, wächst das Potenzial für den Menschen, intelligentere Systeme direkt zu nutzen und von ihnen zu profitieren. Eine wirksame KI-basierte Mensch-Maschine-Interaktion und -Zusammenarbeit setzt voraus, dass die Bedeutung natürlicher Sprachen erfasst, Gesten und Aktivitäten erkannt, Absichten verstanden, gemeinsame mentale Modelle erstellt und gepflegt und mehrstufige Interaktionen konzipiert werden. Umgekehrt ist eine wirklich natürliche Interaktion zwischen Menschen und Maschinen für künftige KI-gestützte Systeme in allen Anwendungsbereichen und Domänen unerlässlich.

Vorgesehene KI-Lösungen sollten einen oder beide der folgenden Bereiche abdecken:

  • Verbesserung der kontextbezogenen Mensch-Maschine-Interaktion, um das Verständnis und die Nutzung des Interaktionskontextes und -inhalts in multimodalen Umgebungen zu verbessern und so die Reaktionsfähigkeit interaktiver KI-Lösungen, wie z. B. intelligenter Assistenten, Konversations- und Dialogsysteme, Modelle zur Generierung von Inhalten usw., zu erhöhen.
  • Unterstützung und Verbesserung der nahtlosen zwischenmenschlichen Kommunikation über Sprachgrenzen hinweg, z. B. durch automatische Übersetzung oder Dolmetschen (einschließlich automatischer Untertitelung) in Echtzeit mit einem besseren Verständnis des Kommunikationskontexts und der damit verbundenen Bedeutung.

Die multidisziplinären Forschungstätigkeiten sollten sich mit mindestens einem der folgenden Themen befassen:

  • Entwicklung neuartiger Methoden und Techniken zur Erstellung kontextbezogener Modelle, die faktenbasiertes strukturiertes und unstrukturiertes Wissen in umfassendere situative und zeitliche Informationen einbeziehen, sowie kontinuierliches Lernen, um natürliches Verhalten und logisches Denken in allen beabsichtigten Situationen zu erreichen.
  • Verbesserung großer vortrainierter mehrsprachiger Sprachmodelle, um eine große Anzahl von Sprachen abzudecken, mit einem hohen Maß an natürlichem Sprachverständnis und der Fähigkeit, effizient weitere Sprachen, auch solche mit geringen Ressourcen, durch Transfer oder sprachunabhängige Lernmethoden hinzuzufügen.
  • Verbesserung sprachunabhängiger und Bias-kontrollierender Algorithmen und Methoden für das Training von Sprachmodellen und deren effiziente Nutzung in Bezug auf Daten-, Zeit- und Energieverbrauch bei gleichzeitiger Beibehaltung von Leistung, Genauigkeit und allgemeiner Nutzbarkeit.
  • Entwicklung von Sprachrepräsentationen, die eine wirksame Kombination von mehrsprachigem, symbolischem und subsymbolischem Wissen umfassen und es Systemen ermöglichen, kulturübergreifende Schlussfolgerungen in verschiedenen kontextbezogenen Aufgaben zu ziehen.

An den Vorschlägen sollte entsprechendes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen beteiligt sein, wie z. B. Datenwissenschaft, Informatik, Computerlinguistik, maschinelles Lernen und Verarbeitung natürlicher Sprache. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Kontrolle geschlechtsspezifischer oder anderer Verzerrungen in Sprachmodellen gewidmet werden.

Die Forschung sollte auf bestehenden Standards aufbauen, zur Standardisierung beitragen und zu auffindbaren, zugänglichen, interoperablen und wiederverwendbaren Forschungsdaten einschließlich Metadatenschemata und Ontologien führen.

Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie anschaulichen Anwendungsfällen, die einen konkreten potenziellen Mehrwert aufzeigen) enthalten und dass sie über die KI-on-Demand-Plattform, gemeinsame europäische Datenräume (insbesondere den speziellen Sprachdatenraum) und andere einschlägige Initiativen der Mitgliedstaaten wie Open GPT-X und gegebenenfalls andere einschlägige Plattformen für digitale Ressourcen mit der europäischen FuE-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu verbessern.

Von den Vorschlägen wird außerdem erwartet, dass sie Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der offenen Innovationsherausforderung unter HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 bereitstellen, die sich mit dem Verständnis natürlicher Sprache und der Interaktion befasst. Von den Forschungsteams, die an den Vorschlägen beteiligt sind, wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovationswettbewerben beteiligen. Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.

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Erwartete Ergebnisse
  • Entwicklung des Verständnisses natürlicher Sprache und der Interaktion in fortgeschrittenen Sprachtechnologien auf der Grundlage kontextbezogener Sprachmodelle, die in der Lage sind, langfristiges allgemeines Wissen zu integrieren und Bedeutungen abzuleiten, um automatisierte Schlussfolgerungen und verbesserte Interaktionsfähigkeiten zu entwickeln;
  • Effektive mehrsprachige und voreingenommene Sprachmodelle, die von kleineren Sprachkorpora lernen können, effizient in der Datenverarbeitung sind und die europäischen Werte respektieren (d. h. Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Robustheit in rechtlicher, ethischer und technischer Hinsicht, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit, Interpretierbarkeit und Erklärbarkeit, Sicherheit und Schutz);
  • KI-Systeme und -Lösungen auf der Grundlage neuartiger mehrsprachiger, vortrainierter Sprachmodelle, die durch Text- und Spracheingabe sprach- und kulturübergreifendes Wissen assimiliert haben;
  • Stärkere Übernahme innovativer Sprachtechnologielösungen durch europäische Unternehmen, die für eine umfassende sprachliche Abdeckung von KI-gestützten Anwendungen und Diensten in Europa sorgen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.


Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:

  • TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
  • TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
  • TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
  • TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
  • TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
  • TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
  • TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
  • TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
  • TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)

Zusatzinformationen

Themen
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6 (799kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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