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Call-Eckdaten
Auktion mit fester Prämie für die Dekarbonisierung von industrieller Prozesswärme - Mitteltemperaturwärme - 3 bis 5 MW
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2025-AUC-HEAT-MEDTEMP-BELOW5MW
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
19.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. 100 Mio. EUR
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die folgenden Aktivitäten können unter diesem Thema gefördert werden:
Erzeugung von industrieller Prozesswärme zwischen 100 °C und 400 °C, die zu einer (automatisch berechneten) Verringerung der Treibhausgasemissionen führt durch:
- Projekte zur Elektrifizierung industrieller Prozesswärme durch Technologien wie Wärmepumpen, direkte und indirekte Widerstandsheizung, elektromagnetische und dielektrische Heizung, Plasmaheizung; oder
- Projekte, die direkt erneuerbare (solarthermische oder geothermische) Wärme für industrielle Wärmeprozesse nutzen; oder
- Hybridprojekte mit den oben genannten Technologien.
Elektrifizierte oder direkt erneuerbare Prozesswärmeerzeugungskapazitäten müssen neu sein, d. h. zum Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe16 dürfen die Arbeiten noch nicht aufgenommen worden sein.
Die Projekte müssen eine installierte Mindestkapazität von 3 MWth oder mehr und weniger als 5 MWth haben. Die neu installierte Kapazität muss sich an einem einzigen Standort befinden; eine virtuelle Zusammenlegung von Kapazitäten ist nicht zulässig.
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Erwartete Ergebnisse
Die Wärmemengen und Temperaturniveaus sind von einem unabhängigen Dritten gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu überwachen, zu melden und zu überprüfen. Alle vorgeschlagenen Technologien müssen einem der beiden nachstehend beschriebenen Ansätze folgen.
Die erzeugte Prozesswärme muss mit einem EMAS- oder ISO50001-konformen Managementsystem überwacht und gemessen werden. Messgeräte wie Wärmemengenzähler und Thermometer müssen entsprechend kalibriert werden.
Es gibt zwei mögliche Messverfahren:
- Direkte Messung der Prozesswärme oder
- Indirekte Messung der Prozesswärme.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in einem beliebigen Land der Welt.
Die Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 9 und 10 Jahren
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und erneut hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
- Beschaffungsstrategie - Strombeschaffung - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Abnahmestrategie - Wasserstoffabnahme - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Beschaffungsstrategie - Beschaffung von Elektrolyseuren - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Projektunterstützung - Eigenkapitalnachweis (siehe Anhang 2)
- Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen usw:
- Strategie zur Erlangung der Umweltgenehmigung(en) und anderer relevanter Genehmigungen (siehe Anhang 2)
- Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen nationalen Behörde, um einen Netzanschluss zu erhalten (nur für Projekte, die Strom aus dem Netz beziehen wollen) (siehe Anhang 2)
- Absichtserklärung zur Fertigstellungsgarantie (bei Einreichung des Vorschlags, für alle Projekte) und Fertigstellungsgarantie (während der GAP, für Projekte, die zur Zuschussvorbereitung eingeladen wurden) (siehe Vorlagen)
- Erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage) Geschäftsplan (siehe Vorlage)
- weitere Anhänge - nur für Projekte, die vom Standard-EHS-Wärmebenchmark abweichen (siehe Abschnitt 6): Nachweis der zu ersetzenden fossil befeuerten Wärmeerzeugungseinheit
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B). Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Plan für den Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Diese Auktion des Innovationsfonds wird durch nationale Finanzierungsfenster im Rahmen von Auktionen als Dienstleistung ergänzt. Projekte, die die Bewertung für die Innovationsfonds-Auktion bestehen, aber nicht finanziert werden können, weil sie die Budgetobergrenze überschreiten, können in den Genuss einer nationalen Finanzierung kommen, wenn das Projekt in einem Land angesiedelt ist, das von einem nationalen Finanzierungsfenster profitiert, wenn es die spezifischen Finanzierungsbedingungen des Mitgliedstaats erfüllt und wenn es zugestimmt hat, für eine nationale Finanzierung in Betracht gezogen zu werden.
Call-Dokumente
Call Document INNOVFUND-2025-AUC-HEATCall Document INNOVFUND-2025-AUC-HEAT(575kB)
Kontakt
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