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Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende Cyber-Hubs
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10-CBCH
Termine
Öffnung
09.12.2025
Deadline
28.05.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen EUR 1.000.000,00 und EUR 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die früheren grenzüberschreitenden SOC-Plattformen wurden im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finanziert, und eine solche Zusammenarbeit ist auch für die grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuze vorgesehen. Sie sollen neue zusätzliche Kapazitäten schaffen, die auf bestehenden SOC/Cyber Hubs, Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs), ISACs und anderen relevanten Akteuren aufbauen und diese ergänzen. Diese Maßnahme richtet sich hauptsächlich an neue Cross-Border Cyber Hubs. Unterstützende Maßnahmen für die SOC, die bereits im Rahmen der früheren DIGITAL-Arbeitsprogramme (2021-2022 und 2023-2024) eingeleitet wurden, könnten gegebenenfalls ebenfalls einbezogen werden, um die Zusammenarbeit mit den grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuzen sicherzustellen.
Call-Ziele
Neben der Einrichtung von Verfahren, Werkzeugen und Diensten für die Prävention, Erkennung und Analyse neuer Cyberangriffe umfasst der Anwendungsbereich auch den Erwerb und/oder die Übernahme gemeinsamer (Automatisierungs-)Werkzeuge, Verfahren und gemeinsamer Dateninfrastrukturen für die Verwaltung und den Austausch kontextbezogener und verwertbarer operativer Informationen zur Cybersicherheit in der EU. Etablierte offene Standards für den Austausch von CTI (z. B. MISP-Standard) oder die Automatisierung von Beratungsinformationen (z. B. CSAF) und sicherheitsrelevanten Nachrichten (z. B. durch IntelMQ) sollten in Betracht gezogen werden. Grenzüberschreitende Cyber-Drehkreuze könnten auch die Möglichkeit vorsehen, unterseeische Infrastrukturen, wie Unterseekabel, zu überwachen.
Die Plattformen der Cross-Border Cyber Hubs werden dazu beitragen, das kollektive Situationsbewusstsein und die Fähigkeiten bei der Erkennung und CTI zu verbessern und zu konsolidieren und die Entwicklung von leistungsfähigeren Datenanalyse-, Erkennungs- und Reaktionsinstrumenten durch die Zusammenführung großer Datenmengen, einschließlich neuer, von den Konsortiumsmitgliedern intern generierter Daten, zu unterstützen.
Die Plattformen sollten als zentraler Punkt fungieren, der eine breitere Zusammenführung relevanter Daten und KTI ermöglicht und die Verbreitung von Bedrohungsinformationen in großem Maßstab und unter einer großen und vielfältigen Gruppe von Akteuren (z. B. CERTs/CSIRTs, ISACs, Betreiber kritischer Infrastrukturen) ermöglicht.
Gemäß dem Gesetz über die Cyber-Solidarität arbeiten die grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuze und das CSIRT-Netz eng zusammen, insbesondere zum Zwecke des Informationsaustauschs. Zu diesem Zweck vereinbaren sie Verfahrensvereinbarungen über die Zusammenarbeit und den Austausch relevanter Informationen sowie über die Arten der auszutauschenden Informationen.
Darüber hinaus könnten grenzüberschreitende Cyber-Drehkreuze auch Lösungen für die Überwachung und den Schutz kritischer unterseeischer Infrastrukturen wie Unterseekabel und die Erkennung bösartiger Aktivitäten in deren Umfeld einsetzen, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit dieser für die globale Kommunikation wichtigen Infrastruktur zu verbessern. Die Reaktion auf solche hybriden Bedrohungen könnte auch ein Situationsbewusstsein umfassen, das durch die Sammlung und Analyse von Sensordaten vor Ort auf See sowie von relevanten Satellitenbildern erfolgt. Für diese Tätigkeit sind operative Synergien mit dem EU-Weltraumprogramm Copernicus und insbesondere mit dessen Sicherheitsdienst erforderlich.
Erhalten die grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuze Informationen über einen potenziellen oder bereits eingetretenen groß angelegten Vorfall im Bereich der Cybersicherheit, stellen sie zum Zwecke eines gemeinsamen Lagebewusstseins sicher, dass den Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission über das EU-CyCLONe und das CSIRT-Netz unverzüglich einschlägige Informationen sowie Frühwarnungen übermittelt werden. Es wird ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um Einrichtungen in den Mitgliedstaaten auszuwählen, die über die notwendigen Einrichtungen verfügen, um grenzüberschreitende Cyber-Drehkreuze zu beherbergen und zu betreiben, in denen Daten über Bedrohungen der Cybersicherheit zwischen mehreren Mitgliedstaaten zusammengeführt werden. Bewerber, die sich an der Aufforderung zur Interessenbekundung beteiligen, sollten die Ziele des grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuzes, seine Rolle und deren Verhältnis zu anderen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit sowie seine mögliche Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren im Bereich der Cybersicherheit beschreiben. Die Antragstellenden sollten auch die detaillierte Planung der Tätigkeiten und Aufgaben des grenzübergreifenden Cyber-Drehkreuzes, die von ihm angebotenen Dienste, die Art und Weise, wie sie funktionieren und umgesetzt werden sollen, sowie die wichtigsten Meilensteine und Ergebnisse vorlegen. Sie sollten auch angeben, welche Ausrüstungen, Werkzeuge und Dienstleistungen beschafft und integriert werden müssen, um den Cross-Border Cyber Hub, seine Dienste und seine Infrastruktur aufzubauen.
Zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten eines grenzüberschreitenden Cyber-Hubs sind die folgenden zwei Arbeitsabläufe vorgesehen:
- [Beschaffung] Eine gemeinsame Beschaffungsmaßnahme mit dem am Cross-Border Cyber Hub teilnehmenden Mitgliedstaat: Diese wird die Beschaffung der für den Aufbau des Cross-Border Cyber Hub erforderlichen Infrastruktur, Instrumente und Dienstleistungen abdecken.
- [Aufbau und Betrieb der grenzüberschreitenden Cyber-Drehscheibe] Ein Zuschuss wird auch zur Verfügung stehen, um u. a. die vorbereitenden Aktivitäten für den Aufbau der grenzüberschreitenden Cyber-Drehscheibe, ihre Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren sowie die damit verbundenen Betriebskosten abzudecken, die den effektiven Betrieb der grenzüberschreitenden Cyber-Drehscheibe ermöglichen, z. B. durch die Nutzung der Infrastruktur, der Instrumente und der Dienstleistungen, die durch die gemeinsame Beschaffung erworben wurden, sowie durch Personal. Darin werden auch Meilensteine und Leistungen zur Überwachung der Fortschritte angegeben.
Die Bewerbungen sind an beide Arbeitsgruppen zu richten. Die Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Zuschüsse werden nur an Antragstellende vergeben, die bei der Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme erfolgreich waren.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, grenzüberschreitende Cyber-Drehkreuze zu schaffen oder zu stärken, die eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit von nationalen Behörden, Anbietern kritischer Infrastrukturen und grundlegender Dienste einnehmen. Wie bereits erwähnt, werden die Cyber-Drehkreuze eine entscheidende operative Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit in der Union spielen und sensible Informationen verarbeiten.
Gemäß Artikel 12 Absatz 5a des Cyber-Solidaritätsgesetzes zur Änderung von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/694 findet Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694 keine Anwendung, wenn die in Artikel 12 Absatz 5a genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Bei der Bewertung dieser Bedingungen sollten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Verfügbarkeit von Instrumenten, Infrastrukturen und Diensten für die grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuze berücksichtigt werden, die von der ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchgeführt wird.
Die erste Bestandsaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Kartierung und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Cyber-Solidarität unterliegt die Teilnahme an den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, daher den Einschränkungen von Artikel 12 Absatz 5, wie in Anlage 3 dieses Arbeitsprogramms dargelegt. Diese Sicherheitsbedingungen können zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchgeführten endgültigen Kartierung der Dienste geändert werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden sollten für die Aktion relevante KPIs und Metriken zur Messung von Fortschritt und Leistung angeben. Die Vorschläge können die unten aufgeführten Indikatoren oder solche ihrer Wahl enthalten.
Falls zutreffend, müssen Ausgangs- und Zielwerte angegeben werden.
- Reifegradanalyse vor und nach der Durchführung, um die Veränderung der Kapazitäten des/der Begünstigten zu messen.
- Anzahl der Einrichtungen, die von den Maßnahmen des SOC profitieren.
- Intensität des Informationsaustauschs zwischen den geförderten Einrichtungen.
- Entwicklung von Diensten zur Aufklärung über Cyberbedrohungen und zum Situationsbewusstsein.
Erwartete Ergebnisse
- Grenzüberschreitende Cyber-Drehkreuze von Weltrang in der gesamten Union für die Zusammenführung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten, ausgestattet mit einer hochsicheren Infrastruktur und fortschrittlichen Datenanalysewerkzeugen für die Erkennung, Sammlung und Speicherung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen, die Analyse dieser Daten und die gemeinsame Nutzung und Meldung von CTI, Überprüfungen und Analysen.
- Austausch von Bedrohungsdaten zwischen den nationalen Cyber-Hubs und Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden und Netzen, einschließlich CSIRTs.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Im Falle neuer grenzüberschreitender CyberHUBs müssen sich die Konsortien aus Begünstigten aus mindestens drei förderfähigen Ländern zusammensetzen. Im Falle der Erweiterung eines laufenden grenzübergreifenden Zuschusses sollte das neue Konsortium aus dem Koordinator des laufenden Zuschusses und den neuen Einrichtungen bestehen, die dem Trägerkonsortium des grenzübergreifenden SOC beitreten möchten.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, mit denen derzeit über Assoziationen verhandelt wird - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit über eine Teilnahme am Programm verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer)
- Ernennungsbeschluss des Mitgliedstaates, der die Einrichtung als nationales CyberHUB benennt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10Call Document DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10(711kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
Digital Europe NCPs
Website
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