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Call-Eckdaten
Nationale Cyber-Knotenpunkte
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10-NCH
Termine
Öffnung
09.12.2025
Deadline
28.05.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EUR 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen wie CSIRTs, ISACs usw. nationale Cyber-Drehkreuze einzurichten oder zu stärken, die über modernste Instrumente zur Überwachung, zum Verständnis und zur proaktiven Bewältigung von Cyber-Vorfällen verfügen. Sie werden auch, soweit möglich, Informationen und Feeds von anderen Cyber-Drehkreuzen in ihren Ländern nutzen und die gesammelten Daten und Analysen verwenden, um Frühwarnungen für bestimmte kritische Infrastrukturen auf einer Need-to-know-Basis zu liefern. Nationale Cyber-Hubs könnten auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, unterseeische Infrastrukturen wie Unterseekabel zu überwachen.
Call-Ziele
Beschließt ein Mitgliedstaat, sich am Europäischen Warnsystem für Computer- und Netzsicherheit zu beteiligen, so benennt er einen nationalen Cyber-Hub, eine einzige Einrichtung, die unter der Aufsicht des Mitgliedstaats handelt, oder richtet ihn gegebenenfalls ein.
Nationale Cyber-Drehkreuze sind in der Lage, als Bezugspunkt und Schnittstelle zu anderen öffentlichen und privaten Organisationen auf nationaler Ebene zu fungieren, um Informationen über Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle zu sammeln und zu analysieren und einen Beitrag zu einem grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuz zu leisten. Sie sind in der Lage, Daten und Informationen, die für Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle relevant sind, aufzuspüren, zu aggregieren und zu analysieren, wie z. B. Erkenntnisse über Cyber-Bedrohungen, wobei sie insbesondere modernste Technologien einsetzen und das Ziel verfolgen, Vorfälle zu verhindern.
Für den folgenden Programmzyklus liegt der Schwerpunkt auf der Fortsetzung der in den vergangenen Jahren eingeleiteten Aktivitäten.
Ziel ist der Aufbau von Kapazitäten für neue oder bestehende nationale Cyber-Drehkreuze, z. B. Ausrüstung, Werkzeuge, Dateneinspeisungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der Datenanalyse, der Verknüpfung mit grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuzen usw. Dazu können beispielsweise Automatisierungs-, Analyse- und Korrelationswerkzeuge sowie Dateneinspeisungen gehören, die Cyber Threat Intelligence (CTI) auf verschiedenen Ebenen abdecken, von Felddaten über Daten des Security Information and Event Management (SIEM) bis hin zu CTI auf höherer Ebene. Die Automatisierung ist ein Schlüsselaspekt für die effiziente Handhabung und Verarbeitung von Informationen. Soweit vorhanden, sollten bereits etablierte Standards wie das Common Security Advisory Framework (CSAF) für Sicherheitsempfehlungen oder für die Sammlung und Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Nachrichten (z. B. IntelMQ-Projekt) verwendet werden. Die von den Cyber-Drehkreuzen/SOC entwickelten Anwendungen sollten mit europäischen Standardisierungsprojekten wie der EU-Schwachstellendatenbank (EUVD) kompatibel sein. Nationale Cyber Hubs sollten auch modernste Technologien wie künstliche Intelligenz und dynamisches Lernen der Bedrohungslandschaft und des Kontexts nutzen. Dazu gehört auch die Nutzung gemeinsamer Cybersicherheitsinformationen, soweit möglich auf der Grundlage bestehender Taxonomien und/oder Ontologien, sowie von Hardware, die den sicheren Austausch und die Speicherung von Informationen gewährleistet. Die Operationen sollten auf Live-Netzdaten und anderen in der Anfangsphase erforderlichen Trainingsdaten aufbauen. Gegebenenfalls sollten KMU als letztendliche Empfänger von operativen Informationen zur Cybersicherheit in Betracht gezogen werden.
Ein Schlüsselelement ist die Umsetzung fortgeschrittener KI-, Datenanalyse- und anderer einschlägiger Cybersicherheitsinstrumente von Forschungsergebnissen in operationelle Instrumente sowie deren weitere Erprobung und Validierung unter realen Bedingungen in Verbindung mit dem Zugang zu Supercomputing-Einrichtungen (z. B. zur Verbesserung der Korrelations- und Erkennungsfunktionen von grenzüberschreitenden Plattformen). Solche Aktivitäten werden in Abschnitt 2.3, der sich mit KI für Cybersicherheit befasst, und in Punkt 2.3.1 genannt und zur Finanzierung vorgeschlagen.
Darüber hinaus könnten die nationalen Cyber-Drehkreuze auch den Einsatz von Lösungen für die Überwachung und den Schutz kritischer unterseeischer Infrastrukturen wie Unterseekabel und die Erkennung bösartiger Aktivitäten in deren Umfeld in Betracht ziehen, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit dieser für die globale Kommunikation wichtigen Infrastruktur zu verbessern. Die Reaktion auf solche hybriden Bedrohungen könnte auch ein Situationsbewusstsein umfassen, das durch die Sammlung und Analyse von In-situ-Sensordaten vom Meer aus sowie von einschlägigen Satellitenbildern erfolgt. Für solche Aktivitäten sind operative Synergien mit dem Copernicus-Weltraumprogramm der EU und insbesondere mit dessen Sicherheitsdienst erforderlich.
Eine weitere wichtige Aufgabe der nationalen Cyber-Drehkreuze ist die Erleichterung des Wissenstransfers und -austauschs sowie die Unterstützung von Schulungsinitiativen für alle erforderlichen Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit, beispielsweise auf der Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens für Cybersicherheit (ECSF). Beispielsweise spielen Cyber Hubs/SOCs, die sich mit kritischen Infrastrukturen befassen, eine Schlüsselrolle und sollten von dem Wissen und der Erfahrung profitieren, die von den nationalen Cyber Hubs erworben oder in ihnen konzentriert wurden.
Nationale Cyber-Drehkreuze müssen Informationen mit anderen Akteuren in einem für beide Seiten vorteilhaften Informationsaustausch teilen und sich verpflichten, innerhalb der nächsten zwei Jahre die Teilnahme an einem grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuz zu beantragen, um Informationen mit anderen nationalen Cyber-Drehkreuzen auszutauschen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um Einrichtungen in den Mitgliedstaaten auszuwählen, die die notwendigen Einrichtungen für die Aufnahme und den Betrieb nationaler Cyber-Drehkreuze bereitstellen. Bewerber, die sich an der Aufforderung zur Interessenbekundung beteiligen, sollten die Ziele des nationalen Cyber-Drehkreuzes, seine Rolle und deren Verhältnis zu anderen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit, wie z. B. CSIRTs, sowie seine mögliche Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren im Bereich der Cybersicherheit beschreiben. Die Antragstellenden sollten auch eine detaillierte Planung der Tätigkeiten und Aufgaben des nationalen Cyber-Drehkreuzes, der von ihm angebotenen Dienste und der Art und Weise, wie es arbeiten und eingesetzt werden soll, vorlegen und die Dauer der Tätigkeit sowie die wichtigsten Etappenziele und Ergebnisse beschreiben. Sie sollten auch angeben, welche Ausrüstungen, Werkzeuge und Dienstleistungen beschafft und integriert werden müssen, um den nationalen Cyber-Hub, seine Dienste und seine Infrastruktur aufzubauen.
Zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten eines nationalen Cyber-Hubs sind die folgenden zwei Arbeitsabläufe vorgesehen:
- [Beschaffung] Eine gemeinsame Beschaffungsaktion mit dem Mitgliedstaat, in dem die nationale Cyber-Drehscheibe angesiedelt ist: Diese wird die Beschaffung der wichtigsten Infrastruktur, Werkzeuge und Dienste umfassen, die für den Aufbau der nationalen Cyber-Drehscheibe benötigt werden.
- [Aufbau und Betrieb der nationalen Cyber-Drehscheibe] Ein Zuschuss wird auch zur Verfügung stehen, um u. a. die vorbereitenden Aktivitäten für den Aufbau der nationalen Cyber-Drehscheibe, ihre Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen sowie die damit verbundenen Betriebskosten abzudecken, die den effektiven Betrieb der nationalen Cyber-Drehscheibe ermöglichen, z. B. unter Verwendung der Infrastruktur, der Instrumente und der Dienstleistungen, die durch die gemeinsame Beschaffung erworben wurden. Darin werden auch Meilensteine und Leistungen zur Überwachung der Fortschritte angegeben.
Die Anträge sind an beide Arbeitsgruppen zu richten. Die Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Zuschüsse werden nur an Antragstellende vergeben, die bei der Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme erfolgreich waren.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, nationale Cyber-Drehkreuze zu schaffen oder zu stärken, die eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit von nationalen Behörden, Anbiete*innen kritischer Infrastrukturen und wesentlicher Dienste spielen. Cyber-Drehkreuze haben die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen relevanten nationalen/regionalen Stellen Cyber-Sicherheitsbedrohungen zu überwachen, zu verstehen und proaktiv zu bewältigen. Die Cyber-Zentren werden eine entscheidende operative Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit in der Union spielen und mit sensiblen Informationen umgehen.
Gemäß Artikel 12 Absatz 5a des Cyber-Solidaritätsgesetzes zur Änderung von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/694 findet Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694 keine Anwendung, wenn die in Artikel 12 Absatz 5a genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Bei der Bewertung dieser Bedingungen sollten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Verfügbarkeit von Instrumenten, Infrastrukturen und Diensten für die nationalen Cyber-Drehkreuze berücksichtigt werden, die von der ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchzuführen ist.
Die erste Bestandsaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Kartierung und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Cyber-Solidarität unterliegt die Teilnahme an den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, daher den Einschränkungen von Artikel 12 Absatz 5, wie in Anlage 3 dieses Arbeitsprogramms dargelegt. Diese Sicherheitsbedingungen können zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchgeführten endgültigen Kartierung der Dienste geändert werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden sollten für die Aktion relevante KPIs und Metriken zur Messung von Fortschritt und Leistung angeben. Die Vorschläge können die unten aufgeführten Indikatoren oder solche ihrer Wahl enthalten.
Falls zutreffend, müssen Ausgangs- und Zielwerte angegeben werden.
- Reifegradanalyse vor und nach der Durchführung, um die Veränderung der Kapazitäten des/der Begünstigten zu messen.
- Anzahl der Einrichtungen, die von den CyberHUB-Maßnahmen profitieren.
- Intensität des Informationsaustauschs zwischen den geförderten Einrichtungen.
- Entwicklung von Diensten zur Aufklärung über Cyberbedrohungen und zum Situationsbewusstsein.
Erwartete Ergebnisse
Nationale Cyber-Drehkreuze von Weltrang in der gesamten Union, die durch modernste Technologie unterstützt werden und als Clearingstellen für die Erkennung, Sammlung und Speicherung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen, die Analyse dieser Daten und den Austausch und die Meldung von CTI, Überprüfungen und Analysen fungieren, wobei etablierte Standards für Austausch- und Automatisierungsprozesse berücksichtigt werden.
Fähigkeiten zur Erkennung von Bedrohungen und zum Situationsbewusstsein sowie Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich privater und öffentlicher Akteure.
- Gezielte Schulungskurse auf der Grundlage des ECSF zur Verbesserung der Kapazität von Cybersicherheitsfunktionen.
- Anwendungen zur automatischen Benachrichtigung privater und öffentlicher Akteure über gefährdete oder unsichere Systeme
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Nur Einrichtungen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten als nationale SOC benannt sind, können eine Finanzierung beantragen, und das Projekt sollte nur einen Empfänger haben.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, mit denen derzeit über Assoziationen verhandelt wird - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit über eine Teilnahme am Programm verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer)
- Ernennungsbeschluss des Mitgliedstaates, der die Einrichtung als nationales CyberHUB benennt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10Call Document DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10(711kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
Digital Europe NCPs
Website
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