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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Nationale Cyber-Knotenpunkte

Förderprogramm

Digitales Europa

Call Nummer

DIGITAL-ECCC-2026-DEPLOY-CYBER-10-NCH

Termine

Öffnung
09.12.2025

Deadline
28.05.2026 17:00

Förderquote

50%

Budget des Calls

€ 2.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

EUR 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen wie CSIRTs, ISACs usw. nationale Cyber-Drehkreuze einzurichten oder zu stärken, die über modernste Instrumente zur Überwachung, zum Verständnis und zur proaktiven Bewältigung von Cyber-Vorfällen verfügen. Sie werden auch, soweit möglich, Informationen und Feeds von anderen Cyber-Drehkreuzen in ihren Ländern nutzen und die gesammelten Daten und Analysen verwenden, um Frühwarnungen für bestimmte kritische Infrastrukturen auf einer Need-to-know-Basis zu liefern. Nationale Cyber-Hubs könnten auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, unterseeische Infrastrukturen wie Unterseekabel zu überwachen.

Call-Ziele

Beschließt ein Mitgliedstaat, sich am Europäischen Warnsystem für Computer- und Netzsicherheit zu beteiligen, so benennt er einen nationalen Cyber-Hub, eine einzige Einrichtung, die unter der Aufsicht des Mitgliedstaats handelt, oder richtet ihn gegebenenfalls ein.

Nationale Cyber-Drehkreuze sind in der Lage, als Bezugspunkt und Schnittstelle zu anderen öffentlichen und privaten Organisationen auf nationaler Ebene zu fungieren, um Informationen über Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle zu sammeln und zu analysieren und einen Beitrag zu einem grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuz zu leisten. Sie sind in der Lage, Daten und Informationen, die für Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle relevant sind, aufzuspüren, zu aggregieren und zu analysieren, wie z. B. Erkenntnisse über Cyber-Bedrohungen, wobei sie insbesondere modernste Technologien einsetzen und das Ziel verfolgen, Vorfälle zu verhindern.

Für den folgenden Programmzyklus liegt der Schwerpunkt auf der Fortsetzung der in den vergangenen Jahren eingeleiteten Aktivitäten.

Ziel ist der Aufbau von Kapazitäten für neue oder bestehende nationale Cyber-Drehkreuze, z. B. Ausrüstung, Werkzeuge, Dateneinspeisungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der Datenanalyse, der Verknüpfung mit grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuzen usw. Dazu können beispielsweise Automatisierungs-, Analyse- und Korrelationswerkzeuge sowie Dateneinspeisungen gehören, die Cyber Threat Intelligence (CTI) auf verschiedenen Ebenen abdecken, von Felddaten über Daten des Security Information and Event Management (SIEM) bis hin zu CTI auf höherer Ebene. Die Automatisierung ist ein Schlüsselaspekt für die effiziente Handhabung und Verarbeitung von Informationen. Soweit vorhanden, sollten bereits etablierte Standards wie das Common Security Advisory Framework (CSAF) für Sicherheitsempfehlungen oder für die Sammlung und Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Nachrichten (z. B. IntelMQ-Projekt) verwendet werden. Die von den Cyber-Drehkreuzen/SOC entwickelten Anwendungen sollten mit europäischen Standardisierungsprojekten wie der EU-Schwachstellendatenbank (EUVD) kompatibel sein. Nationale Cyber Hubs sollten auch modernste Technologien wie künstliche Intelligenz und dynamisches Lernen der Bedrohungslandschaft und des Kontexts nutzen. Dazu gehört auch die Nutzung gemeinsamer Cybersicherheitsinformationen, soweit möglich auf der Grundlage bestehender Taxonomien und/oder Ontologien, sowie von Hardware, die den sicheren Austausch und die Speicherung von Informationen gewährleistet. Die Operationen sollten auf Live-Netzdaten und anderen in der Anfangsphase erforderlichen Trainingsdaten aufbauen. Gegebenenfalls sollten KMU als letztendliche Empfänger von operativen Informationen zur Cybersicherheit in Betracht gezogen werden.

Ein Schlüsselelement ist die Umsetzung fortgeschrittener KI-, Datenanalyse- und anderer einschlägiger Cybersicherheitsinstrumente von Forschungsergebnissen in operationelle Instrumente sowie deren weitere Erprobung und Validierung unter realen Bedingungen in Verbindung mit dem Zugang zu Supercomputing-Einrichtungen (z. B. zur Verbesserung der Korrelations- und Erkennungsfunktionen von grenzüberschreitenden Plattformen). Solche Aktivitäten werden in Abschnitt 2.3, der sich mit KI für Cybersicherheit befasst, und in Punkt 2.3.1 genannt und zur Finanzierung vorgeschlagen.

Darüber hinaus könnten die nationalen Cyber-Drehkreuze auch den Einsatz von Lösungen für die Überwachung und den Schutz kritischer unterseeischer Infrastrukturen wie Unterseekabel und die Erkennung bösartiger Aktivitäten in deren Umfeld in Betracht ziehen, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit dieser für die globale Kommunikation wichtigen Infrastruktur zu verbessern. Die Reaktion auf solche hybriden Bedrohungen könnte auch ein Situationsbewusstsein umfassen, das durch die Sammlung und Analyse von In-situ-Sensordaten vom Meer aus sowie von einschlägigen Satellitenbildern erfolgt. Für solche Aktivitäten sind operative Synergien mit dem Copernicus-Weltraumprogramm der EU und insbesondere mit dessen Sicherheitsdienst erforderlich.

Eine weitere wichtige Aufgabe der nationalen Cyber-Drehkreuze ist die Erleichterung des Wissenstransfers und -austauschs sowie die Unterstützung von Schulungsinitiativen für alle erforderlichen Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit, beispielsweise auf der Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens für Cybersicherheit (ECSF). Beispielsweise spielen Cyber Hubs/SOCs, die sich mit kritischen Infrastrukturen befassen, eine Schlüsselrolle und sollten von dem Wissen und der Erfahrung profitieren, die von den nationalen Cyber Hubs erworben oder in ihnen konzentriert wurden.

Nationale Cyber-Drehkreuze müssen Informationen mit anderen Akteuren in einem für beide Seiten vorteilhaften Informationsaustausch teilen und sich verpflichten, innerhalb der nächsten zwei Jahre die Teilnahme an einem grenzüberschreitenden Cyber-Drehkreuz zu beantragen, um Informationen mit anderen nationalen Cyber-Drehkreuzen auszutauschen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um Einrichtungen in den Mitgliedstaaten auszuwählen, die die notwendigen Einrichtungen für die Aufnahme und den Betrieb nationaler Cyber-Drehkreuze bereitstellen. Bewerber, die sich an der Aufforderung zur Interessenbekundung beteiligen, sollten die Ziele des nationalen Cyber-Drehkreuzes, seine Rolle und deren Verhältnis zu anderen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit, wie z. B. CSIRTs, sowie seine mögliche Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren im Bereich der Cybersicherheit beschreiben. Die Antragstellenden sollten auch eine detaillierte Planung der Tätigkeiten und Aufgaben des nationalen Cyber-Drehkreuzes, der von ihm angebotenen Dienste und der Art und Weise, wie es arbeiten und eingesetzt werden soll, vorlegen und die Dauer der Tätigkeit sowie die wichtigsten Etappenziele und Ergebnisse beschreiben. Sie sollten auch angeben, welche Ausrüstungen, Werkzeuge und Dienstleistungen beschafft und integriert werden müssen, um den nationalen Cyber-Hub, seine Dienste und seine Infrastruktur aufzubauen.

Zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten eines nationalen Cyber-Hubs sind die folgenden zwei Arbeitsabläufe vorgesehen:

  • [Beschaffung] Eine gemeinsame Beschaffungsaktion mit dem Mitgliedstaat, in dem die nationale Cyber-Drehscheibe angesiedelt ist: Diese wird die Beschaffung der wichtigsten Infrastruktur, Werkzeuge und Dienste umfassen, die für den Aufbau der nationalen Cyber-Drehscheibe benötigt werden.
  • [Aufbau und Betrieb der nationalen Cyber-Drehscheibe] Ein Zuschuss wird auch zur Verfügung stehen, um u. a. die vorbereitenden Aktivitäten für den Aufbau der nationalen Cyber-Drehscheibe, ihre Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen sowie die damit verbundenen Betriebskosten abzudecken, die den effektiven Betrieb der nationalen Cyber-Drehscheibe ermöglichen, z. B. unter Verwendung der Infrastruktur, der Instrumente und der Dienstleistungen, die durch die gemeinsame Beschaffung erworben wurden. Darin werden auch Meilensteine und Leistungen zur Überwachung der Fortschritte angegeben.

Die Anträge sind an beide Arbeitsgruppen zu richten. Die Anträge werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Zuschüsse werden nur an Antragstellende vergeben, die bei der Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme erfolgreich waren.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, nationale Cyber-Drehkreuze zu schaffen oder zu stärken, die eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit von nationalen Behörden, Anbiete*innen kritischer Infrastrukturen und wesentlicher Dienste spielen. Cyber-Drehkreuze haben die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen relevanten nationalen/regionalen Stellen Cyber-Sicherheitsbedrohungen zu überwachen, zu verstehen und proaktiv zu bewältigen. Die Cyber-Zentren werden eine entscheidende operative Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit in der Union spielen und mit sensiblen Informationen umgehen.

Gemäß Artikel 12 Absatz 5a des Cyber-Solidaritätsgesetzes zur Änderung von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/694 findet Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694 keine Anwendung, wenn die in Artikel 12 Absatz 5a genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Bei der Bewertung dieser Bedingungen sollten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Verfügbarkeit von Instrumenten, Infrastrukturen und Diensten für die nationalen Cyber-Drehkreuze berücksichtigt werden, die von der ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchzuführen ist.

Die erste Bestandsaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Kartierung und im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Cyber-Solidarität unterliegt die Teilnahme an den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, daher den Einschränkungen von Artikel 12 Absatz 5, wie in Anlage 3 dieses Arbeitsprogramms dargelegt. Diese Sicherheitsbedingungen können zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom ECCC gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Cyber-Solidarität durchgeführten endgültigen Kartierung der Dienste geändert werden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Antragstellenden sollten für die Aktion relevante KPIs und Metriken zur Messung von Fortschritt und Leistung angeben. Die Vorschläge können die unten aufgeführten Indikatoren oder solche ihrer Wahl enthalten.

Falls zutreffend, müssen Ausgangs- und Zielwerte angegeben werden.

  • Reifegradanalyse vor und nach der Durchführung, um die Veränderung der Kapazitäten des/der Begünstigten zu messen.
  • Anzahl der Einrichtungen, die von den CyberHUB-Maßnahmen profitieren.
  • Intensität des Informationsaustauschs zwischen den geförderten Einrichtungen.
  • Entwicklung von Diensten zur Aufklärung über Cyberbedrohungen und zum Situationsbewusstsein.

Erwartete Ergebnisse

Nationale Cyber-Drehkreuze von Weltrang in der gesamten Union, die durch modernste Technologie unterstützt werden und als Clearingstellen für die Erkennung, Sammlung und Speicherung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen, die Analyse dieser Daten und den Austausch und die Meldung von CTI, Überprüfungen und Analysen fungieren, wobei etablierte Standards für Austausch- und Automatisierungsprozesse berücksichtigt werden.

Fähigkeiten zur Erkennung von Bedrohungen und zum Situationsbewusstsein sowie Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich privater und öffentlicher Akteure.

  • Gezielte Schulungskurse auf der Grundlage des ECSF zur Verbesserung der Kapazität von Cybersicherheitsfunktionen.
  • Anwendungen zur automatischen Benachrichtigung privater und öffentlicher Akteure über gefährdete oder unsichere Systeme

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)

Nur Einrichtungen, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten als nationale SOC benannt sind, können eine Finanzierung beantragen, und das Projekt sollte nur einen Empfänger haben.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, mit denen derzeit über Assoziationen verhandelt wird - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit über eine Teilnahme am Programm verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).

Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
    • Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer)
    • Ernennungsbeschluss des Mitgliedstaates, der die Einrichtung als nationales CyberHUB benennt

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Kontakt

European Cybersecurity Competence Centre and Network (ECCC) - National Coordination Centres
applicants@eccc.europa.eu
Website

Digital Europe NCPs
Website

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