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Call-Eckdaten
Höherqualifizierung und Umschulung
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2026-TOURISM-CAPACITY-BUILDING
Termine
Öffnung
09.12.2025
Deadline
04.03.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EUR 1.600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die EU-Politik zum Datenmanagement und zur gemeinsamen Nutzung von Daten voranzutreiben, indem ein breiter Zugang zu Zielgebietsmanagement-Organisationen (DMOs) innerhalb des Tourismussektors sichergestellt wird. Der ausgewählte Vorschlag muss dem Pakt für Kompetenzen beitreten und sich an der groß angelegten Partnerschaft (LSP) für den Tourismus beteiligen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung digitaler Kompetenzen liegt.
Call-Ziele
Der Vorschlag muss eine wirksame Methode entwickeln, um Zielgebietsmanagement-Organisationen (DMOs) zu erreichen, insbesondere solche, die bisher nicht an den folgenden EU-Initiativen beteiligt waren:
- D3Hub
- FACILITATE
- Intelligente Tourismusdestinationen
- Europäische Hauptstadt und grüner Vorreiter für intelligenten Tourismus
- Nachhaltiger EU-Tourismus - die Gestaltung des Tourismus von morgen
Der Vorschlag muss außerdem mit mindestens 200 DMOs in Kontakt treten, die vom FACILITATE-Projekt erarbeiteten Leitlinien verbreiten und sie in die Aktivitäten des D3Hub einbeziehen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine digital kompetente und wettbewerbsfähige Tourismusindustrie in der gesamten EU zu schaffen.
Die Maßnahmen der Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung werden die folgenden Themen fördern (in der Reihenfolge ihrer Priorität):
- Förderung eines besseren Verständnisses und der Übernahme bestehender EU-Initiativen, die sich auf die Digitalisierung im Tourismus konzentrieren.
- Förderung von datengesteuerten Lösungen im Tourismusmanagement durch:
- Verbesserung der Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für DMOs;
- Förderung von Synergien mit bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich politischer Initiativen, Instrumente und Aktionen.
Um die Ziele dieser Aufforderung zu erreichen, müssen die Vorschläge alle folgenden Prioritäten abdecken:
- Bereitstellung klarer Leitlinien für die Ausschöpfung der durch EU-Initiativen gebotenen Möglichkeiten zur Höherqualifizierung, Umschulung und Vernetzung.
- Förderung der Nutzung und Integration digitaler Werkzeuge, Plattformen und intelligenter Technologien durch aktiven Wissenstransfer an die DMOs, um sie in die Lage zu versetzen, die verfügbaren digitalen Ressourcen zu nutzen.
- Förderung einer stärkeren Nutzung von Daten, wobei der Schwerpunkt auf deren Generierung, Sammlung, Nutzung und Wiederverwendung liegt.
- Strategische Beratung der DMOs beim Übergang zu einer digitaleren und nachhaltigeren Arbeitsweise.
- Verbesserung des Zugangs zu Schulungsmöglichkeiten mit Schwerpunkt auf der Aus- und Weiterbildung von DMOs.
- Stärkung der Innovationskapazität und der Widerstandsfähigkeit des Tourismussektors, um sich an künftige Herausforderungen anzupassen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkere Sensibilisierung der DMOs für die politische Arbeit auf EU-Ebene und bestehende Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismussektor;
- Stärkeres Vertrauen in qualitativ hochwertige Daten: ihre Generierung, Sammlung, Nutzung und Wiederverwendung;
- Verbesserte Fähigkeit der DMOs, integrierte datengesteuerte Lösungen erfolgreich in ihr Angebot und ihre Strategie zu integrieren und umzusetzen;
- Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Tourismus auf der Grundlage von Digitalisierung, Daten und neuen Technologien;
- Verbesserte Nutzung der verfügbaren Instrumente und Managementstrategien durch die DMOs, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und das Wachstum zu fördern;
- Steigerung von Qualität und Effizienz entlang der touristischen Wertschöpfungskette;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene im Hinblick auf die Digitalisierung des Tourismus.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen die folgenden obligatorischen Aktivitäten durchführen:
a) Koordinierung mit bestehenden Maßnahmen. Die Projekte müssen einen Koordinierungsmechanismus einrichten, um mit ähnlichen EU-Initiativen in Verbindung zu treten, einschließlich des D3Hub und des Konsortiums, das das Projekt FACILITATE durchführt, das im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme - Upskilling and reskilling the Tourism Ecosystem I Tourism Knowledge hub and Tourism Data Space (PPPA-2024-Skill-for-tourism) ausgewählt wurde. Das Projekt muss auch andere relevante Initiativen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene umfassen. Falls erforderlich, werden EISMEA und die GD MOVE erste Kontakte zu EU-finanzierten Initiativen herstellen.
In ihrem Vorschlag muss die Koordinierungsstrategie mit den oben genannten Initiativen geklärt werden. Die Strategie muss einen systematischen Informationsfluss gewährleisten, der systematisch und transparent aufrechterhalten werden muss.
Der Koordinierungsmechanismus muss flexibel sein, damit er im Bedarfsfall während der Projektdurchführung angepasst/geändert werden kann, und muss mit der Bewilligungsbehörde EISMEA (in Absprache mit der GD MOVE) abgestimmt und von dieser genehmigt werden.
b) Vorschlag und Ausarbeitung einer Kommunikations- und Verbreitungsstrategie, die die auf europäischer Ebene bereits laufenden Initiativen zum Datenmanagement und zur gemeinsamen Nutzung von Daten im Tourismus sowie die bestehende T4T Stakeholders Support Platform berücksichtigt und darauf abzielt, die DMOs im Tourismussektor und in angrenzenden Sektoren in der gesamten EU zu erreichen, insbesondere diejenigen, die noch nicht erreicht wurden.
(i) Entwicklung der Kommunikationsstrategie
Die Vorschläge müssen eine umfassende Kommunikationsstrategie enthalten, die eine weite Verbreitung der im Rahmen des FACILITATE-Projekts entwickelten Leitlinien gewährleistet. Insbesondere müssen sie erläutern:
- Wie die Kontaktaufnahme mit den DMOs in der gesamten EU strukturiert und maximiert werden soll, wobei auch die auf EU-Ebene bestehenden Instrumente, insbesondere die T4T Stakeholders Support Platform, berücksichtigt werden sollen.
- Wie die im Rahmen des Projekts FACILITATE entwickelten Leitlinien einer größtmöglichen Anzahl von DMOs in der EU bekannt und verständlich gemacht werden sollen.
Die Kommunikations- und Verbreitungsstrategie wird von der Bewilligungsbehörde (in Absprache mit der GD MOVE) genehmigt und gegebenenfalls während der Durchführung des Projekts angepasst.
(ii) Umsetzung der Kommunikationsstrategie (Verbreitung)
In den Vorschlägen ist zu erläutern, wie die DMOs auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Möglichkeiten sensibilisiert werden sollen, die ihnen zur Verfügung stehen, wobei sowohl die Öffentlichkeit als auch der Privatsektor angesprochen werden sollen, mit dem Ziel, die DMOs im touristischen Ökosystem zu informieren, wobei die Hindernisse zu berücksichtigen sind, denen die DMOs beim Zugang zu den verfügbaren Informationen und deren Verständnis gegenüberstehen. Die Verbreitung kann die Organisation von (die Liste ist nicht erschöpfend):
- Marketing oder spezielle Kommunikationskampagnen;
- Netzwerkveranstaltungen;
- Verbreitung durch benutzer*innenfreundliches Material.
Ein Bericht über die Verbreitung ist zwei Monate vor Ende des Projekts vorzulegen.
c) Es sind Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für DMOs im Tourismussektor in der gesamten EU zu planen. Dazu gehören Online- und Vor-Ort-Schulungen, Workshops, Studienbesuche, Sensibilisierungsmaßnahmen, die Erstellung von Schulungs- und Lehrmaterial sowie Webinare.
(i) Entwicklung der Strategie für den Kapazitätsaufbau
Die Vorschläge müssen eine umfassende Strategie für den Kapazitätsaufbau enthalten, aus der hervorgeht, wie Fachwissen, Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bereitgestellt werden sollen, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Informationen von den Beteiligten aufgenommen und verstanden werden. Die Zielgruppe dieser Aktivitäten müssen die DMOs sein, d. h. öffentliche Einrichtungen, die mit dem Tourismusmanagement betraut sind, wie z. B. regionale und lokale Verwaltungen, oder andere relevante Akteure, die in den Reisezielen zusammenarbeiten.
Dies kann durch die Organisation von (die Liste ist nicht erschöpfend):
- Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Kartierung der erforderlichen Kompetenzen (Wissen, Fachkenntnisse, Fähigkeiten);
- Gemeinsame Workshops, Webinare, Studienbesuche, Vor-Ort- und Online-Schulungskurse oder E-Learning-Tracks;
- Maßgeschneidertes Coaching für DMOs auf der Grundlage der Bedürfnisse der Reiseziele;
- Peer-to-Peer-Lernen (z. B. Mentoring, Studienbesuche) durch Abstimmung von Bedürfnissen und Lösungen;
- Bootcamps und Hackathons;
- Erstellung von Schulungs- und Lehrmaterial.
(ii) Durchführung des Kapazitätsaufbaus
Die Projekte müssen mindestens 15 Gelegenheiten zum Kapazitätsaufbau organisieren , die eine ausgewogene Verteilung von Tourismus-DMOs pro förderfähigem Land darstellen und mindestens folgende Kriterien erfüllen
- alle verschiedenen geografischen Gebiete,
- mindestens drei Ausbildungsmöglichkeiten in jedem geografischen Gebiet,
- mindestens zwanzig verschiedene EU-Mitgliedstaaten
Die geografischen Gebiete sind wie folgt definiert:
- Gebiet 1: Kroatien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien;
- Gebiet 2: Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Irland;
- Gebiet 3: Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Polen, Rumänien;
- Gebiet 4: Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Schweden;
In den Vorschlägen muss detailliert dargelegt werden, wie die verschiedenen Verwaltungsebenen (national, regional, lokal) und die verschiedenen Reiseziele (städtisch, maritim, gebirgig usw.) erreicht werden sollen.
Jede Maßnahme zum Kapazitätsaufbau muss von einem Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus begleitet sein, um die Zufriedenheit der Nutzer*innen und das Verständnis der vorgestellten Leitlinien zu bewerten.
Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau mit lokalen, regionalen und/oder nationalen Tourismusstrategien sowie mit den 27 Schlüsselthemen des Transition Pathway for Tourism in Verbindung stehen. Vorschläge ohne Pläne zur Entwicklung transnationaler und sektorübergreifender Unterstützungsprogramme sind nicht förderfähig und werden abgelehnt.
Alle Aktivitäten müssen in Übereinstimmung mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und den geltenden nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt werden.
Die Entwicklung oder Verbesserung von physischen Infrastrukturen kann im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht finanziert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- bestehend aus mindestens drei (3) und höchstens sieben (7) Antragstellenden (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen);
- aus mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) verschiedenen EU-Mitgliedstaaten;
- mindestens eine (1) Forschungs-, Hochschul- oder Ausbildungseinrichtung, die auf den Tourismussektor spezialisiert ist - dies muss im Vorschlag deutlich angegeben werden;
- mindestens eine (1) Organisation für das Management von Reisezielen (DMO), die im Vorschlag deutlich anzugeben ist;
- mindestens eine (1) Agentur für Öffentlichkeitsarbeit (PR) mit Erfahrung mit EU-weiten Kampagnen - im Vorschlag deutlich anzugeben.
Antragstellende dürfen im Rahmen dieser Aufforderung NICHT mehrere Vorschläge einreichen oder sich an mehreren Vorschlägen beteiligen. Wenn sie mehrere Vorschläge einreichen oder sich an mehreren Vorschlägen beteiligen, wird nur ein Antrag angenommen und bewertet; der Antragstellende wird aufgefordert, von den anderen Anträgen zurückzutreten (oder die betroffenen Vorschläge werden alle abgelehnt).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator
- Lebensläufe (Qualifikationen und Erfahrungen) aller Mitarbeiter, die für die Verwaltung und Durchführung des Projekts verantwortlich sind
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
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