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Call-Eckdaten
Entwicklung von Fähigkeiten und Talenten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-TRAINING
Termine
Öffnung
09.12.2025
Deadline
16.04.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 9.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin, Talente, Kompetenzen und Fähigkeiten zu fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen, indem die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Call-Ziele
Ziel der Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und Talenten ist es, die Fähigkeit der Fachleute des audiovisuellen Sektors zu verbessern, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen.
Besonderes Augenmerk gilt der Unterstützung neuer kreativer Prozesse (z. B. disziplinübergreifende kreative Zusammenarbeit, innovatives Storytelling, bei dem kreative und digitale Fähigkeiten kombiniert werden), der Nutzung digitaler Innovationen in der audiovisuellen Produktion (z. B. virtuelle Produktion, Postproduktion) und im Vertrieb (Marketing, Werbung, Einbindung des Publikums), der Einführung digitaler Tools für die Produktion und den Vertrieb von Videospielen, der besseren Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums und der umweltfreundlichen Umstellung (mit dem Ziel, nachhaltige Praktiken in der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern).
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicherer Lösungen für die audiovisuelle Industrie
- Nutzung der kreativen Talente Europas durch die Einführung neuer kreativer Prozesse
- Begleitung des digitalen Wandels im audiovisuellen Sektor zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Inhalten
- Förderung von Wachstum und Investitionen durch bessere Nutzung des geistigen Eigentums in der EU und darüber hinaus
- den Fachleuten des audiovisuellen Sektors und der Spielebranche eine neue Kombination aus kreativen und digitalen Fähigkeiten zu vermitteln und dadurch das Wettbewerbspotenzial der europäischen Industrie zu steigern
Erwartete Ergebnisse
Fortbildungs- und Mentoring-Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit der Fachleute des audiovisuellen Sektors, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen:
- Unterstützung neuer kreativer Prozesse (z. B. kreative Zusammenarbeit, auch über Disziplinen hinweg, innovatives Storytelling, bei dem unterschiedliche Fähigkeiten kombiniert werden)
- Digitale Transformation: Schulungen, um Fachleute entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit modernsten digitalen Werkzeugen und Datenanalysen für kreatives Storytelling, Produktion, einschließlich virtueller Produktion, Postproduktion oder Marketing, Promotion, Publikumsbindung und neue Formen des Vertriebs, der Monetarisierung und Verwertung auszustatten
- Anpassung an neue Markttrends: einschließlich der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und der Verwertung von IP-Rechten (z. B. Remakes, Spin-offs, Fortsetzungen, Merchandising)
- Videospiele: Schulungen, um Fachleute mit den modernsten digitalen Werkzeugen und KI-gestützten Technologien für Kreation, Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Werbung und Marketing auszustatten
- Ökologischer Wandel in der audiovisuellen Industrie: grüne Berater*innen, die auf die Förderung nachhaltiger Praktiken in der gesamten Wertschöpfungskette abzielen; Schulungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsplänen, einschließlich der Verwendung von Instrumenten zur Messung von CO2-Emissionen
Die Aktivitäten können physisch oder online oder eine Kombination aus beidem sein. Programme, die auf innovativen Methoden basieren, einschließlich Massive Open Online Courses (MOOCs) und interaktives Lernen, werden gefördert, um den Zugang und die Wirksamkeit zu verbessern. Der Schwerpunkt sollte auf der Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen liegen, die an die sich entwickelnden Technologien und Marktpraktiken angepasst sind.
Diese Aktivitäten richten sich nicht an Fachleute, die im Bereich der Nachrichtenmedien und der sozialen Medien arbeiten (Journalisten, Verfasser von Inhalten für soziale Medien). Aktivitäten, die lediglich Vernetzungsmöglichkeiten für Fachleute des audiovisuellen Sektors bieten, sind nicht Gegenstand dieser Aufforderung.
Die Antragstellenden müssen sicherstellen, dass die Mehrheit (mehr als 50 %) der Teilnehmer*innen an den vorgeschlagenen Fortbildungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen aus einem anderen Land (basierend auf dem Wohnsitz) als dem des Antragstellernden stammt.
Darüber hinaus sollten 70 % der Teilnehmer*innen (bezogen auf den Wohnort) aus den Ländern des MEDIA-Programms kommen.
Die Projekte sollten eine gute Repräsentativität in Bezug auf Geschlecht und Vielfalt sowohl bei den Projektorganisatoren als auch bei den Teilnehmer*innen gewährleisten. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die sich an Frauen und an Teilnehmer*innen mit unterschiedlichem und benachteiligtem Hintergrund richten.
Im Rahmen des Engagements der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeit werden die Antragstellenden aufgefordert, die Reisetätigkeit auf das für die Erreichung der Ziele der Maßnahme unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Am Ende der Schulung müssen die Teilnehmer*innen ein Zertifikat erhalten, in dem die erworbenen Kompetenzen aufgeführt sind.
Mindestens 20 % der Gesamtteilnehmer*innenzahl müssen ermäßigte Gebühren angeboten werden. Ermäßigte Gebühren müssen Teilnehmer*innen gewährt werden, die (je nach Wohnort) aus Ländern der Gruppe A oder der Gruppe B mit geringer Aufnahmekapazität kommen oder (je nach Wohnort) aus einem Land stammen, das keine Stipendien für diese Art von Fortbildung gewährt, oder Teilnehmer*innen, die nachweislich eine finanzielle Unterstützung benötigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder))
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gibt es keine derartigen Maßnahmen. Derzeit gibt es solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder jede Einrichtung, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-TRAININGCall Document CREA-MEDIA-2026-TRAINING(470kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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