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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2026-JTRA
Termine
Öffnung
11.12.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.075.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. EUR 100.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts, einschließlich der Charta der Grundrechte der EU, beizutragen, indem der Schulungsbedarf der Angehörigen der Justizberufe im Einklang mit der neuen Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen gedeckt wird. Mit dieser Aufforderung werden auch Schulungsmaßnahmen und Instrumente für Schulungsanbieter*innen finanziert, die dann auf nationaler Ebene eingeführt werden sollen.
Call-Ziele
Die Anwendung der Relevanzkriterien für die Vergabe wird sich an diesen Zielen orientieren, wobei die Prioritäten der Europäischen Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2025-2030 berücksichtigt werden und eine angemessene Finanzierung für alle Ziele sichergestellt wird.
Themen der Fortbildung
Die Fortbildung kann im Einklang mit der Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2025-2030 eines oder mehrere der folgenden Themen abdecken:
(1) Digitalisierung
- Digitale Kompetenzen:
Alle Angehörigen der Justizberufe müssen die Möglichkeit haben, sich die erforderlichen IT- und KI-Kenntnisse anzueignen, um digitalisierte grenzüberschreitende Verfahren und Instrumente, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2023/2844 eingeführten dezentralen IT-Systems, anzuwenden. Mit dieser Verordnung wurden die bestehenden Kommunikationskanäle im Bereich der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit umfassend digitalisiert. Die Angehörigen der Justizberufe müssen das dezentralisierte IT-System und die mit dieser Verordnung eingerichtete europäische elektronische Zugangsstelle in vollem Umfang nutzen können, um ihre Aufgaben effizient erfüllen zu können. Darüber hinaus sollten sie in der Lage sein, grenzüberschreitend auf digitale Datenbanken zuzugreifen und die Auswirkungen der Digitalisierung auf Gerichtsverfahren zu bewältigen. Entsprechend ihrer beruflichen Rolle sollten sie in der Lage sein, Fälle digital zu bearbeiten, d. h. digitale Dokumente korrekt zu bewerten, zu übermitteln und zu verarbeiten und Videokonferenzen in geeigneter Weise zu nutzen, wobei die Achtung der Verfahrensrechte und -garantien für Verdächtige, Beschuldigte, gesuchte Personen und Opfer, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet sein sollten.
Die Schulung sollte die Angehörigen der Justiz auch in die Lage versetzen, Effizienzgewinne aus dem Einsatz von KI-Tools zu erzielen. Gleichzeitig sollte sie einen effizienten und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Instrumenten in der Justiz fördern, der mit dem EU-Rechtsrahmen vereinbar ist. Beim Einsatz von KI-Systemen müssen die Angehörigen der Justiz und andere Mitarbeiter*innen der Justizverwaltungen über solide Kenntnisse verfügen, wie sie KI-Instrumente in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld effizient und verantwortungsbewusst einsetzen können.
Arbeitsumgebung. Schulungsinitiativen sollten der Entwicklung von KI-Kenntnissen und den Fähigkeiten, die zum Verständnis, zur Bewertung und zur angemessenen Anwendung von KI-Werkzeugen erforderlich sind, Vorrang einräumen. Schulungsinitiativen zum effizienten und verantwortungsvollen Einsatz von KI sollten auch potenzielle Verzerrungen aufgrund von Quelldaten beleuchten. Besonderes Augenmerk sollte in den Schulungen auf die Vermeidung jeglicher Form von Diskriminierung, einschließlich geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Rassismus, bei der Verwendung von KI-Instrumenten zur Entscheidungsfindung.
Für die elektronische Einreichung von Gerichtsakten müssen die Mitarbeiter*innen der Justizverwaltungen geschult werden, damit sie die E-Filing-Systeme effektiv nutzen und sicherstellen können, dass sie ihr Potenzial voll ausschöpfen. Das Personal muss gut geschult sein, um die gerichtlichen Daten korrekt zu verwalten, z. B. um gerichtliche Entscheidungen online zu veröffentlichen und diese Informationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren und herunterladbaren Format zugänglich zu machen, das dann auch in den Europäischen Rechtsdatenraum einfließt. Um die Interaktion zwischen Systemen und Daten zu verstehen, sollte die juristische Ausbildung das Thema der Interoperabilität abdecken.
Um die digitalen Kompetenzen der Angehörigen der Justizberufe bei der Ausübung ihres Amtes zu stärken (oder "e-Justiz"), sollten die Schulungsthemen elektronische Fallbearbeitung, Verwaltung des elektronischen Gerichtssaals, Führung, Kommunikation mit elektronischen Mitteln, Ethik, Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit umfassen. Führungskräfte und Manager*innen im Justizsektor müssen auch Fähigkeiten im Bereich des Veränderungsmanagements entwickeln, um sich effektiv an den technologischen Fortschritt anzupassen, neue Praktiken einzuführen und den digitalen Wandel sowohl innerhalb der Justizverwaltungen als auch in Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Justiz zu begleiten.
- Rechtliche Kenntnisse im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft, Verfahrensrechten und Instrumenten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:
Die Angehörigen der Justizberufe müssen über solide Kenntnisse der neuen oder geänderten EU-Rechtsvorschriften verfügen, die den Einsatz neuer Technologien in vielen Bereichen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft regeln.
Die Angehörigen der Justizberufe müssen auch ein gründliches Verständnis des Verfahrensrechts und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben, die durch die digitalisierte Justiz ermöglicht wird. Dazu gehören die Verordnungen über die Beweisaufnahme und die Zustellung von Schriftstücken, die die Justizbehörden verpflichten, ab dem 1. Mai 2025 elektronisch zu kommunizieren, indem sie die mit diesen Rechtsakten eingerichteten dezentralen IT-Systeme nutzen. Daher ist es wichtig, dass die Angehörigen der Justizberufe nicht nur den durch diese beiden Verordnungen geschaffenen Rechtsrahmen beherrschen, sondern auch im Umgang mit den dezentralen IT-Systemen gut geschult sind. Die gleichen Schulungen sind auch für die Plattform für die Zusammenarbeit der gemeinsamen Ermittlungsteams und die dezentralen IT-Systeme erforderlich, die durch die Änderung der Verordnung (EU) 2023/2131 über den digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen, die E-Evidence-Verordnung und die Verordnung über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen eingeführt wurden.
- Bewusstseinsbildung:
Die Angehörigen der Justizberufe müssen sich des Potenzials, der Bedeutung, der Auswirkungen und des Nutzens der Digitalisierung zur Vereinfachung ihrer Arbeit und zur Steigerung der Effizienz bewusst sein. Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Aufgaben und Zuständigkeiten der Angehörigen der Justizberufe sollten verstanden werden. Alle Angehörigen der Justizberufe sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie solide digitale Fähigkeiten benötigen, um ein digitales Arbeitsumfeld zu meistern. Die Schulungen sollten sich auch an Führungskräfte und Manager im Justizsektor richten, um sie in die Lage zu versetzen, den digitalen Wandel aktiv zu fördern und integrative Transformationsprozesse zu gestalten.
Die vorgeschlagenen Schulungsmaßnahmen sollten die auf dem europäischen E-Justiz-Portal verfügbaren Instrumente und Informationen fördern, z. B. die europäische Schulungsplattform, die Webseiten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, den Justizatlas, Online-Formulare, vernetzte Register, die Datenbank der zuständigen Gerichte, die Suchmaschine European Case Law Identifier (ECLI), die europäische elektronische Anlaufstelle, die ab 2028 gelten wird, usw.
(2) Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung und Gleichheit sowie Rechtsstaatlichkeit
Dieses Schulungsthema umfasst den EU-Besitzstand im Bereich der Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung und Gleichstellung. Es umfasst die Anwendung und den Inhalt der EU-Grundrechtecharta sowie die damit verbundenen Verfahrensrechte und Rechtsbehelfsmechanismen.
Dieses Thema basiert auf dem spezifischen Schulungsbedarf, der in der Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU und ihrer Halbzeitüberprüfung (Dezember 2025) ermittelt wurde.
Die Schulung könnte Folgendes umfassen:
- Schulungen zur Vertiefung der Kenntnisse über die Charta der Grundrechte der EU, ihren Anwendungsbereich oder bestimmte Rechte, einschließlich der Rechtsprechung des EuGH und des Zusammenspiels zwischen der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der bestehenden Rechtsmittel.
- Anti-Bias-Schulungen und andere Schulungen in Bezug auf geschützte Diskriminierungsgründe (z. B. Geschlecht, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Alter, sexuelle Identität).
- Schulungen zur effektiven Umsetzung des EU-Besitzstandes im Bereich Nichtdiskriminierung und Gleichstellung. (z. B. Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts durch Lohntransparenz).
- Schulungen zur wirksamen Umsetzung der Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, einschließlich der Arten von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die zu ermitteln und zu behandeln sind, der erforderlichen Sorgfaltspflichtmaßnahmen und der Rechtsmittel.
- Schulungen zur wirksamen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 über den Schutz von Hinweisgebern, um eine korrekte Behandlung von Meldungen zu unterstützen, die Vertraulichkeit zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz zu bieten, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern oder zu beheben, einschließlich der Anwendung angemessener Rechtsmittel für Hinweisgeber*innen, insbesondere der Umkehr der Beweislast und des einstweiligen Rechtsschutzes.
- Schulung von Angehörigen der Justizberufe im Hinblick auf eine kinderfreundliche Justiz, im Einklang mit der EU-Kinderrechtsstrategie und der Empfehlung der Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen (siehe Kapitel Auf dem Weg zu einer zunehmend kinderfreundlichen Justiz). Die Schulungen können die sektor- und behördenübergreifenden Dimensionen einer kinderfreundlichen Justiz hervorheben oder sich auf bestimmte Bereiche des EU-Rechts oder bestimmte Themen konzentrieren (z. B. Zugang zur Justiz, Prozesskostenhilfe, Anhörung des Kindes, Recht auf Information, kinderfreundliche Kommunikation und Verfahren, einschließlich Beweisaufnahme oder Anwendung von Maßnahmen ohne Freiheitsentzug für Kinder, die mit der Justiz in Kontakt kommen, gemeinsamer Rahmen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Fachleuten, die mit Kindern oder für Kinder in Gerichtsverfahren oder bei Maßnahmen arbeiten, die Kinder betreffen oder beeinträchtigen).
- Schulung über die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Hassdelikten, wie sie im Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit definiert sind.
- Schulungen zu den Leitlinien für das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger*innen und ihrer Familienangehörigen, um die wirksame und kohärente Umsetzung dieses Grundrechts (Artikel 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) durch Angehörige der Justizberufe zu gewährleisten, auch im Hinblick auf die häufigen Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof.
- Schulung über die besonderen Bedürfnisse von Opfern, wie sie in der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025) und in Artikel 25 der Richtlinie über die Rechte von Opfern genannt werden.
- Schulungen zur korrekten Anwendung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und des EU-Datenschutzrechts in Gerichtsverfahren und -praktiken, einschließlich Schulungen zu rechtlichen und praktischen Fragen, die durch die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeworfen werden, und zur Ermittlung potenzieller Datenschutzprobleme.
(3) Andere Themen
Diese Aufforderung bezieht sich auch auf andere Themen des EU-Besitzstands, die zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts beitragen. Diese Themen, die zahlreiche Instrumente umfassen, fallen unter die folgenden Kategorien:
- Die Anwendung des EU-Rechts in der täglichen Praxis.
- Neue und überarbeitete EU-Rechtsvorschriften und einschlägige Rechtsprechung des EuGH.
- Grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen EU-Einrichtungen und -Agenturen mit einem Mandat zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit.
- EU-Besitzstand im Bereich der Rechte und Verfahrensgarantien für Verdächtige, Beschuldigte und gesuchte Personen sowie für Opfer von Straftaten.
- EU-Besitzstand im Bereich des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich der Freizügigkeit.
Grundsätze für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten
Die Fortbildung sollte in Zusammenarbeit mit Anbieter*innen von Fortbildungsmaßnahmen für Justizberufe, mit Verbänden oder Einrichtungen der Justizberufe oder mit Justizbehörden konzipiert und geplant werden. Die Schulungen sollten in erster Linie von Angehörigen der Justizberufe durchgeführt werden, die zuvor zu diesem Zweck geschult wurden, wobei gegebenenfalls auch nichtjuristische Sachverständige einbezogen werden sollten. Die Unterstützung durch nichtrichterliche Sachverständige könnte im Hinblick auf Schulungen zur Digitalisierung von Bedeutung sein, z. B. bei der Gestaltung der Schulungen oder bei der Durchführung praktischer Schulungen zu Fragen der Digitalisierung oder bei der Vermittlung einschlägiger IT-Hintergrundkenntnisse zum Verständnis der Funktionsweise digitaler Werkzeuge oder KI-Werkzeuge.
Gender-Mainstreaming
Die Bewertung des Schulungsbedarfs muss eine Gleichstellungsanalyse umfassen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse dieser Gleichstellungsanalyse in die Konzeption und Durchführung des Projekts einfließen. Bei der Gestaltung der Schulungsinhalte muss der Antragstellende die unterschiedlichen Situationen und Bedingungen für Frauen und Männer (bzw. Mädchen und Jungen), die an rechtlichen Verfahren beteiligt sind, berücksichtigen. Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie deren unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen, die sich auf die Anwendung des Rechts und folglich auf den Schulungsbedarf von Angehörigen der Justizberufe auswirken könnten. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen von Schulungsmaßnahmen auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz).
Da die Aufforderung auf die Verwendung von KI abzielt, werden die Antragstellenden aufgefordert, über mögliche Risiken und Vorurteile im Zusammenhang mit der Verwendung von KI nachzudenken, die zu (geschlechtsspezifischer) Diskriminierung führen könnten. Vorschläge, die bei ihrer Konzeption und Umsetzung eine geschlechtsspezifische Perspektive berücksichtigen, werden als wirkungsvoller angesehen (siehe auch Abschnitt 9). Den Antragstellenden wird empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren.
Antragstellende, die an weiteren Anleitungen interessiert sind, sollten den Online-Workshop der GD JUST zu Gender-Mainstreaming-Projekten besuchen.
Zielgruppen
Mit dieser Aufforderung wird die Schulung von Justizangehörigen und Justizpersonal unterstützt, d. h. von Richter*innen, Staatsanwält*innen, Mitarbeiter*innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, anderen mit der Justiz verbundenen Berufsgruppen wie niedergelassenen Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediator*innen sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Gefängnis- und Bewährungspersonal. Die Zielgruppe umfasst auch Führungskräfte und Manager*innen im Justizsektor sowie leitende Mitarbeiter*innne der Justiz und verwandter Berufe, die für die Digitalisierung ihrer Organisation verantwortlich sind, sowie Multiplikatoren wie Justizausbilder*innen oder EU-Gerichtskoordinatoren, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihre Kompetenzen systematisch an die Angehörigen der Justiz weitergeben. Die Gruppe der Mitarbeiter*innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz besonders wichtig.
Nicht-Justizangehörige können nicht als Teilnehmer*innen, deren Teilnahmekosten förderfähig sind, an den Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, es sei denn, es liegt eine ordnungsgemäß begründete Ausnahme vor, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Finanzhilfe anerkannt wird.
Jedes Projekt sollte das geplante Auswahlverfahren für die Teilnehmer*innen beschreiben. Bei der Bestimmung der Zielgruppe (geplante Teilnehmer*innen) muss der Antragstellende auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern achten und so weit wie möglich eine paritätische Verteilung der Teilnehmer*innen anstreben.
Verteilung der finanziellen Unterstützung auf verschiedene Themen
Die Bewertung der Relevanz der Vorschläge erfolgt anhand der unter der Überschrift "Ziele" genannten Ziele unter Berücksichtigung der Prioritäten der Europäischen Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2025-2030 und unter Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung für alle Ziele. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Themen innerhalb der aufgeführten Ziele und/oder Zielgruppen angestrebt. Darüber hinaus wird Projekten Vorrang eingeräumt, die sich nicht mit anderen Fortbildungsangeboten oder laufenden Projekten überschneiden, sondern diese in Bezug auf das Thema, die Zielgruppe oder das geografische Gebiet ergänzen, Synergien mit anderen Fortbildungsangeboten schaffen und/oder innovative Methoden beinhalten oder Ergebnisse hervorbringen, die auf nationaler Ebene für die Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen genutzt werden können.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ziele der Ausbildung
- Unterstützung der ordnungsgemäßen Umsetzung der dezentralisierten IT-Systeme gemäß der Verordnung (EU) 2023/2844.
- Stärkung der "digitalen Kapazität" von Justizfachleuten und damit indirekt Unterstützung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme.
- Verbesserte Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die materiellen EU-Rechtsvorschriften, die die Digitalisierung verschiedener wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bereiche regeln, und somit eine effektive Justiz in diesen Bereichen.
- Verbesserte Kenntnisse des Verfahrensrechts im Zusammenhang mit digitalen Gerichtsverfahren und des Instruments der digitalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Fähigkeit, diese korrekt und effizient anzuwenden.
- Verbesserte Kenntnisse des EU-Zivil- und Strafrechts im Zusammenhang mit der Digitalisierung, einschließlich der Kenntnis und Fähigkeit zur korrekten und effizienten Anwendung der entsprechenden digitalen Instrumente.
- Gesteigertes Bewusstsein für die Vorteile und Effizienzgewinne im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz sowie Bewusstsein für die Notwendigkeit, digitale Werkzeuge am Arbeitsplatz zu beherrschen.
- mehr Fachwissen über den Anwendungsbereich und den Inhalt der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel, wie in der Strategie zur Stärkung der Anwendung der Grundrechtecharta in der EU hervorgehoben.
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die Rechte aller Opfer von Straftaten, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen, wie z. B. der weiblichen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich verbesserter Methoden der Kommunikation mit den Opfern in einer geschlechtersensiblen, unparteiischen, respektvollen und professionellen Weise.
- Verbesserung der Kenntnisse über den EU-Besitzstand in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Gleichstellung sowie der Fähigkeit, diese korrekt und effizient anzuwenden.
- Verbesserte Kenntnisse über andere Themen des EU-Besitzstandes, einschließlich der Anwendung des EU-Rechts in der täglichen Praxis, sowie die Kenntnis neuer und überarbeiteter EU-Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH.
Methodik und breitere Wirkung
- Beitrag zum Übergang zu digitalen juristischen Ausbildungsmethoden.
- Verbessertes gegenseitiges Vertrauen zwischen Justizfachleuten in der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit.
- Verbesserte Zusammenarbeit von Ausbildungsanbietern verschiedener Justizberufe, die aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden, um ihre Ausbildungsangebote zu koordinieren und Synergien zu schaffen.
- Verbesserte langfristige Auswirkungen der justiziellen Fortbildung und Maximierung der Wirkung der verfügbaren Mittel durch verbesserte Kohärenz und Koordinierung von EU- und national finanzierten Fortbildungsmaßnahmen.
- Erhöhte Rechtssicherheit für Bürger*innen und Unternehmen
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Erwartete Ergebnisse
Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Präsenzveranstaltungen, gemischte Veranstaltungen, Hybrid- oder Online-Formate.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte ein geschlechtersensibler Ansatz bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung verfolgt werden.
An den Schulungsmaßnahmen müssen Teilnehmer*innen aus verschiedenen Teilnehmer*innenländern beteiligt sein. Erforderlichenfalls sind Reise- und Unterbringungskosten für die Teilnehmer*innen einzuplanen.
Im Rahmen dieser Aufforderung können u. a. folgende Schulungsmaßnahmen unterstützt werden:
- Koordinierte Schulungsmaßnahmen zum Einsatz digitaler Justizinstrumente, insbesondere im Hinblick auf das oben genannte Schwerpunktthema.
- Pilotprojekte für innovative Schulungen unter Verwendung neuester Methoden und Werkzeuge.
- Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren.
- Multilateraler Austausch von Justizfachleuten.
- Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte und Manager*innen von Justizorganisationen/-einrichtungen, die für die Digitalisierung ihrer Organisation/Einrichtung verantwortlich sind.
- Aktivitäten, die auf den Austausch oder die Verbreitung von Erfahrungen/Best-Practice-Beispielen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der justiziellen Fortbildung, insbesondere zur Digitalisierung der Justiz, abzielen.
- Grenzüberschreitende Erstausbildungsaktivitäten (online, persönliche Aktivitäten oder Austausch), die so viele Mitgliedstaaten wie möglich abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in einen Justizberuf zu schaffen.
- Berufsübergreifende Fortbildungsmaßnahmen, um berufsübergreifende Diskussionen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Rechtskultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufe relevant sind.
- Gemeinsame Studienbesuche bei europäischen Gerichten (z. B. dem EuGH und dem EGMR) durch Angehörige der Justizberufe aus möglichst vielen verschiedenen Mitgliedstaaten.
- Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbilder*innen oder von Praktiker*innen zum Selbststudium verwendet werden kann, in Kombination mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, eng fokussiert), um den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Justizberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall gerecht zu werden.
- Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Verbindung mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Kombination mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten.
- Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Schulungsanbieter (z. B.: Schulung von Ausbilder*innen in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbilder*innen in Online-Schulungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Schulungen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene.
- Ansätze zur effizienten Evaluierung von Schulungsaktivitäten auf der Grundlage der Zufriedenheit der Teilnehmer*innen, des Kompetenzzuwachses und der langfristigen Auswirkungen auf ihre Leistung.
- Schulungsmaßnahmen, die Führungskräfte und Manager*innen im Justizsektor in die Lage versetzen, Managementfähigkeiten zu entwickeln, um sich effektiv an technologische Entwicklungen anzupassen, neue Praktiken einzuführen und den digitalen Wandel zu begleiten, sowohl innerhalb der Justizbehörden als auch in Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Justiz.
- Aktivitäten, die darauf abzielen, aus verschiedenen Quellen finanzierte Ausbildungsaktivitäten zu koordinieren, um Synergien zu schaffen.
- Aktivitäten, die darauf abzielen, europäische Fortbildungsnetze aufzubauen oder aufrechtzuerhalten, die im Einklang mit den Zielen dieser Aufforderung und der Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2025-2030 Fortbildungen anbieten und die Fortbildungsaktivitäten ihrer nationalen Mitglieder koordinieren. Die geförderten Aktivitäten sollten darauf abzielen, EU-finanzierte und national finanzierte Fortbildungsinitiativen aufeinander abzustimmen und strukturierte Kommunikationskanäle zwischen den EU-Institutionen und nationalen Fortbildungsanbietern einzurichten.
Im Einklang mit der Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2025-2030 legt diese Aufforderung Wert auf eine bessere Koordinierung der aus verschiedenen Quellen finanzierten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Richter*innen. Die Antragstellenden sollten daher Überschneidungen von Fortbildungsangeboten, z. B. des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen (EJTN), vermeiden und sich auf Berufsgruppen konzentrieren, die durch andere Fortbildungsprojekte nicht ausreichend abgedeckt sind. Dies schließt nicht aus, dass Antragstellende koordinierte Fortbildungsmaßnahmen für Berufsgruppen anbieten, die andere Fortbildungsangebote ergänzen und Synergien schaffen. Diese Fortbildungsmaßnahmen werden jedoch nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des EJTN abgedeckt ist.
Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder der Fortbildung der Teilnehmer*innen (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden.
Methodik der Fortbildung
Eine fundierte Bedarfsanalyse für das Thema der Fortbildungsmaßnahme ist immer erforderlich. Sie sollte bereits durchgeführt worden sein und in den Projektanträgen klar umrissen werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass Ungleichheiten und Lücken in der EU-rechtlichen Ausbildung zwischen den Mitgliedstaaten, Berufsgruppen und geografischen Regionen beseitigt werden. Die Unterschiede zwischen den Beitrittskandidaten, auch im Hinblick auf die Digitalisierung der Justiz, sollten ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie in die entsprechenden Schulungsmaßnahmen einbezogen werden.
Die geplante Fortbildungsmethodik sollte so konzipiert sein, dass langfristige Lerneffekte erzielt werden. Die Präsenzschulung ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-finanzierten Ausbildung und sollte durch Fernunterricht zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzschulung ergänzt werden, um die Lerneffekte zu vertiefen. Weitere langfristige Wirkungen könnten durch die Integration des Austauschs bewährter Verfahren, des fachlichen Austauschs und der berufsübergreifenden Ausbildung erzielt werden. KI könnte auch eingesetzt werden, um Fachleute beim Lernen zu unterstützen und sie über rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, um interaktive Simulationen der realen Welt zu erstellen oder um berufliche Fähigkeiten zu üben und zu entwickeln. Digitale Werkzeuge und KI könnten gegebenenfalls eingesetzt werden, um unterschiedlichen Lernstilen und -bedürfnissen gerecht zu werden oder um Juristen, die in isolierten oder abgelegenen Gebieten eines Mitgliedstaates arbeiten, Zugang zur juristischen Ausbildung zu verschaffen. Praktische, praxisnahe Schulungen sollten integriert werden. Diskussionen, der Austausch bewährter Praktiken und die Vernetzung der Teilnehmer*innen in kleinen Gruppen sollten Teil der Lernerfahrung sein, auch bei Online-Aktivitäten.
Die Integration von Ausbildungsmethoden durch Module könnte auch durch die Koordinierung mit anderen, aus verschiedenen Quellen finanzierten Ausbildungsangeboten, insbesondere der nationalen Ausbildung, erreicht werden.
Geplante Ausbildungsaktivitäten sollten sprachlich leicht zugänglich sein (z. B. durch Dolmetschen in die Sprachen aller Teilnehmer*innen, nationale Arbeitsgruppen, Übersetzung von Ausbildungsmaterialien oder sprachlichen Programmkomponenten), um auch Fachleute aus dem Bereich der Justiz für grenzüberschreitende Ausbildungsaktivitäten zu gewinnen, die nur ungern an einer Aktivität in einer Fremdsprache teilnehmen und daher von früheren grenzüberschreitenden Ausbildungsaktivitäten nicht erreicht wurden.
Von der EU finanzierte Fortbildungsvorschläge sollten die Triebfeder für innovative Fortbildungsansätze sein und könnten neue Fortbildungsmethoden erproben. Darüber hinaus werden die Ausbildungsanbieter*innen ermutigt, gebrauchsfertige oder anpassbare Ausbildungsmaterialien zu entwickeln, die in mehrere EU-Sprachen übersetzt werden, und diese für nationale Ausbildungszwecke zur Verfügung zu stellen. Diese Materialien könnten so gestaltet werden, dass sie den spezifischen nationalen Kontexten, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Gegebenheiten Rechnung tragen und auf die Bedürfnisse der verschiedenen Kategorien von Angehörigen der Justizberufe zugeschnitten oder an diese anpassbar sind.
Alle Schulungsmaßnahmen müssen mit Hilfe modernster Bewertungsmethoden, wie sie vom EJTN entwickelt wurden, bewertet werden. Die Antragstellenden sollten eine praktische Lösung zur Bewertung der langfristigen Auswirkungen vorlegen, die sich nicht nur auf die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen in Fragebögen stützt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Bewertungsmethode keine zuverlässigen Ergebnisse liefert, da die Rücklaufquote in der Regel zu niedrig ist, um repräsentativ zu sein.
Verbreitungsstrategie
Die geförderten Projekte sollten über eine wirksame Strategie verfügen, die gewährleistet, dass die entwickelten Schulungen von anderen Schulungsanbietern übernommen und/oder anderen Angehörigen der Rechtsberufe zugänglich gemacht werden können. Die Nachhaltigkeit ist eines der Bewertungskriterien für die Anträge der Projekte. Eine Bestandsaufnahme der Ergebnisse der justiziellen Fortbildung 2021-2024 hat gezeigt, dass es Raum für Verbesserungen gibt.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Fortbildungsmaßnahmen und -instrumente für Fortbildungsanbieter*innen finanziert werden, die im Rahmen der nationalen Fortbildungsmaßnahmen für Richter*innen und Staatsanwält*innen auf messbare, relevante und zeitlich begrenzte Weise eingeführt werden sollen. Ziel ist es daher, dass die Antragstellenden qualitativ hochwertiges, eigenständiges Schulungsmaterial erstellen, das von der Europäischen Kommission ausgewählt und auf der Europäischen Schulungsplattform veröffentlicht wird. Die Begünstigten, die ausgewähltes Material erstellen, werden gebeten, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und die für die Verknüpfung mit der Europäischen Fortbildungsplattform erforderliche Unterstützung und Information bereitzustellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem Programm "Justiz" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder).
- und andere Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen;
- Die Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen;
- der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR betragen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- An den Anträgen müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen, d. h. ein Koordinator und mindestens ein Partner) aus verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
- Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigter oder verbundene Einrichtung angehören.
Hinweis: Konsortien, die aus einem Koordinator und (i) einer oder mehreren angeschlossenen Einrichtungen und/oder (ii) einem oder mehreren assoziierten Partnern bestehen, sind nicht förderfähig. Bitte gehen Sie beim Ausfüllen von Teil A des Antragsformulars sorgfältig vor und achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Konsortium einen Partner hinzufügen.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (wie z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden(siehe Liste), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in einer geförderten Rolle (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) teilzunehmen. Derzeit gelten solche Maßnahmen beispielsweise für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (einige Vorlagen können vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils);
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt);
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar);
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik). Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6 über "Ethik und EU-Werte".
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document JUST-2026-JTRACall Document JUST-2026-JTRA(777kB)
Kontakt
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