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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für nationale Roma-Kontaktstellen
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2026-NRCP
Termine
Öffnung
11.12.2025
Deadline
09.04.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. EUR 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Stärkung der nationalen Roma-Konsultationsprozesse in den Mitgliedstaaten durch nationale Roma-Plattformen, die von nationalen Roma-Kontaktstellen (NRCP) einberufen und verwaltet werden.
Call-Ziele
Ziel des Aufrufs ist es, die Gleichstellung zu fördern und Ungleichheiten und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern und zu bekämpfen und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus den in Artikel 21 der Charta genannten Gründen zu wahren.
Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, den Dialog, das gegenseitige Lernen, die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Politik zwischen allen nationalen Akteuren durch die nationalen Roma-Plattformen zu fördern und zu erleichtern und gleichzeitig die Beteiligung der Roma - insbesondere von Frauen und jungen Menschen - zu stärken, unter anderem durch die Ernennung von Roma-Vertretern, um Verbindungen zwischen nationalen und europäischen Roma-Plattformen sicherzustellen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Stärkung der nationalen Roma-Konsultationsprozesse in den Mitgliedstaaten durch nationale Roma-Plattformen, die von den nationalen Kontaktstellen einberufen und verwaltet werden:
- Erhöhung der Anzahl nationaler Roma-Plattformen, die als integraler Bestandteil der Koordinierungs- und Überwachungsaktivitäten der nationalen Roma-Kontaktstellen zur Förderung des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Interessengruppen angesehen werden;
- Ausbau der Kapazitäten nationaler Experten und Stakeholder zur Bewältigung von Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung, Eingliederung und Beteiligung der Roma, einschließlich legislativer und administrativer Praktiken;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf die Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe der Roma;
- Nachhaltigere Beteiligung der Roma an politischen Entscheidungsprozessen.
Bitte beachten Sie: Alle Konsortien werden ermutigt, die Ergebnisse des Hauptprojekts ins Englische zu übersetzen, um die Möglichkeit des Austauschs bewährter Verfahren und der Verbreitung der Ergebnisse in der gesamten EU zu verbessern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten umfassen:
- Maßnahmen zur Einrichtung, Verstärkung und Stärkung nationaler Roma-Plattformen, an denen alle relevanten Interessengruppen beteiligt sind, wobei der Schwerpunkt auf der Gewährleistung einer engen Konsultation und Zusammenarbeit bei der Umsetzung der nationalen strategischen Roma-Rahmenpläne liegt, einschließlich der gemeinsamen Entwicklung von Arbeits- und Zeitplänen für die NRP;
- Unterstützung der NRCPs bei ihrer Aufgabe der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der NRSFs;
- Treffen, Arbeitsgruppen, Seminare, Veranstaltungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, die zur Erreichung der EURSF-Ziele in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Wohnen, Förderung der Teilhabe durch Empowerment, Zusammenarbeit und Vertrauen, Verringerung von Armut und Ausgrenzung sowie Bekämpfung und Verhinderung von Antiziganismus und Diskriminierung beitragenErleichterung von Diskussionen und Mobilisierung gemeinsamer Aktionen zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen, die unter den EURSF, die Empfehlung des Rates und die NRSF fallen, einschließlich der gemeinsamen Entwicklung von Programmen und Projekten zur Förderung der Integration der Roma, die über nationale und/oder EU-Finanzinstrumente finanziert werden;
- Sensibilisierung, engagierte Diskussionen, die sich auf die Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung der nationalen Strategien zur Gleichstellung der Roma durch die Roma-Zivilgesellschaft konzentrieren.
Die Aktivitäten sollten unabhängig von politischen Interessen sein. Bewährte Verfahren werden zwischen den nationalen Roma-Plattformen ausgetauscht und erörtert, um politisches Lernen sowie die Ausweitung und Nachahmung zu fördern.
Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung fördern. Daher sollten die Antragstellenden eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, die die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie auf die Jugend in ihrer ganzen Vielfalt darstellt. Den Antragstellenden wird empfohlen, sich mit den Risiken ihres Vorschlags auseinanderzusetzen, die sich aus der intersektionellen Diskriminierung der Roma ergeben. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz).
Die Analyse der Gleichstellung der Geschlechter sollte in die Bedarfsanalysen der Vorschläge einfließen, insbesondere in den Bereichen der Beteiligung und des Beitrags von Roma-Frauen und -Jugendlichen zu den Prozessen im Zusammenhang mit den nationalen Roma-Plattformen und der Umsetzung von Maßnahmen und Aktionen als Teil der nationalen strategischen Rahmen für Roma. Infolgedessen sollten die Konzeption der Aktivitäten und ihr Inhalt die unterschiedlichen Situationen und Bedingungen für Frauen und Männer sowie für Jugendliche (Mädchen und Jungen) widerspiegeln und gegebenenfalls berücksichtigen. Ebenso sollten die Antragstellenden sicherstellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte bei der Überwachung und Berichterstattung über die Projektergebnisse berücksichtigt werden.
Die Gleichstellungsperspektive sollte auch bei der Gestaltung des "Formats" von Aktivitäten wie gegenseitiges Lernen, Empowerment, Sensibilisierungs- und Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen, Männern und Jugendlichen (Mädchen und Jungen) ermöglichen und geschlechtersensible Ansätze fördern. Gegebenenfalls sollten sich die Antragstellenden um eine aktive Beteiligung der Jugend an der Gestaltung und Durchführung der Aktivitäten bemühen. Antragstellende, die an weiteren Anleitungen interessiert sind, werden gebeten, den Online-Workshop der GD JUST zu Gender-Mainstreaming-Projekten zu besuchen.
Da der Schwerpunkt der Aufforderung auf der Beteiligung liegt, werden die Antragstellenden darauf hingewiesen, dass sich die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nicht darauf beschränken sollte, eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Aktivitäten anzustreben. Ein wirksames Gender-Mainstreaming sollte auch Fragen im Zusammenhang mit dem gleichberechtigten Zugang zur Teilnahme und gegebenenfalls Fragen im Zusammenhang mit der strukturellen Diskriminierung der Roma behandeln.
An den Projekten können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein:
- Ein einzelner Antragstellender: Eine offiziell ernannte Nationale Roma-Kontaktstelle (NRCP) kann sich allein bewerben.
- Konsortium: Alternativ kann die offiziell ernannte NRCP einen Antrag zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden stellen, bei denen es sich um private oder öffentliche Organisationen handelt (z. B. Organisationen der Roma-Zivilgesellschaft usw.). Projekte, die von Konsortien eingereicht werden, die aus einer nationalen Kontaktstelle und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Roma einsetzen, bestehen, werden besonders gefördert. Nur eine nationale Roma-Kontaktstelle kann der federführende Antragstellende (Koordinator) sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Anträge von Einzelantragstellenden (offiziell ernannte Nationale Roma-Kontaktstellen) sind zulässig (einzelne Begünstigte; angeschlossene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zulässig).
Es wird nur ein Antrag pro offiziell ernannter nationaler Roma-Kontaktstelle angenommen.
Eine offiziell benannte nationale Roma-Kontaktstelle muss der Hauptantragstellende (Projektkoordinator) sein.
Eine offiziell ernannte nationale Roma-Kontaktstelle (Projektkoordinator) kann auch ein Konsortium mit anderen Organisationen bilden. Mitglieder des Konsortiums können sowohl private als auch öffentliche Organisationen sein. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Organisationen, die das Konsortium bilden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Programmkontaktstellen - sind als Begünstigte im Rahmen dieser Aufforderung förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichteten Stiftungen von öffentlichem Interesse oder alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C (KPI-Tool) - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen; alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik)
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2026-NRCPCall Document CERV-2026-NRCP(722kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
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