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Call-Eckdaten
Häfen der Zukunft (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2026-05-D5-11
Termine
Öffnung
18.12.2025
Deadline
14.04.2026 17:00
Förderquote
70% (non-profit: 100%)
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Häfen sind wichtige multimodale Knotenpunkte in der Versorgungskette, die das Meer mit dem Hinterland verbinden und sich zu kritischen Knotenpunkten und Förderern nachhaltiger Energien, zu Clustern von Industrie und Kreislaufwirtschaft sowie zu geopolitischer und geoökonomischer Resilienz entwickeln. Europa braucht Häfen, die auf lokaler, regionaler und globaler Ebene wettbewerbsfähig und nachhaltig sind, und der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit fordert eine neue Strategie, die die Rolle der europäischen Häfen in der künftigen EU-Wirtschaft hervorhebt.
Call-Ziele
Der Green Deal zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Verschlechterung der Ökosysteme bis 2030 umzukehren. In der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (SSMS) heißt es, dass die Infrastruktur an den Klimawandel angepasst, weniger schädlich für die biologische Vielfalt und widerstandsfähiger gegen Katastrophen gemacht werden muss. Im Einklang mit der SSMS ist es auch wichtig, dass Häfen immer mehr saubere und kohlenstofffreie Energiequellen, insbesondere erneuerbare Energien, in einem modernisierten Netz bereitstellen können.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Ermittlung innovativer Technologien sowie von Ergebnissen aus EU-finanzierten Forschungs-, Innovations- und Einführungsprojekten und anderen technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Best Practices. Berücksichtigung ausgereifter Technologien, die in mittleren und kleinen Häfen in der EU eingesetzt werden können und zu den erwarteten Ergebnissen beitragen. Behandlung der Herausforderungen und Möglichkeiten für die Umsetzung und/oder den kommerziellen Einsatz dieser Lösungen in kleinen und mittleren See- und Binnenhäfen in der gesamten EU.
- Entwicklung von Strategien, die zu den erwarteten Ergebnissen für mittlere und kleine Häfen in der gesamten EU beitragen, wobei eine geografische Ausgewogenheit angestrebt wird, und die zu den Zielen der EU-Hafenstrategie beitragen.
- Konzeption und Demonstration integrierter intelligenter Energiesysteme und -netze für den Hafen- und Schiffsbetrieb, einschließlich Energieerzeugung, -speicherung und OPS-Betrieb, die den Bedarf an Elektrifizierung und Aufladung von Hafenterminalausrüstungen und Verkehrsträgern, die den Hafen mit dem Hinterland verbinden, wie Straßenverkehr, nahe gelegene Industrie und Gebäude, abdecken, um die Lösungen energie- und kosteneffizienter zu gestalten.
- Entwicklung von Strategien für die Klimaresilienz von Häfen mittlerer und kleiner Größe und ihrer Infrastruktur, einschließlich Anpassungsmaßnahmen zur Bewältigung des Anstiegs des Meeresspiegels, extremer Wetterereignisse und anderer klimabedingter Risiken, mit Schwerpunkt auf kosteneffizienten und skalierbaren Lösungen (z. B. naturbasierte Lösungen), aufbauend auf bewährten Verfahren, die in EU-finanzierten Forschungsprojekten entwickelt wurden.
- Analyse, wie VTMIS und Hafengemeinschaftssysteme entwickelt und ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden können, wobei die Funktionalitäten nach Möglichkeit zu harmonisieren sind, um den Weg zur automatischen Schifffahrt zu ebnen. Prüfung möglicher Verknüpfungen mit eMSW und eFTI.
- Anwendung digitaler Standards und einer gemeinsamen Semantik, die die Harmonisierung der Erfassung und Analyse von Treibhausgas- und Schadstoffemissionen in kleinen und mittelgroßen TEN-T-Häfen ermöglichen.
- Bei der Entwicklung digitaler Lösungen sollten die Auswirkungen auf die Cybersicherheit berücksichtigt und Lösungen entwickelt werden, die Schwachstellen in IT- und OT-Systemen bewerten und verwalten, robuste Reaktionspläne für Zwischenfälle aufstellen, strenge Zugangskontrollmaßnahmen, Netzwerk- und Lieferkettensicherheit im Einklang mit EU-Standards wie der NIS-Richtlinie und dem Cybersicherheitsgesetz und mit dem Ziel der Erreichung von Widerstandsfähigkeit und Redundanz umsetzen.
- Untersuchung des langfristigen Arbeitskräftebedarfs für einen emissionsfreien, klimaresistenten, biodiversitätsfreundlichen, sicheren und wettbewerbsfähigen Hafenbetrieb, wobei ein kontinuierlicher Wissenstransfer zwischen Universitäten, Berufsbildungseinrichtungen und der Industrie gewährleistet werden muss.
- Entwicklung eines F&I-Fahrplans für Lösungen für EU- und EWR-Häfen in den Bereichen, die unter die erwarteten Ergebnisse fallen, unter Berücksichtigung des Jahres 2035 als Zwischenziel und des Jahres 2050 als Endziel.
- gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Interessenvertretern zu untersuchen, wie Umweltaspekte im Zusammenhang mit Nullverschmutzung und Kreislaufwirtschaft für Häfen sowie See- und Binnenschiffe auf ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Weise verbessert werden können (durch Auffanganlagen, Entgasungsanlagen, OPS ...), im Einklang mit den Zielen, die u.a. in NAIADES III, SUMPs, lokalen oder regionalen Luftqualitätsplänen und Abfallbewirtschaftungsplänen zum Ausdruck kommen. Zusammenarbeit mit Interessenvertretern der Branche und Regulierungsbehörden, um die Projektergebnisse mit den politischen Zielen der EU, insbesondere der Hafenstrategie, in Einklang zu bringen.
- Sondierung der Zusammenarbeit zwischen Häfen sowie stärkere horizontale Vernetzung, um die Effizienz der Unternehmen zu steigern und die Integration der europäischen Häfen zu verbessern.
- Bewertung der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen und Ermittlung möglicher Strategien und Instrumente für die Finanzierung/Förderung sowie von Geschäftsmodellen, die über die Forderung nach öffentlicher Unterstützung hinausgehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Lösungen auf Projektebene müssen in mindestens sechs mittleren und kleinen TEN-V-Häfen demonstriert werden, wobei eine geografische Ausgewogenheit zu gewährleisten ist, davon fünf Seehäfen und ein Binnenhafen. Nicht alle Lösungen müssen unbedingt in allen Häfen demonstriert werden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie den Beitrag ihrer Ziele, Ergebnisse, des IP-Managements und der Verwertungsstrategie zur Schaffung von EU-Mehrwert und strategischer Autonomie in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette erläutern, einschließlich der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wasserindustrie, der Verbesserung der F&I-Kapazitäten, des technologischen Know-hows und des Humankapitals in der EU sowie der Widerstandsfähigkeit der industriellen und verarbeitenden Basis der EU. Die Vorschläge sollten Synergien mit Werften, Ausrüstungsherstellern und -anbietern, einschließlich Neugründungen und KMU, die in der EU und im EWR ansässig sind und/oder dort produzieren, beinhalten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden.
- Sicherstellung der Anwendbarkeit und Reproduzierbarkeit nachhaltiger und digitaler Strategien auf Hafenebene für mittlere und kleine See- und Binnenhäfen in der gesamten EU unter Berücksichtigung von Geografie und Größe. Sicherstellung einer verstärkten Übernahme nachhaltiger Praktiken in der Schifffahrt in Häfen aller Größenordnungen.
- Nachhaltige und digitale Strategien werden Häfen mittlerer und kleiner Größe darauf vorbereiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wobei der Schwerpunkt auf kosteneffizienten und skalierbaren Anpassungsmaßnahmen liegt, ihre Klimaresistenz und Biodiversität zu erhöhen und die Sicherheit für Hafenarbeiter und Schiffsbesatzungen am Liegeplatz zu verbessern.
- Nachhaltige und digitale Strategien werden die Emissionen von Treibhausgasen, Luft- und Wasserschadstoffen und andere Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in den Häfen verringern, indem innovative Lösungen für einen emissionsfreien und biodiversitätsfreundlichen Hafenbetrieb und Schiffe an Liegeplätzen angewandt werden. Die Strategien sollten auf mittelgroße und kleine See- und Binnenhäfen in ganz Europa anwendbar sein.
- Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU-Hafenstrategie.
- Entwicklung nachhaltiger und digitaler Strategien, die nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen mittlerer und kleiner Größe verbessern, sondern auch die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in den Hafengebieten verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
- die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind: Aruba (NL), Bonaire (NL), Curação (NL), Französisch-Polynesien (FR), Französische Süd- und Antarktisgebiete (FR), Grönland (DK), Neukaledonien (FR), Saba (NL), Saint Barthélemy (FR), Sint Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), St. Pierre und Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR).
- Mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo28, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Weitere Drittländer können während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller mit Sitz in anderen Drittländern, die eine Assoziierung mit Horizont Europa aushandeln, als Einrichtungen mit Sitz in einem assoziierten Land behandelt, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen:Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Côte d'Ivoire, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Einrichtungen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung eines Konsortiums (falls vorhanden).
Im Einklang mit der "Einschränkung der Kontrolle bei Innovationsmaßnahmen in kritischen Technologiebereichen", die in der Allgemeinen Anlage B der Allgemeinen Anlagen beschrieben ist, können Einrichtungen, die in einem förderfähigen Land ansässig sind, aber direkt oder indirekt von China oder einer in China ansässigen juristischen Person kontrolliert werden, nicht an der Maßnahme teilnehmen.
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Bei Projekten, die satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS angeben; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Weißrussland oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Weißrussland gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Weißrussland oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse, einschließlich Kommunikationsmaßnahmen, enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist nicht erforderlich für Anträge in der ersten Phase eines zweistufigen Verfahrens. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Sieht der Plan vor, dass die Ergebnisse in erster Linie in nicht assoziierten Drittländern verwertet werden, müssen die Antragsteller erläutern, wie diese Verwertung im Interesse der EU erfolgen soll.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (der direkt online auszufüllen ist) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 40 Seiten umfassen.
Die Bewilligungsbehörde kann bis zu vier Jahre nach Beendigung der Maßnahme einer Übertragung der Eigentumsrechte oder einer ausschließlichen Lizenzvergabe für die Ergebnisse widersprechen, wie in der Sonderbestimmung in Anhang 5 dargelegt.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts den Technology Readiness Level (TRL) 5 erreichen. Die Aktivitäten können auf jeder TRL beginnen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2457kB)
Kontakt
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