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Call-Eckdaten
Partnerschaften für Exzellenz: Europäische Universitäten - Sondierungsmaßnahme "Europäischer Studienabschluss
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PE-EUED
Termine
Öffnung
17.12.2025
Deadline
17.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit Partnerschaften für Exzellenz werden Projekte mit einer langfristigen, nachhaltigen Perspektive unterstützt. Diese Aktion zielt darauf ab, Exzellenz in der Hochschulbildung zu fördern, indem Hochschuleinrichtungen bei der Konzeption, Anpassung und Umsetzung innovativer und integrativer transnationaler gemeinsamer Studiengänge auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene unterstützt werden, die sich an den Kriterien für das gemeinsame europäische Abschlusslabel orientieren, wie sie in Anhang II der Empfehlung des Rates über ein Europäisches System zur Qualitätssicherung und Anerkennung von Studienleistungen im Hochschulbereich festgelegt sind. Die Aktion wird praktische Modelle und Nachweise hervorbringen, um eine breitere Einführung des gemeinsamen europäischen Abschlusslabels in ganz Europa anzuregen. Die Aktion fördert auch die gezielte Erforschung des Konzepts eines europäischen Abschlusses im Ingenieurwesen.
Call-Ziele
Die Vorschläge müssen die ersten vier Arten von Aktivitäten (a, b, c und d) betreffen. Die fünfte Art (e) gilt nur für Initiativen, die die Durchführbarkeit und den Mehrwert eines europäischen Hochschulabschlusses in Ingenieurwissenschaften untersuchen (siehe oben "Themen und Prioritäten").
a) Anpassung bestehender gemeinsamer Programme
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie mindestens vier bestehende gemeinsame Studiengänge auf den Niveaus 6, 7 und/oder 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) anpassen, um die Kriterien für die Vergabe des gemeinsamen europäischen Abschlusses zu erfüllen.
Für jedes Programm müssen die Antragsteller mindestens folgende Angaben machen
- Name und Einzelheiten des bestehenden gemeinsamen Studiengangs, der angepasst werden soll;
- Namen aller an dem Programm beteiligten Einrichtungen und Organisationen;
- Umfang und Art der Anpassungen: spezifische Änderungen, die vorgenommen werden sollen, um die Kriterien für das gemeinsame europäische Studiengangsgütesiegel zu erfüllen (z. B. Anpassung des Lehrplans, Verwaltung, Mobilitätsanforderungen, Qualitätssicherung);
- Zahl der eingeschriebenen Studierenden: aktuelle Zahl der im Studiengang eingeschriebenen Studierenden (nach Partner und insgesamt);
- Akkreditierung: Alle bestehenden gemeinsamen Programme, die angepasst werden sollen, müssen akkreditiert sein. Falls für einige Programme eine erneute Akkreditierung erforderlich ist, muss der Akkreditierungsprozess zusammen mit Informationen über die zuständige Akkreditierungsstelle Teil der Projektleistungen sein.
Am Ende des Projekts muss das Konsortium den Nachweis erbringen, dass die angepassten Studiengänge das gemeinsame europäische Gütesiegel erhalten haben.
b) Konzeption neuer gemeinsamer Studiengänge
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie mindestens zwei neue gemeinsame Studiengänge auf EQR-Niveau 6, 7 oder 8 entwerfen, die die Kriterien für das gemeinsame europäische Abschluss-Siegel erfüllen. Diese gemeinsamen Studiengänge können in jedem Bereich oder jeder Disziplin angesiedelt sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Strategische Bereiche (z. B. MINT, wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit angegeben);
- digitale Technologien (z. B. KI, Quantencomputer, Cybersicherheit);
- interdisziplinäre Bereiche (z. B. Gesundheit, Biotechnologie).
Für jedes Programm müssen die Antragsteller mindestens folgende Angaben machen
- Thema und Fachbereich: klare Beschreibung der Disziplin oder des interdisziplinären Bereichs, der abgedeckt wird;
- Vollständige Liste der Partnereinrichtungen und -organisationen;
- Hauptgestaltungselemente und -struktur: Lehrplan, Mobilitätskomponenten, Verwaltung und Qualitätssicherungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Kriterien für das gemeinsame europäische Abschlusslabel;
- Mehrwert: Erläuterung, wie der gemeinsame Studiengang im Vergleich zu bestehenden Angeboten in Bezug auf Qualität, Umfang oder internationale Zusammenarbeit verbessert wird;
- Voraussichtliche Dauer der Akkreditierung (falls zutreffend): Der Akkreditierungsprozess muss zusammen mit Informationen über die zuständige Akkreditierungsstelle als formeller Teil der Projektleistungen enthalten sein, mit einer detaillierten Beschreibung möglicher Herausforderungen und Hindernisse;
- Geschätzte Zahl der Studierenden, die in den ersten Jahrgängen eingeschrieben sein werden;
- Nachhaltigkeit der Programmfinanzierung: Nachweis der aktuellen und geplanten Finanzierungsquellen, einschließlich etwaiger Zusagen von Partnern oder externen Finanzierungsstellen, um die langfristige Lebensfähigkeit zu gewährleisten;
- Maßnahmen zur Gewinnung und Erhöhung der Zahl der Studierenden: Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbeaktivitäten; Stipendien oder Anreize für die Teilnahme;
- Strategien zur Gewinnung einer vielfältigen und internationalen Studentenschaft.
Am Ende des Projekts muss das Konsortium nachweisen, dass die neuen gemeinsamen Studiengänge das europäische Gütesiegel erhalten haben.
Falls die Akkreditierung nicht innerhalb des Projektzeitrahmens abgeschlossen werden kann, müssen die Begünstigten in der Phase des Abschlussberichts:
- den Nachweis erbringen, dass der Studiengang in vollem Umfang gemäß den Kriterien für das gemeinsame europäische Abschluss-Siegel konzipiert wurde;
- die Bemühungen dokumentieren, die während der Projektlaufzeit unternommen wurden, um die Akkreditierung zu erhalten;
- die Herausforderungen und Hindernisse, die den Abschluss des Akkreditierungsprozesses verhindert haben, klar beschreiben.
c) Kommunikation, Peer-Learning und Verbreitung, um Erfahrungen auszutauschen und die Übertragbarkeit, die Zusammenarbeit mit Partnern und anderen ausgewählten Projekten sowie den Beitrag zum Entwicklungsprozess der gemeinsamen europäischen Abschlusspolitik zu fördern.
d) Unterstützung für Studierende
Mindestens 50 % des Gesamtbudgets müssen für Unterstützungsmaßnahmen für Studierende aufgewendet werden, einschließlich finanzieller Unterstützung (z. B. Stipendien, Mobilitätszuschüsse, Ausgleich von Studiengebühren usw.) und dienstleistungsorientierter Unterstützung (z. B. Wohnmöglichkeiten für Studierende, Studienberatung, Mentoring, digitale Hilfsmittel, Dienste für Barrierefreiheit und Integration, aufsuchende Aktivitäten usw.). Diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, die Inklusivität zu gewährleisten, Hindernisse für die Teilnahme abzubauen und die grenzüberschreitende Mobilität im Rahmen der gemeinsamen Programme zu erleichtern;
e) Europäischer Abschluss in Ingenieurwissenschaften
Nur für Projekte, die die Durchführbarkeit und den zusätzlichen Nutzen eines europäischen Abschlusses im Bereich der Ingenieurwissenschaften untersuchen, können die Vorschläge folgende Aktivitäten umfassen:
- Analyse der feldspezifischen Anforderungen an Regulierung, Qualifikationen, Akkreditierung oder Anerkennung;
- Untersuchung von Synergien zwischen einem möglichen europäischen Abschluss in Ingenieurwissenschaften und anderen Instrumenten
- Zusammenarbeit mit europäischen, nationalen und regionalen Behörden, repräsentativen Organisationen, Berufsverbänden und Arbeitgebern;
- Gestaltung gemeinsamer Studiengänge in den Ingenieurwissenschaften mit einer klaren europäischen Dimension und abgestimmt auf die Erwartungen der Branche.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserte Sichtbarkeit und besseres Verständnis des gemeinsamen europäischen Abschlusses auf nationaler und europäischer Ebene;
- Wachsendes Interesse und wachsende institutionelle Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, um die Einführung des gemeinsamen europäischen Abschlusses zu unterstützen, was sich in einer zunehmenden Anzahl bestehender (angepasster) gemeinsamer Studiengänge widerspiegeln könnte:
- Steigende Anzahl bestehender (angepasster) gemeinsamer Studiengänge, die das Gütesiegel für gemeinsame europäische Abschlüsse erhalten haben;
- steigende Anzahl neuer gemeinsamer Studiengänge, die die Kriterien für das gemeinsame europäische Studiensiegel erfüllen.
- Größere Inklusivität und Zugänglichkeit gemeinsamer Studiengänge durch effiziente Unterstützung der Studierenden;
- Mehr Erkenntnisse und erprobte Modelle als Grundlage für politische Veränderungen auf Systemebene und künftige Entwicklungen in Bezug auf den gemeinsamen europäischen Abschluss;
- Mehr Nachweise und erprobte Modelle als Beitrag zur Durchführbarkeit und zum Mehrwert eines europäischen Abschlusses in den Ingenieurwissenschaften.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den Themen gehören:
- Anpassung bestehender gemeinsamer Studiengänge und Konzeption neuer gemeinsamer Studiengänge in allen Bereichen, die sich an den Kriterien des gemeinsamen europäischen Abschlusses orientieren;
- Unterstützungsmechanismen für Studierende, die den integrativen Zugang und die Teilnahme an gemeinsamen Studiengängen fördern, u. a. durch Stipendien, den Ausgleich von Studiengebühren oder andere Maßnahmen, die den integrativen Zugang für Studierende sicherstellen.
Durch die Ausrichtung auf diese Themen zielt die Aktion darauf ab, bahnbrechende institutionelle Initiativen zu unterstützen, Modelle zur Nachahmung zu entwickeln und die Evidenzbasis für eine breitere Politikentwicklung zu schaffen. Die Antragsteller müssen sich mit beiden Themen befassen (1. & 2.).
Bei Vorschlägen, die sich auf den Bereich der Ingenieurwissenschaften beziehen, werden Initiativen gefördert, die die Durchführbarkeit und den Mehrwert eines europäischen Abschlusses in Ingenieurwissenschaften untersuchen. Diese Initiativen können sich mit spezifischen Herausforderungen befassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf reglementierte Berufe, spezifische Bereiche und Disziplinen, einschließlich strategischer Bereiche wie MINT (wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit angegeben), digitale Technologien (z. B. künstliche Intelligenz (KI), Quantenphysik, Cybersicherheit) und interdisziplinäre Bereiche wie Gesundheit und Biotechnologie. Solche Bemühungen bieten den Antragstellern eine einzigartige Gelegenheit, Innovation zu demonstrieren und zu strategischen Bereichen beizutragen, die für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung entscheidend sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG));
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder);
- Erasmus+ Programmländer:
- Hochschuleinrichtungen, die im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats sind (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Die geografische Reichweite der assoziierten Partner kann sich auch auf Drittländer erstrecken, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, aber zum Europäischen Hochschulraum gehören. Darüber hinaus können assoziierte Partner alle öffentlichen oder privaten Organisationen sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung tätig sind, einschließlich Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen.
Die Teilnahme aller an einem gemeinsamen Programm beteiligten Hochschulen am Konsortium als Begünstigte oder assoziierte Partner ist nicht obligatorisch. Allerdings müssen alle Hochschulen im Antrag (im Textteil - Teil B des Vorschlags) eindeutig angegeben werden, um eine breitere Unterstützung der Studierenden zu ermöglichen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 2 förderfähige Einrichtungen aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern;
- eine Hochschuleinrichtung darf nur als Vollpartner an einem einzigen Antrag teilnehmen; an anderen Anträgen darf sie nur als assoziierter Partner teilnehmen. Diese Einschränkung gilt nicht für assoziierte Partner.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichteten Stiftungen von öffentlichem Interesse oder alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen).
Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2025-PE-EUEDCall Document ERASMUS-EDU-2025-PE-EUED(747kB)
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