Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Netzwerke von Städten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2026-CITIZENS-TOWN-NT
Termine
Öffnung
17.12.2025
Deadline
16.04.2026 17:00
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Städtenetzwerke werden den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Zusammenarbeit und Debatte zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren.
Call-Ziele
Zielsetzungen:
- Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder, insbesondere durch Städtenetze, um ihnen den Reichtum und die Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union praktisch zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass dies die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft ist.
- Entwicklung nachhaltiger Städtenetzwerke, die ihre Zusammenarbeit vertiefen und intensivieren und gleichzeitig gemeinsame Aktivitäten zur Förderung der Werte der Union und der Grundrechte sowie ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration skizzieren.
- Das Engagement und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben und an der öffentlichen Politikgestaltung auf lokaler Ebene soll unterstützt werden.
Im Hinblick auf die oben genannten übergeordneten Ziele wird die Aufforderung folgende Prioritäten unterstützen:
- Förderung des Engagements, der Beteiligung und der demokratischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auf lokaler, nationaler und EU-Ebene, Förderung der EU-Bürgerschaft, gemeinsamer Werte und demokratischer Standards.
- Schärfung des Bewusstseins für die Vorteile der Vielfalt, Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung sowie Unterstützung der Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen, einschließlich rassistisch motivierter Menschen, Migrant*innen und LGBTIQ-Personen.
- Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürger*innen, einschließlich der Kinder, am öffentlichen Leben und Förderung der demokratischen Teilhabe, der Gleichstellung der Geschlechter und der Repräsentation in lokalen Entscheidungsprozessen.
- Verhinderung und Sensibilisierung für Gewalt, Hass und Polarisierung (einschließlich Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt, Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen LGBTIQ-Personen und rassifizierte Menschen sowie Mobbing und Cybermobbing) und Förderung vielversprechender Praktiken für die lokale Integration der Roma, die Aufhebung der Segregation und den sozialen Zusammenhalt.
- Förderung der demokratischen Teilhabe durch kulturelle Aktivitäten, einschließlich Projekten, die von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspiriert sind oder sich an ihr orientieren.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen: Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungsmaßnahmen, Coaching, Expert*innentreffen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Datenerfassung und -konsultation, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Gemeinden oder Regionen und Verbände, die langfristig zusammenarbeiten, aufgefordert, Städtenetzwerke aufzubauen, um ihre Zusammenarbeit nachhaltiger zu gestalten und bewährte Verfahren auszutauschen.
Von den Städtenetzwerken wird erwartet, dass sie eine Reihe von Aktivitäten rund um Themen von gemeinsamem Interesse, die mit den Programmzielen in Zusammenhang stehen, integrieren, Mitglieder der Gemeinschaft, die in diesem Bereich aktiv sind, einbeziehen und auf Nachhaltigkeit abzielen.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Aktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sind und dass sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. So könnten die Antragstellenden beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, die die unterschiedlichen Auswirkungen aufzeigt, die das Projekt und seine Aktivitäten möglicherweise auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt haben könnten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellenden empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter zu vermeiden (Do-no-harm-Ansatz).
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Dasselbe gilt für die Konzeption und Durchführung von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Stärkeres Engagement der Bürger*innen in der Gesellschaft, einschließlich marginalisierter und unterrepräsentierter Gruppen und diskriminierungsgefährdeter Gruppen, und letztlich eine aktivere Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union;
- Stärkere Sensibilisierung für die Rechte der Unionsbürger*innenschaft und bessere Umsetzung dieser Rechte in den Mitgliedstaaten;
- Besserer Zugang zu Informationen für mobile EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen über ihre Rechte als EU-Bürger*innen;
- Stärkere Beteiligung von Bürger*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft an lokalen, nationalen und europäischen politischen Entscheidungsprozessen;
- Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile der Vielfalt und die Bekämpfung von Hass, Diskriminierung, Rassismus und LGBTIQ-Phobie;
- Größeres gegenseitiges Verständnis und Respekt für europäische Minderheiten, Roma, rassifizierte Menschen, LGBTIQ-Personen usw.;
- Stärkere Einbeziehung von Kindern in das EU-Projekt von einem frühen Alter an;
- Verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und bessere Eingliederung in die Gemeinschaft;
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag der Migration, der Migrant*innne und ihrer Nachkommen zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
- Stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Bürger*innenbeteiligung, auch durch kulturelle Aktivitäten;
- Wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen, Roma und rassisch Andersdenkende auf lokaler Ebene.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigten):
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- Städte/Gemeinden ohne Erwerbszweck oder deren Partnerschaftsausschüsse oder -netzwerke, andere lokale/regionale Behörden, Verbände/Vereinigungen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten, sein.
Weitere Kriterien für die Förderfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern stattfinden.
- An dem Antrag müssen mindestens vier Antragstellende (ohne verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens vier Antragstellenden (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- An dem Antrag müssen mindestens vier Antragstellende (ohne verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Antragstellende, bei denen es sich um gemeinnützige Organisationen handelt, die Gemeinden vertreten, müssen in ihrem Antrag die Rolle und die Einbeziehung der Gemeinden in das Projekt klar erläutern und so ihre Beteiligung und ihr Engagement nachweisen.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichteten Stiftungen von öffentlichem Interesse oder alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (KPI-Tool) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Pauschalkalkulator
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
- Ein von einer Kommune unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für private gemeinnützige Organisationen, die eine lokale Behörde vertreten). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck.
- Tätigkeitsberichte der Antragstellenden aus dem letzten Jahr: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck. Gilt nicht für neu gegründete Organisationen.
- für alle Teilnehmer*innen, die Aktivitäten mit Kindern (unter Alter von 18 Jahren) planen:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeing Standardsbeschriebenen Bereiche abdeckt (siehe Abschnitt 6 Ethik und EU-Werte).
- Öffentliche Einrichtungen müssen in der GAP-Phase eine ehrenwörtliche Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen des Kinderschutzes einreichen (Vorlage wird von der EACEA für die zur GAP eingeladenen Projekte bereitgestellt) (siehe Abschnitt 6 Ethik und EU-Werte).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2026-CITIZENS-TOWN-NTCall Document CERV-2026-CITIZENS-TOWN-NT(744kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren


