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Call-Eckdaten
Globale Förderung von EU-Standards
Förderprogramm | Horizon Europe - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien | |
Call Nummer | HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-66 | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 29.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 2.500.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | ca. € 2.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Diese Aktion wird die auf den Menschen ausgerichtete Agenda der EU auf der globalen Bühne fördern und die Angleichung und Konvergenz internationaler Standards mit EU-Standards vorantreiben, wie dies in der Strategie des Digitalen Kompasses und zur Unterstützung des Global Gateway angestrebt wird. |
Call-Ziele | Sie wird es den Zielländern auch ermöglichen, die Verbindung zwischen Normen und ihrem politischen und rechtlichen Rahmen zu stärken, indem sie die Werte der EU übernehmen und die digitale Strategie der EU und die Normungsstrategie der EU unterstützen:
Die Vorschläge sollten auf den in der ersten Phase von InDiCo erzielten Ergebnissen sowie auf den gesammelten Erfahrungen und den durchgeführten Studien und Maßnahmen aufbauen. Aufgrund der strategischen Bedeutung für die Interessen der EU sollten an den Vorschlägen europäische Normungsexperten mit ausgezeichneten Kenntnissen über die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC und ETSI) und ihre internationalen Aktivitäten beteiligt sein. Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Fachwissen im Bereich des Wissenschafts- und Sozialwesens ist im Zusammenhang mit diesem Projekt wichtig, um die Werte und die Ethik der EU zu verteidigen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die Vorschläge sollten die folgenden Hauptaufgaben betreffen:
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Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Juristische Personen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union können ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme als Begünstigte (oder angeschlossene Einrichtung) teilnehmen. Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen ausnahmsweise alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union für eine Finanzierung durch die Union in Betracht. |
Zusatzinformationen
Themen |
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 50000 EUR. Das FSTP sollte Dritten in Indien, Südostasien, der Afrikanischen Union, Lateinamerika und der Karibik (LAC), den westlichen Balkanländern und der Östlichen Partnerschaft offenstehen. Der Kapazitätsaufbau in Drittländern soll unter anderem durch die Finanzierung von Mikroprojekten erfolgen, an denen lokale Akteure beteiligt sein können. Daher sollten mindestens 40 % des gesamten beantragten EU-Beitrags für die finanzielle Unterstützung von Drittstaaten (FSTP) bereitgestellt werden. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6 (799kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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