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Call-Eckdaten
Globale Förderung von EU-Standards
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-66
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird die auf den Menschen ausgerichtete Agenda der EU auf der globalen Bühne fördern und die Angleichung und Konvergenz internationaler Standards mit EU-Standards vorantreiben, wie dies in der Strategie des Digitalen Kompasses und zur Unterstützung des Global Gateway angestrebt wird.
Call-Ziele
Sie wird es den Zielländern auch ermöglichen, die Verbindung zwischen Normen und ihrem politischen und rechtlichen Rahmen zu stärken, indem sie die Werte der EU übernehmen und die digitale Strategie der EU und die Normungsstrategie der EU unterstützen:
- Ausbau der Zusammenarbeit mit ausgewählten Ländern, die an InDiCo teilnehmen (Indien, China, Brasilien und Lateinamerika und Karibik), und Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs auf wichtige Gebiete, in denen die Position der EU gestärkt werden sollte, wie z. B. die westlichen Balkanstaaten, die Östliche Partnerschaft, Südostasien und die Afrikanische Union.
- Ausweitung der technologischen Reichweite, um bessere Technologien abzudecken, die in Horizont Europa Priorität haben, wie KI, 5G und darüber hinaus, IoT und seine Sicherheitsaspekte, Internet, Cybersicherheit, Daten, eID, Quantum, Digital Ledger Technologies (DLT), Kreislaufwirtschaft oder intelligente Städte.
- Verständnis des Normungsökosystems von Drittländern und gegebenenfalls Aufbau von Kapazitäten im Bereich der digitalen Normung, Erleichterung der Angleichung an die Werte und Positionen der EU in internationalen digitalen SDOs und anderen internationalen Foren (z. B. 3GPP, oneM2M, IETF, IEEE).
Die Vorschläge sollten auf den in der ersten Phase von InDiCo erzielten Ergebnissen sowie auf den gesammelten Erfahrungen und den durchgeführten Studien und Maßnahmen aufbauen.
Aufgrund der strategischen Bedeutung für die Interessen der EU sollten an den Vorschlägen europäische Normungsexperten mit ausgezeichneten Kenntnissen über die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC und ETSI) und ihre internationalen Aktivitäten beteiligt sein.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Fachwissen im Bereich des Wissenschafts- und Sozialwesens ist im Zusammenhang mit diesem Projekt wichtig, um die Werte und die Ethik der EU zu verteidigen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.
Die Vorschläge sollten die folgenden Hauptaufgaben betreffen:
- T1: Aktivitäten zur Unterstützung eines effektiven Engagements für das EU-Normungsmodell und EU-Normen:
- Analyse der wichtigsten Normungsorganisationen (SDOs) und Länder/Regionen, die in den im fortlaufenden Plan der Kommission zur IKT-Normung genannten Prioritäten aktiv sind.
- Entwicklung von Fallstudien/Best Practices zum EU-Normungsmodell und zur Harmonisierung globaler Normen für die im fortlaufenden Plan der Kommission zur IKT-Normung genannten Prioritäten.
- Entwicklung von gemeinsamen Ansätzen, Instrumenten und Leitlinien, z.B. zu Lessons Learned
- T2: Politische Öffentlichkeitsarbeit, Dialog und Wissensaustausch für bestimmte Akteure. Diese Aktivitäten werden mit verschiedenen Akteuren in unterschiedlichen Formaten durchgeführt, u. a. durch die Organisation von oder die Teilnahme an internationalen Gruppen auf nationaler und regionaler Ebene, spezialisierte Workshops, Hackathons, Interoperabilitätsveranstaltungen und Roadshows. Ziel ist die schrittweise Verbesserung des gemeinsamen Verständnisses der Zusammenarbeit im Hinblick auf harmonisierte internationale offene Normen, einschließlich der Förderung des europäischen Modells, und die Verbreitung europäischer IKT-Normen in den im Rahmen der Forschungstätigkeit ermittelten Schlüsselländern. Gegebenenfalls Unterstützung des Nachweises von Konzepten für die Umsetzung von Normen
- T3: Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen zur Förderung einer breiteren Verbreitung des EU-Datenschutzmodells und zur Anregung des Wissensaustauschs und der Kapitalisierung.
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Erwartete Ergebnisse
- Aufbauend auf den erfolgreichen Maßnahmen der ersten Phase des FPI InDiCo-Projekts zur internationalen Zusammenarbeit bei der IKT-Normung werden folgende Ergebnisse erwartet: (i) verstärkte Förderung der IKT/Digital-Normen der EU für Schlüsseltechnologien im Programm Horizont Europa; (ii) Förderung des EU-Modells für die Festlegung globaler interoperabler IKT/Digital-Normen (von den Interessengruppen gesteuertes Modell) in ausgewählten Zielländern und (iii) Verständnis der Normungsökosysteme und gegebenenfalls Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in Drittländern für die IKT/Digital-Normung auf der Grundlage von EU-Werten.
- Bei den Zielländern und -regionen handelt es sich um Indien, China, Südostasien, die Afrikanische Union, Lateinamerika und die Karibik, die westlichen Balkanländer und die Östliche Partnerschaft.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Juristische Personen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union können ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme als Begünstigte (oder angeschlossene Einrichtung) teilnehmen. Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen ausnahmsweise alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren.
Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 50000 EUR. Das FSTP sollte Dritten in Indien, Südostasien, der Afrikanischen Union, Lateinamerika und der Karibik (LAC), den westlichen Balkanländern und der Östlichen Partnerschaft offenstehen.
Der Kapazitätsaufbau in Drittländern soll unter anderem durch die Finanzierung von Mikroprojekten erfolgen, an denen lokale Akteure beteiligt sein können. Daher sollten mindestens 40 % des gesamten beantragten EU-Beitrags für die finanzielle Unterstützung von Drittstaaten (FSTP) bereitgestellt werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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