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Call-Eckdaten
Intelligente Sensoren für den Markt der elektronischen Haushaltsgeräte
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-33
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
07.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf den Innovationsmarkt für elektronische Geräte zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer verschiedenen Bedürfnisse (sei es in den Bereichen Gesundheit, Haus- und Körperpflege, Lebensmittel oder Textilien).
Call-Ziele
Verschiedene Materialspezifikationen und damit verbundene Innovationsanforderungen werden dieses Thema unterstützen, wie z. B. erneuerbare und recycelbare Materialien, alternative Wirkstoffe und Design für Kreislaufwirtschaft. Das Thema sollte mehrere Schlüsselpolitiken der Europäischen Union ansprechen, wie z. B. den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, den Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, die EU-Chemikalienstrategie und die EU-Strategie für nachhaltige Textilien.
Sensoren sind eine Schlüsseltechnologie für elektronische Geräte im Dienste unserer Gesellschaft. Von der Herstellung über die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Verringerung des Verbrauchs von Energie und wertvollen natürlichen Ressourcen bis hin zur Erkennung von Bedrohungen - all dies hängt von der Verfügbarkeit hochwertiger, lokalisierter Informationen ab.
Intelligente Systeme und allgegenwärtige Konnektivität schaffen Möglichkeiten für neue Anwendungen in den Bereichen intelligentes Leben, Umweltschutz und Lieferketten. Ermöglicht werden diese Anwendungen durch verbesserte Sensortechnologien, die die relevanten Informationen erfassen. Die wichtigsten Eigenschaften, die eine breite Einführung ermöglichen, sind Miniaturgröße, geringer Stromverbrauch, Unempfindlichkeit gegenüber wechselnden Umgebungsbedingungen, niedrige Kosten und Kompatibilität mit der Massenproduktion.
Um den Missbrauch der erfassten personenbezogenen Daten (z. B. im medizinischen Bereich) zu verhindern, sind neuartige Konzepte zur Identifizierung des Datenerstellers und des Datenbesitzes erforderlich. Dazu könnten biometrische Identifizierungsmechanismen sowie andere schnelle und sichere Identifizierungsmechanismen gehören, die GDPR-konform sind und über geschützte Autorisierungsmechanismen verfügen.
Die gewünschten Informationen sind oft chemischer oder biochemischer Natur. Die Miniaturisierung etablierter Analysemethoden und die Entwicklung neuer Materialien, die mit etablierten Produktionsprozessen kompatibel sind, erfordern einen integrierten multidisziplinären Ansatz.
Die Vorschläge sollten mindestens vier der folgenden Aktivitäten abdecken:
- Biosensoren und chemische Sensoren können eingesetzt werden, um Analyten oder Krankheitserreger in der Umwelt, im Gesundheitswesen und in der Lebensmittelindustrie effizient und zeitnah zu erkennen und zu überwachen. Schnelles Scannen und sensorgestützte Geräte, die in großem Maßstab eingesetzt werden können, könnten herkömmliche Methoden der Messung und Qualitätskontrolle ergänzen oder ersetzen.
- Fortschrittliche biologische oder biomimetische Sensorelemente für die Messung von Biomarkern ermöglichen neue kompakte Analysegeräte oder können in persönliche Geräte wie Smartphones, Smartwatches und Körpersensoren integriert werden.
- Neue Sensormaterialien mit Eigenschaften wie Dehnbarkeit, Selbstheilung und Selbstreinigung für den Einsatz in tragbarer Elektronik und intelligenten Textilien ermöglichen Geräte der nächsten Generation für den Gesundheits- und Sportsektor.
- Um eine schnelle Entwicklung neuer fortschrittlicher Materialien zu ermöglichen, werden digitale Werkzeuge wie Modellierungs-, Simulations- und Charakterisierungstechniken (einschließlich derer, die von analytischen Infrastrukturen bereitgestellt werden) eingesetzt, unterstützt durch fortgeschrittene Methoden, z. B. physikalisch basierte Methoden, maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz.
- Vernetzte intelligente Sensoren ermöglichen neue Datenanalysekonzepte. Die Algorithmen können während der gesamten Lebensdauer der eingesetzten Geräte angepasst werden und ihre Funktionalität durch Datenfusion mit zusätzlichen Datenquellen, Anpassung an neue Anforderungen oder Ermöglichung von Big-Data-Szenarien verbessern.
- Digitalisierungstechnologien für PoC (Point-of-Care), PoN (Point-of-Need), Home und In-vivo/In-vitro-Diagnostik (z.B. Sensoren, Sensor-Arrays, nachhaltige Systemintegration inkl. Mikrofluidik; Ansätze für maschinelles Lernen).
Materialien und Produkte sollten im Rahmen von Safe and Sustainable by Design unter Berücksichtigung von Kreislaufaspekten entwickelt werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. Eine frühzeitige Einbeziehung der Endnutzer könnte von wesentlicher Bedeutung sein.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
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Erwartete Ergebnisse
- Der Innovationsmarkt für elektronische Geräte ist sehr breit gefächert und entwickelt sich schnell mit einer Reihe von Geräten zur Überwachung von Menschen und Umweltfaktoren, die die Entwicklung von Materialien für eine neue Generation von schnellen und intelligenten Sensoren erfordern.
- Intelligente Sensortechnologie kann die Selbstüberwachung von Fitness und Wohlbefinden, die dezentrale persönliche Gesundheitsüberwachung, die Umweltüberwachung sowie die Kühlung und Wärmeverteilung und das Lieferkettenmanagement unterstützen.
- Sensorgeräte müssen klein und robust sein, um an verschiedenen Orten eingesetzt werden zu können und den Umgebungsbedingungen der jeweiligen Anwendung standzuhalten.
- Es werden fortschrittliche Materialien benötigt, um die Erfassung chemischer und biochemischer Signale mit verlängerter Lebensdauer oder extrem niedrigen Kosten für Einwegsensoren zu ermöglichen.
- Intelligente Konzepte und Werkzeuge für die sich entwickelnde Datenanalyse, die ein tiefes Verständnis der Sensoreigenschaften einschließen, ermöglichen neue Geschäftsmodelle für verteilte, verbundene Sensoren
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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