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Call-Eckdaten
Fortschrittliche (nano- und biobasierte) Materialien für eine nachhaltige Landwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-34
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
07.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf den Innovationsmarkt für nachhaltige Landwirtschaft.
Call-Ziele
Die nächste Generation von Düngemitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft sollte auf neuen Abgabesystemen aus fortschrittlichen (Nano-)Materialien (Nanosubstanzen und Nanoformulierungen herkömmlicher Stoffe) und/oder biobasierten Materialien basieren, um eine zielgerichtete, präzise und langsame Freisetzung des Produkts, eine geringere Belastung mit Wirkstoffen, eine einfache Anwendung, ein geringeres Risiko für Nichtzielorganismen und eine geringere Exposition des Anwenders, eine geringere Abschwemmung, geringere Kosten für Landwirte usw. zu ermöglichen.
Die Vorschläge sollten mindestens vier der folgenden Aktivitäten abdecken, wobei der zweite Aufzählungspunkt obligatorisch ist:
- Entwicklung fortschrittlicher (nano)materialbasierter Abgabesysteme und/oder biobasierter Materialien für die Landwirtschaft. Die neuen Agrochemikalien sollten weniger Treibhausgasemissionen, eine höhere Effizienz, ein verbessertes Toxizitäts- und Ökotoxizitätsprofil und eine bessere biologische Abbaubarkeit aufweisen, um die Probleme herkömmlicher Agrochemikalien zu überwinden (z. B. Schädlingsresistenz, Bioakkumulation in Nichtzieltierarten oder -flora, Boden, Grundwasser sowie Bioakkumulation und Biokonzentration in der Nahrungskette aufgrund der Freisetzung in die Umwelt).
- Jeder Vorschlag sollte einen oder mehrere (Nano-)Wirkstoffe oder Abgabesysteme für (Nano-)Formulierungen und/oder biobasierte Werkstoffe (einschließlich Biopolymere und biologisch abbaubare Polymere) benennen und behandeln, für die eine fundierte Risiko- und Sicherheitsbewertung, einschließlich einer Bewertung der Toxizität für Nichtzielorganismen, Mensch und Umwelt, sowie eine Nachhaltigkeitsbewertung über den gesamten Lebenszyklus, einschließlich einer ganzheitlichen Bewertung der kurz-, mittel- und langfristigen (ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen) Auswirkungen aller Stoffe/Materialien der vorgeschlagenen Lösung, vorgelegt wird. Die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung sollte gemäß dem Rahmenkonzept "Safe and Sustainable by Design" durchgeführt werden. Diese Aktivität muss bei allen Vorschlägen berücksichtigt werden.
- Durchführung eines Konzeptnachweises für die Effizienz der ausgewählten Abgabesysteme in realen Fallstudien. Die Begründung für die Auswahl der Materialien für neue Agrochemikalien sowie die Fallstudien (z. B. Art der Kulturpflanzen für die Prüfung der Agrochemikalien usw.) sollten ökologische und sozioökonomische Aspekte umfassen.
- Die Vorschläge sollten auf bestehenden Standards für die Produktion und Risikobewertung aufbauen, sofern diese verfügbar und relevant sind, und sollten die Anforderungen berücksichtigen, die in den spezifischen Leitlinien für die Risikobewertung der ausgewählten Abgabesysteme festgelegt sind (z. B. die EFSA-Leitlinien zur Risikobewertung von Nanomaterialien, die in der Lebens- und Futtermittelkette eingesetzt werden sollen, oder die EFSA-Leitlinien zu spezifischen Schutzzielen und Ökosystemleistungen für Umweltbewertung und Nachhaltigkeit).
- Die bei der Entwicklung neuer Agrochemikalien erzeugten Daten sollten FAIR sein, und die FAIRness sollte auch durch verfügbare Plattformen (z. B. IPCHEM, e-NanoMapper usw.) nachgewiesen und gemeinsam genutzt werden.
- Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen, Clustern (z. B. EU Nanosafety Cluster) und Plattformen entwickeln, insbesondere mit der Europäischen Plattform für Lebenszyklusanalysen (EPLCA).
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, insbesondere bei sozialen und wirtschaftlichen Bewertungen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Eine frühzeitige Einbeziehung der Endnutzer könnte von wesentlicher Bedeutung sein.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Vorschläge sollten Verbindungen zu den Ergebnissen einschlägiger früherer und laufender EU-finanzierter Forschungsprojekte herstellen und diese nutzen, einschließlich der Projekte des Clusters 6 "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen und Umwelt". Von den Vorschlägen werden insbesondere Synergien mit dem Thema HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-7 erwartet: Innovationen im Pflanzenschutz: Alternativen zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit Schwerpunkt auf Substitutionskandidaten.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Hersteller von Agrochemikalien werden den Landwirten alternative Chemikalien und/oder biobasierte Materialien zur Verfügung stellen, die dem Rahmen des sicheren und nachhaltigen Konzepts entsprechen, und die einschlägigen Zulassungen für den Agrarmarkt einhalten.
- Fortschrittliche (Nano-)Materialien und/oder biobasierte Materialien werden den Landwirten alternative Instrumente zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu reduzieren und so den ökologischen Fußabdruck dieser Agrochemikalien zu verringern.
- Unterstützung der EU-Klimaziele, indem ein Beitrag zur Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt und zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion geleistet wird, sowie der Ziele des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und gegebenenfalls der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher".
- Unterstützung der Ziele der Mission "A Soil Deal for Europe", d. h. Verringerung der Bodenverschmutzung und der Verwendung gefährlicher Stoffe.
- Unterstützung der EU-Ziele der Mission "Ocean and Waters", d.h. Verhinderung und Beseitigung der Verschmutzung durch Reduzierung des Einsatzes von Düngemitteln und chemischen Pestiziden um 50 %.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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