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Call-Eckdaten
Technologien zur Verarbeitung und Veredelung von kritischen Rohstoffen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie | |
Call Nummer | HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-03 | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70% (NPO: 100%) | |
Budget des Calls | € 22.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | ca. € 7.300.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen Rohstoffen für industrielle Wertschöpfungsketten und strategische Sektoren in der EU, verbessert wird. |
Call-Ziele | Die Maßnahmen sollten neue oder verbesserte Systeme aufzeigen, die einschlägige Verarbeitungs- und Veredelungstechnologien für eine bessere Rückgewinnung von Rohstoffen aus minderwertigen und/oder komplexen Erzen aus mineralischen Abfällen, die Verringerung von Abfällen und eine höhere Energieeffizienz integrieren. Die Maßnahmen können auch den Gehalt an toxischen Elementen oder Verbindungen in den entstehenden materiellen Produkten verringern. Die Maßnahmen sollten auf Mineralien und Metalle abzielen, insbesondere auf kritische Rohstoffe. Die vorgeschlagene Lösung sollte so flexibel sein, dass sie an unterschiedliche oder variable Erzqualitäten und Abfallströme angepasst werden kann, und sie sollte durch eine effiziente und robuste Prozesssteuerung unterstützt werden. Gegebenenfalls sollte jede vorgeschlagene Lösung zur Verringerung des Gehalts an toxischen Elementen oder Verbindungen in den entstehenden Materialien auch die angemessene Entsorgung der entfernten gefährlichen Stoffe umfassen. Die Maßnahmen sollten intelligente und innovative Produktionssysteme entwickeln, die die natürlichen Ressourcen besser nutzen, indem sie die Verluste bei der Trennung von Abfall und Gestein in einem optimierten und energieeffizienten Prozess minimieren und den Wasserverbrauch auf ein Minimum reduzieren. Das Recycling von Altprodukten ist von diesem Thema ausgenommen, obwohl die gemeinsame Verarbeitung von Abfallströmen, die aus dem Recycling von Altprodukten stammen, einbezogen werden könnte und entsprechend begründet werden muss. Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen. Die Maßnahmen sollten die Marktakzeptanz von Lösungen erleichtern, die durch von der Industrie und den Nutzern betriebene multidisziplinäre Konsortien entwickelt wurden, die die relevante Wertschöpfungskette abdecken, und sollten gegebenenfalls Normungsaspekte berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten auch die Analyse finanzieller Möglichkeiten umfassen, die die Marktnutzung und die Replikation des Kreislaufgeschäftsmodells hinter den entwickelten Lösungen als neue Prozesse, Produkte und/oder Dienstleistungen sicherstellen. Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Für die TRLs 6-7 wird eine glaubwürdige Strategie für die künftige umfassende Einführung in der EU erwartet, aus der die Verpflichtungen der Industriepartner nach Abschluss des Projekts hervorgehen. In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlecht und/oder Geschlechteranalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte keine zwingende Voraussetzung, doch wenn Sie dies für Ihren spezifischen Vorschlag als relevant erachten, werden Sie nachdrücklich dazu ermutigt, dies zu tun. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für kritische Rohstoffe beitragen werden. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten werden voraussichtlich bei TRL 6 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen. Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit der Verringerung des ernsten Risikos für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, das mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern bei kritischen Rohstoffen verbunden ist, durch eine verstärkte nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit der Mitteilung (2020) 474 über die Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Rohstoffbereich geschlossen hat, beschränkt. Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung einer Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partnern, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen. Vorschläge, an denen juristische Personen beteiligt sind, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig. Jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, unterschwellige Techniken jenseits des Bewusstseins einer Person einzusetzen, Schwachstellen einer bestimmten Personengruppe auszunutzen und Systeme zur Erkennung von Emotionen zu verwenden, sind nicht förderfähig. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2 (791kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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