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Call-Eckdaten
Integrierter Ansatz für die Folgenabschätzung von sicheren und nachhaltigen Chemikalien und Materialien
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-22
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, integrierte Konzepte für die Bewertung der Gesundheits- und Umweltauswirkungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitsaspekte einer Chemikalie oder eines Materials während ihres gesamten Lebenszyklus zu entwickeln.
Call-Ziele
Die Initiative der Kommission für "Safe and Sustainable by Design" gibt einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Werkstoffen vor, der in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden sollte.
Die Projekte sollten die Tatsache anerkennen und berücksichtigen, dass die Sicherheit und Nachhaltigkeit einer Chemikalie oder eines Materials das Ergebnis einer Mischung aus intrinsischen Eigenschaften (die nur von der Chemikalie oder dem Material selbst abhängen) und extrinsischen Eigenschaften (die davon abhängen, wie die Chemikalie oder das Material hergestellt oder verwendet wird und in welcher Menge und mit welcher Exposition) sind. Die Vorschläge sollten auch darauf abzielen, die Akzeptanz und die effektive Übernahme der entwickelten Ansätze in den verschiedenen Sektoren zu fördern. Die entwickelten Methoden sollten die Entscheidungsfindung unterstützen und erleichtern, wenn mehrere Nachhaltigkeitskriterien gegeneinander abgewogen werden müssen. Die entwickelten Methoden sollten zur Abschätzung der gesundheitlichen, ökologischen sowie sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf EU-Ebene und weltweit beitragen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten berücksichtigen:
- Auswahl von Chemikalien/Gruppen von Chemikalien/(fortgeschrittenen) Werkstoffen, für die ein integrierter Ansatz zur Bewertung der Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft entwickelt werden soll, und Begründung dieser Auswahl im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Relevanz;
- Entwicklung von Methoden und zugehörigen Leitlinien für integrierte Gesundheits-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungen. Bestehende Lebenszyklus-Methoden sollten weiter ausgebaut werden;
- Identifizierung von Datenlücken und Datenverfügbarkeit entlang der Wertschöpfungskette in Bezug auf alle relevanten Nachhaltigkeitsdimensionen (Umwelt-, Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsfaktoren) für den betreffenden Stoff/die betreffende Stoffgruppe und insbesondere Identifizierung und Monetarisierung der externen Effekte, die während des Lebenszyklus einer Chemikalie oder eines Materials entstehen;
- Identifizierung und Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen entlang der Wertschöpfungskette, um das Vorhandensein von Interessenkonflikten und potenziellen Auswirkungen, die jeden von ihnen unterschiedlich betreffen, zu berücksichtigen. Förderung einer gemeinsamen Unterstützung und Vereinbarung über die entwickelten Methoden;
- Entwicklung einer Demonstration des integrierten Ansatzes, die zu seiner effektiven Akzeptanz und Umsetzung durch verschiedene Interessengruppen beitragen kann;
- Bereitstellung von FAIR-Daten und -Methoden einschließlich der bei der Anwendung der Methoden erzielten Ergebnisse, um weitere Tests der Methoden zu ermöglichen, die Akzeptanz zu verbessern und ihre Anwendung zu erweitern.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten Synergien mit den von der EU finanzierten Projekten zum Thema CE-NMBP-42-2020 und dem kommenden Thema HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-21 aufweisen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft zur Bewertung der Risiken von Chemikalien (PARC) im Hinblick auf deren Aufgabe der Bereitstellung der SSbD-Toolbox gefördert. Was die Bewertung der Auswirkungen auf die Gesundheit betrifft, so werden die Projekte ermutigt, Synergien mit Projekten im Rahmen des Themas HORIZON-HLTH-2022-ENVHLTH-04-01 zu schaffen. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den oben genannten einschlägigen Projekten vorgesehen werden.
In den Vorschlägen sollte angegeben werden, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Die Vorschläge sollten geeignetes Fachwissen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), insbesondere in Bezug auf soziale und wirtschaftliche Bewertungen, einbeziehen, um eine effiziente Integration von technisch-wirtschaftlichen, Sicherheits- und Lebenszyklusbewertungen zu erreichen.
Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission kann in Bereichen von beiderseitigem Interesse im Hinblick auf die Entwicklung von Methoden und deren breitere Anwendung in Betracht gezogen werden.
Synergien mit Horizont-Europa-Missionen werden gegebenenfalls gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Interessengruppen, einschließlich Wissenschaft, Industrie, Behörden und NRO, werden Zugang zu solideren und einheitlicheren Leitlinien und Methoden für eine integrative Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen haben;
- Die Industrie wird in die Lage versetzt, fundierte, auf den Auswirkungen basierende Investitionsentscheidungen für zukünftige Chemikalien und Materialien zu treffen;
- Behörden und politische Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene werden bei der Umsetzung politischer Maßnahmen, einschließlich des Übergangs zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien und Materialien, durch ein besseres Verständnis potenzieller Nachhaltigkeitskonflikte unterstützt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 2-5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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