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Call-Eckdaten
Koordinierung und Wissensaustausch zwischen den Gemeinschaften, die Materialien entwickeln
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-39
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es besteht ein Bedarf an der Integration und Vereinheitlichung digitaler und werkstoffbezogener Kompetenzen und Ressourcen, einschließlich Daten, Ontologien, Charakterisierung und Modellierung sowie Robotik und maschinelles Lernen, um den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion und die Anwendung fortschrittlicher Werkstoffe mit den gewünschten Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Haltbarkeit und dem Ende der Lebensdauer zu beschleunigen.
Call-Ziele
Die fehlende Integration ist eine große Herausforderung für den Entwurf und die Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe im Dienste der Innovationsmärkte, einschließlich der entsprechenden Wertschöpfungsketten.
Diese Zusammenarbeit sollte auf die verarbeitende Industrie und ihre digitalen Marktplätze ausgeweitet werden, damit Daten und Informationen für die Entwicklung neuer Werkstoffe von allen interessierten Akteuren schneller genutzt werden können.
Plattformen, die die Verwaltung von Werkstoffdaten, die Modellierung, die Charakterisierung und die Nutzung des maschinellen Lernens und der Automatisierung integrieren, haben das Potenzial, den Entwurf, die Entwicklung und das Upscaling neuer fortgeschrittener Werkstoffe um einen Zeitfaktor von 5-10 zu beschleunigen und die mit der Innovationskette und der Marktnutzung verbundenen Kosten zu senken. Die notwendige Beschleunigung und Kostensenkung sollte sich unmittelbar auf alle nachfolgenden Herstellungsprozesse auswirken.
Es sind Maßnahmen erforderlich, die Synergien und gemeinsame Ansätze auf den strategischen Innovationsmärkten für fortgeschrittene Werkstoffe gewährleisten, um Gemeinsamkeiten zu nutzen und die Interoperabilität und Integration aller Methoden sicherzustellen. Es sollte eine Zusammenarbeit mit bestehenden europäischen und nationalen Datenräumen und Marktplätzen für Schnittstellen und Metadaten stattfinden, um den Zugang zu erleichtern und die (Wieder-)Verwendung von Werkstoffdaten zu verbessern.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Erstellung eines Inventars relevanter bestehender kooperativer Materialdaten- und Informationssysteme (Plattformen, Datenbanken und Infrastrukturen), die strategische Innovationsmärkte bedienen.
- Vernetzung der ermittelten Daten- und Informationssysteme und Ermöglichung des Zugangs und der Nutzung für alle an der Forschung, Entwicklung oder Anwendung von Forschungsergebnissen zu fortgeschrittenen Werkstoffen interessierten Akteure.
- Festlegung gemeinsamer Methoden für die Datenerfassung und Wissensgenerierung:
- Modellierung, einschließlich daten- und physikbasierter Werkstoffmodellierung
- Charakterisierung, einschließlich Multiskalen, Multitechnik, in/online
- Werkstoffsynthese und Fertigungstechnologien, einschließlich autonomer Roboterplattformen
- Maschinelles Lernen und KI-basierte Methoden
- Auf der Grundlage des Umfangs der strategischen Innovationsmärkte und der oben genannten Methoden zur Datenerfassung und Wissensgenerierung Entwicklung einer gemeinsamen Sprache für die Datendokumentation und den Datenaustausch über fortgeschrittene Werkstoffe und damit zusammenhängende Fertigungsprozesse durch weithin vereinbarte Vokabulare, Taxonomien sowie einschlägige Bereichsontologien auf der Grundlage des Industry Commons Ontology Commons EcoSystem (OCES)128 und der Elementary Multiperspective Material Ontology (EMMO)129 , die alle einschlägigen Methoden (einschließlich Modellierung und Charakterisierung) abdecken.
- Demonstration des einfachen Zugangs zu verlässlichen Daten und Informationen/Wissen durch die Verknüpfung identifizierter Datenbanken mit den Ontologien, wodurch eine Ressource für die Gemeinschaft der Werkstoffentwickler und die Industrie geschaffen wird. Diese Demonstration sollte anhand einer Reihe von Fallstudien in verschiedenen Anwendungsbereichen fortgeschrittener Werkstoffe und unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette erfolgen.
- Integration von Daten und Methoden für die Lebenszyklusbewertung und Berücksichtigung des Rahmens für die sichere und nachhaltige Entwicklung von Chemikalien und Werkstoffen.
- Erstellung einer Kostenübersicht und eines Geschäftsplans für die Nachhaltigkeit eines digitalen Wissensaustauschsystems und des unterstützenden Koordinierungsnetzes für die Werkstoffentwicklungsgemeinschaften und -industrien bis zum Jahr 2035 und darüber hinaus.
- Einrichtung von Schulungsprogrammen zur Erleichterung der Entwicklung von Fähigkeiten, der Umschulung und der Höherqualifizierung in den einschlägigen Methoden, mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Fähigkeiten für alle interessierten Akteure.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen und nationalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, insbesondere mit dem "Fahrplan Werkstoffe 2030" und allen Folgemaßnahmen.
Um die Interoperabilität und Koordinierung von Datenarchitekturen zu gewährleisten, sollten die Projekte insbesondere Synergien nutzen mit:
- den ausgewählten Projekten zur computergestützten Modellierung für "Safe and Sustainable by Design" (HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-23);
- dem Unterstützungszentrum für Datenräume, das im Rahmen des Programms "Digitales Europa" finanziert wird,
- Projekten im Zusammenhang mit gemeinsamen europäischen Datenräumen, insbesondere im Bereich der Fertigung.
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Erwartete Ergebnisse
- Ein Weg zur Beschleunigung der Forschung im Bereich der fortgeschrittenen Werkstoffe im Einklang mit den strategischen Innovationsmärkten, insbesondere zur Erzeugung zuverlässiger Daten und Informationen und zur Bereitstellung eines einfachen Zugangs für alle interessierten Akteure;
- Eine gemeinsame Wissensbasis für Forscher und Industrie, die die Zusammenarbeit zwischen den strategischen Innovationsmärkten für fortgeschrittene Werkstoffe verbessert;
- Überwindung von Hürden bei der Nutzung digitaler Werkzeuge für einen verbesserten Zugang zu Daten und deren Valorisierung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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