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Call-Eckdaten
Demonstration und Einsatz innovativer Systeme für die Sammlung, Sortierung zur Wiederverwendung und Reparatur von Textilien auf städtischer/regionaler Ebene (Thema der Initiative "Circular Cities and Regions")
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2026-01-CIRCBIO-04
Termine
Öffnung
17.04.2026
Deadline
17.09.2026 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema unterstützt die Umsetzung der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI) der Europäischen Kommission. Es ist Teil einer Reihe von CCRI-bezogenen Themen, die im Rahmen von Horizont Europa finanziert werden, mit dem Ziel, ortsbezogene Innovationen zu beschleunigen, Fähigkeiten und Kapazitäten zu fördern sowie die Umsetzung von Lösungen für einen zirkulären systemischen Übergang auf der Ebene der Stadt/Region zu unterstützen. Die Umsetzung zirkulärer Systemlösungen verringert die Umweltauswirkungen und trägt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei, indem die Gewinnung von Primärrohstoffen verringert und die Abfallerzeugung minimiert wird.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten:
- Entwicklung, Erprobung und Validierung innovativer Lösungen, die die Einführung von Verfahren zur Wiederverwendung und Reparatur von Textilien durch lokale/regionale Behörden und deren Betreiber beschleunigen (z. B. öffentliche Sammelstellen, Rücknahmesysteme für Einzelhändler*innen);
- Einbeziehung von Bürger*innen, lokalen Unternehmen (z. B. Upcycling) und Sozialunternehmen in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Reparatur- und Wiederverwendungsstrategien und -praktiken;
- Verbesserung der Datenerfassung über lokale Textilabfallströme und Gewährleistung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette;
- Entwicklung von Lösungen für das Sortieren und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung, einschließlich digitaler Lösungen (im Hinblick auf die Einführung des digitalen Produktpasses) und KI, um die Reparatur und erschwingliche Preise für reparierte Kleidung zu ermöglichen und die Wiederverwendung von Textilien, insbesondere von Bekleidung, zu fördern;
- Anreize für die Hersteller zu schaffen, Ersatzteile bereitzustellen, um die Wiederverwendung und Reparierbarkeit zu verbessern (z. B. Leinen für einen Mantel, zusätzliche Knöpfe, Reißverschlüsse usw.) und eine erweiterte Garantie zu gewähren.
- Entwicklung umsetzbarer Empfehlungen zur Nachahmung in anderen europäischen Städten und Regionen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen und einen geschlechtersensiblen und integrativen Ansatz berücksichtigen. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhändler*innen/Herstellern und kleinen Reparaturbetrieben und sozialen Unternehmen wird gefördert.
Die Vorschläge sollten einen Beitrag zu den Zielen der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission leisten und mit deren Dienststellen und insbesondere mit dem CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüro zusammenarbeiten. Gemeinsame Aktivitäten mit anderen CCRI-bezogenen Projekten und die Bündelung mit anderen verwandten Projekten werden dringend empfohlen.
Die Vorschläge sollten auch die Durchführbarkeit, die Effektivität und die Auswirkungen der aufgezeigten Lösungen unter Verwendung solider Bewertungsmethoden (einschließlich Lebenszyklusbewertungen wie z. B. des ökologischen Fußabdrucks von Produkten, sofern relevant) bewerten und Daten und Nachweise über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Kosten und Vorteile der entwickelten Lösungen vorlegen.
Das Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Das Thema unterstützt den Europäischen Green Deal, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und ihren Arbeitsplan, das kommende Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und trägt zu den Bemühungen Europas bei, einen Binnenmarkt für nachhaltige Produkte zu entwickeln. Außerdem trägt es durch tiefgreifende strukturelle Veränderungen und ortsbezogene Innovationen zur Strategie für Start-ups und Scale-ups bei und steht im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie und der EPR für Textilien.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die lokalen/regionalen Behörden und ihre Betreiber führen optimierte Sammel- und Sortiersysteme für Siedlungsabfälle ein, die der Wiederverwendung und Reparatur von Textilien Vorrang einräumen;
- Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und die Gesellschaft insgesamt profitieren von günstigen Bedingungen für Wiederverwendungs- und Reparaturverfahren, die eine Verlängerung der Produktlebensdauer ermöglichen und den Gebrauchtwarenmarkt stimulieren;
- die Bürgerinnen und Bürger haben Zugang zu besseren Informationen, was zu einer größeren Sensibilisierung und öffentlichen Akzeptanz führt und Verhaltensänderungen in Richtung eines nachhaltigen Konsums fördert;
- innovative Methoden, Praktiken und Lösungen für die Kreislaufwirtschaft im Textilbereich zur Verfügung gestellt werden, damit sie in großem Maßstab in europäischen Städten und Regionen nachgeahmt und verbreitet werden können;
- Unternehmen werden dazu angeregt, Reparaturstrategien und kreislauffähige Geschäftsmodelle zu entwickeln und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind;
- Mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Côte d'Ivoire, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Einrichtungen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung eines Konsortiums (falls vorhanden).
Mindestens neun (9) verschiedene regionale oder lokale Behörden müssen dem Konsortium als Begünstigte angehören, darunter mindestens drei (3) aus verschiedenen Demonstrationsstädten/-regionen und weitere sechs (6) aus anderen Städten/Regionen, in denen das Projekt durchgeführt wird.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen — Internationale europäische Forschungsorganisationen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land sind förderfähig für Maßnahmen im Bereich „Ausbildung und Mobilität“ oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als für die Durchführung der Maßnahme unerlässlich angesehen.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS angeben; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse, einschließlich Kommunikationsmaßnahmen, enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist nicht erforderlich für Anträge in der ersten Phase eines zweistufigen Verfahrens. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Sieht der Plan vor, dass die Ergebnisse in erster Linie in nicht assoziierten Drittländern verwertet werden, müssen die Antragsteller erläutern, wie diese Verwertung im Interesse der EU erfolgen soll.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (der direkt online auszufüllen ist) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts den Technology Readiness Level (TRL) 6-8 erreichen. Die Aktivitäten können auf jeder TRL beginnen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeiträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) gewährt.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(2598kB)
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