Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Europäischer Filmvermittler
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-FILMSALES
Termine
Öffnung
28.04.2026
Deadline
18.06.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA von Kreatives Europa darin, die Verbreitung, die Öffentlichkeitsarbeit, den Online- und den Kinovertrieb europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld zu verbessern, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA wird die folgende Maßnahme unterstützt:
- Unterstützung des internationalen Vertriebs und der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke auf allen Plattformen (z. B. Kinos, Online), wobei sowohl kleine als auch große Produktionen gefördert werden, u. a. durch koordinierte Vertriebsstrategien, die mehrere Länder abdecken, und durch die Förderung des Einsatzes von Untertiteln, Synchronisation und gegebenenfalls Audiodeskription.
Die Unterstützung des europäischen Filmvertriebs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme fördern und unterstützen, indem europäischen Vertriebsagenten auf der Grundlage ihrer Leistung auf dem Markt Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (auch online) neuer nicht-nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme.
- Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen.
- Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Es gibt zwei Phasen für die geförderten Aktivitäten:
1. Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugeteilt wird.
2. Die Umsetzung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potentielle Fonds muss reinvestiert werden in:
- Mindestgarantien oder Vorschüsse für internationale Vertriebsrechte an förderfähigen nicht-nationalen europäischen Filmen;
- Förderung, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderungswürdige nicht-nationale europäische Filme.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
- ein europäischer Vertriebsagent sein, d. h. ein europäisches Unternehmen, das als Vermittler für den Produzenten tätig ist und sich auf die kommerzielle Verwertung eines Films spezialisiert hat, indem es einen Film vermarktet und Lizenzen an Verleiher oder andere Abnehmer im Ausland vergibt.
- Sie müssen direkt vom Produzenten jedes gemeldeten Films benannt oder durch eine schriftliche internationale Vertriebsvereinbarung unterstützt werden, die das Recht zum Verkauf des Films in mindestens zehn am MEDIA-Programm beteiligten Ländern vorsieht.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zulässig).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209210 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- PDF mit Informationen über Film(e)werk(e) aus der Creative Europe MEDIA Datenbank
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste der Filme (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Offizielle Kinokassennachweise, die dem Vorschlag als Anhang beizufügen sind (für den Fall, dass der förderfähige Film nicht in der Creative Europe MEDIA-Datenbank verfügbar ist)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-FILMSALESCall Document CREA-MEDIA-2026-FILMSALES(753kB)
Kontakt
