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Call-Eckdaten
Einrichtung zur Unterstützung von Lieferant*innen und Einzelhändler*innen bei der Einhaltung von Ökodesign und Energiekennzeichnung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2026-PLP-ENER-COMPLIANCE
Termine
Öffnung
21.04.2026
Deadline
22.09.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Konformität der auf dem europäischen Markt befindlichen Produkte mit den Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen zu erhöhen, indem die Wirtschaftsakteure proaktiv angesprochen und eingebunden werden, um ein besseres Verständnis und eine bessere Umsetzung der Anforderungen an die Produktleistung und -information zu erreichen und die Nutzung der verfügbaren (vorhandenen) Ressourcen zu erleichtern.
Call-Ziele
Ökodesign und Energieetikettierung für energieverbrauchsrelevante Produkte finden breite Unterstützung bei Lieferanten, Einzelhändler*innen, Verbraucher*innen und Bürger*innen. Indem sie die Produkte mit der schlechtesten Leistung vom Markt nehmen und relevante Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und den Energieverbrauch bereitstellen, helfen diese politischen Instrumente den Verbraucher*innen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen, und verschaffen ihnen wirtschaftliche Vorteile. Sie unterstützen die Hersteller dabei, ihre nachhaltigen und energieeffizienten Produkte besser zu bewerben und zu vermarkten, und tragen zu wichtigen politischen Zielen der EU bei (Green Deal, Energieunabhängigkeit der EU usw.).
Die Nichteinhaltung der Anforderungen ist jedoch nach wie vor besorgniserregend, da ein erheblicher Teil der auf dem europäischen Markt befindlichen Produkte die Informations- und Leistungsanforderungen immer noch nicht erfüllt. Wirtschaftsakteuren wie Herstellern, Lieferanten und (Online-)Händlern (z. B. Einzelhändler*innen, Installateuren) mangelt es allzu oft an Bewusstsein, Wissen oder detailliertem Verständnis der Rechtsvorschriften. Darüber hinaus wird in den jüngsten politischen Berichten wie den Berichten von Letta und Draghi über den EU-Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit, aber auch im Arbeitsplan 2025-2030 zum Ökodesign für nachhaltige Produkte und zur Energiekennzeichnung hervorgehoben, wie wichtig es ist, die Einhaltung der Produktvorschriften und eine wirksame Marktüberwachung durchzusetzen, um die Marktintegrität und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die auf dem europäischen Markt tätigen Wirtschaftsakteure zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte sich auf eine solide Analyse der aktuellen Situation, realistische Annahmen und Ausgangssituationen stützen und klare Kausalzusammenhänge zwischen den vorgeschlagenen Aktivitäten, Ergebnissen und Auswirkungen herstellen.
Was die qualitativen Auswirkungen betrifft, so sollten die Vorschläge zu diesem Thema zeigen, wie sie zu einem besseren Verständnis und einer besseren Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für Ökodesign und Energiekennzeichnung durch die Wirtschaftsteilnehmer*innen beitragen werden.
In Bezug auf die quantitativen Auswirkungen sollten die Vorschläge ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden. Zu den quantitativen Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Wirtschaftsakteure, die durch Maßnahmen zur Verbesserung ihres Verständnisses der neuen Rechtsakte angesprochen und informiert wurden, mindestens 5 000 pro Million EUR EU-Finanzierung.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die nachhaltige energetische Sanierung (kumuliert, in Mio. Euro).
Die Vorschläge sollten auch Indikatoren enthalten, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind.
Diese Auswirkungen sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sollte eine Einrichtung geschaffen werden, die sowohl reaktive als auch proaktive Unterstützung für Wirtschaftsakteure, insbesondere Hersteller, Lieferant*innen und (Online-)Händler*innen (z. B. Einzelhändler*innen, Installateure), durch gezielte und rechtzeitige Informationen bietet, um ihr Bewusstsein, ihre Kenntnisse und ihr Verständnis der einschlägigen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften zu verbessern. Besonderes Augenmerk sollte auf die Einbeziehung kleiner und mittlerer Lieferant*innen und Händler*innen gelegt werden, z. B. solcher, die nicht in Berufsverbänden organisiert sind und/oder in abgelegenen Gebieten ansässig sind.
Die Vorschläge sollten mindestens die folgenden Punkte abdecken und sowohl einen reaktiven als auch einen proaktiven Ansatz verfolgen:
- Sensibilisierung von Herstellern, Lieferant*innen und (Online-)Händler*innen (z. B. Einzelhändler*innen, Installateuren) für die Anforderungen und Entwicklungen im Bereich Ökodesign und Energiekennzeichnung durch gezielte und rechtzeitige Kommunikation, Verbreitung und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten.
- Einrichtung einer Hotline für Anfragen von Wirtschaftsakteuren (die oft zu spezifisch sind, als dass sie von der Dienststelle Europe Direct der Kommission wirksam beantwortet werden könnten). Fragen, auf die es noch keine verbindlichen oder eindeutigen Antworten gibt, können einfach als solche erkannt und an die Behörden "weitergeleitet" werden.
- Entwicklung und Einsatz wirksamer Kommunikations- und Verbreitungsstrategien und -kanäle, um die einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten in ganz Europa zu erreichen, einschließlich der Importeure, die Produkte aus Drittländern auf den Unionsmarkt bringen.
- Verbreitung, Erstellung und/oder Anpassung bestehender technischer Anleitungen und Werbematerialien, soweit erforderlich, z. B. für neue (und überarbeitete) Produktgruppen im Rahmen der geltenden und künftigen Rechtsvorschriften. Die vorgeschlagene Einrichtung sollte nicht die Auslegung von Rechtsvorschriften oder anderen formellen Leitlinien erfinden oder übernehmen, sondern vielmehr die Wirtschaftsakteure beim Zugang zu einschlägigen Informationen und Leitlinien und deren Anwendung unterstützen und Fragen, für die es keine Antworten oder Leitlinien gibt, an die zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der Marktüberwachungsbehörden oder der Europäischen Kommission, weiterleiten.
- Förderung der Nutzung und Akzeptanz des EPREL - Europäisches Produktregister für Energiekennzeichnung bei den Wirtschaftsakteuren. Darüber hinaus soll die Verwendung des EPREL in der breiten Öffentlichkeit und bei den Behörden als Bezugspunkt für fundierte Kaufentscheidungen sowie als Instrument für Großabnehmer und für das öffentliche Beschaffungswesen gefördert werden. Die Antragstellenden werden gebeten, ihre diesbezügliche Werbestrategie darzulegen.
- Förderung einschlägiger verfügbarer Leitlinien/Ressourcen wie des Portals der Europäischen Kommission für effiziente Produkte über geeignete Kanäle (z. B. Websites, gezielte Kampagnen, Webinare, Konferenzen, sektorale Messen, Branchenverbände, spezialisierte Netzwerke usw.) mit dem Ziel, Lieferant*innen und Händler*innen zu sensibilisieren und ihre potenzielle Rolle als Multiplikatoren zu fördern.
- Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften durch Online-Kontrollen: Organisation von zwei Pilot-Stichproben der Energiekennzeichnung in Online-Shops in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig, innerhalb desselben Quartals, mit Schwerpunkt auf einer (wenigen) Produktgruppe(n), einschließlich bilateraler Folgemaßnahmen für Online-Shops, die Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften haben, um Unterstützung in Form von Schulungen und Tipps für eine bessere Einhaltung der Vorschriften anzubieten.
- Entwicklung geeigneter Überwachungs- und Messaktivitäten, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahme angemessen zu erfassen, wie z. B. die verstärkte Einhaltung der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften, die Sensibilisierung, das Wissen und das Engagement der Wirtschaftsakteure.
Um eine vollständige Angleichung an die Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften sowie an die Entwicklungen und die entsprechenden Informationen, die durch die vorgeschlagene Maßnahme bereitgestellt werden, zu gewährleisten, werden die erfolgreichen Begünstigten aufgefordert, proaktiv mit der Europäischen Kommission und/oder den zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Verbindung zu treten und sich gegebenenfalls eng mit ihnen abzustimmen.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die entwickelten Informationen, Dienste und Instrumente in den Landessprachen der Zielländer verfügbar sind, um die Zugänglichkeit und Akzeptanz zu gewährleisten.
Die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlichen Interessengruppen (z. B. Organisationen auf europäischer und nationaler Ebene) sollten in das Projektkonsortium einbezogen werden, wobei ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen gewährleistet sein sollte, darunter mindestens
- Europäische Organisationen, die relevante Wirtschaftsakteure in verschiedenen Sektoren vertreten, wie z. B. Lieferant*innen- und Händler*innenverbände, mit mindestens 5 Partnern, die durch ihre Mitgliedschaft mindestens 2/3 der EU-Mitgliedstaaten abdecken.
- Europäische Organisationen, die einschlägige Akteure im öffentlichen oder gemeinnützigen Sektor vertreten, mit mindestens 3 Partnern, die Verbraucherverbände, Normungsgremien und Organisationen der Marktaufsichtsbehörden vertreten und durch ihre Mitgliedschaft mindestens 2/3 der EU-Mitgliedstaaten abdecken.
Der Zugang zu (Netzwerken von) Expert*innen mit technischen Kenntnissen über die betreffenden Produkte, Vorschriften und Normen sowie den breiteren rechtlichen Rahmen ist notwendig und sollte in dem Vorschlag nachgewiesen werden. Die Fazilität müsste mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um den Wirtschaftsakteuren über wirksame Kanäle, wie z. B. eine Hotline, rasche Folgemaßnahmen zu ermöglichen. Fachwissen in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls erforderlich und sollte in dem Vorschlag nachgewiesen werden.
Aus dem Vorschlag sollte klar hervorgehen, wie er auf bestehenden Erfahrungen und Erkenntnissen aus LIFE ComplianceServices, EEPLIANT4 und anderen einschlägigen Projekten und Initiativen aufbaut.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen zu den Teilnehmern (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-PLPCall Document LIFE-2026-PLP(773kB)



