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Call-Eckdaten
Strategische Projekte - Natur
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2026-STRAT-NAT-SNAP-two-stage
Termine
Öffnung
21.04.2026
Deadline
03.09.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 75.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00 - € € 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel eines SNaP-Projekts ist es, die Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt durch die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen.
Call-Ziele
Unterstützung der vollständigen Umsetzung der folgenden Pläne und Strategien:
- Priorisierte Aktionsrahmen (PAFs) gemäß Artikel 8 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) und;
- Nationale Wiederherstellungspläne gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur und;
- andere Pläne oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurden und untrennbar mit der Umsetzung der EU-Politik oder der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur und/oder biologische Vielfalt verbunden sind (Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Bestäuberinitiative, Verordnung über invasive gebietsfremde Arten) und die spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeit- und Finanzplan vorsehen.
Auf diese Weise unterstützt ein SNaP-Projekt die wirksame Einbeziehung von Natur- und Biodiversitätszielen und -prioritäten in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Nach Projektende (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der förderfähigen Zielplans/-strategie(s)/Aktionsplans/-pläne gemäß den "Zielen".
- Erheblicher Beitrag zur Erhaltung und/oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands natürlicher Lebensräume und Arten von EU-weiter Bedeutung gemäß den im Zielplan festgelegten Maßnahmen.
- Erheblicher Beitrag zur Verringerung des Drucks auf Lebensräume und Arten und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gemäß den in den Zielplänen/Strategien/Aktionsplänen genannten Maßnahmen.
In Stufe 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragstellenden die relevanten Indikatoren (LPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische LPI" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung solcher Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Detailliertere LPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
In Bezug auf die erwarteten Auswirkungen wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie sie im Zuschlagskriterium "Auswirkungen" der vollständigen Vorschlagsbewertung (siehe Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) beschrieben sind, definieren, berechnen, erklären und erreichen .
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Erwartete Ergebnisse
Ein SNAP muss nicht alle in der Strategie/dem Plan vorgesehenen Maßnahmen abdecken oder sicherstellen, dass die Strategie/der Plan während der Laufzeit des SNAP vollständig umgesetzt wird. Der SNAP muss jedoch strategische Maßnahmen enthalten, um einen Prozess zu katalysieren und zusätzliche Verpflichtungen und Finanzmittel zu mobilisieren, die zu gegebener Zeit zur vollständigen Umsetzung des Plans oder der Strategie führen werden.
Die SNAP fördern die Koordinierung mit und die Mobilisierung von anderen einschlägigen Finanzierungsquellen der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors für die Durchführung der ergänzenden Maßnahmen oder Aktionen außerhalb des SNAP im Rahmen des angestrebten Plans oder der Strategie, wobei die Finanzierung durch die Union Vorrang hat. Innerhalb des SNAP selbst darf die Kofinanzierung jedoch nicht aus anderen Finanzierungsquellen der Union stammen.
Die SNAPs müssen die wichtigsten Akteure, die für die Umsetzung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind, aktiv einbeziehen. Sie sollten sowohl an der Konzeption als auch an der Durchführung des jeweiligen Projekts beteiligt werden. Diese Beteiligung soll dadurch erreicht werden, dass sie - soweit möglich und sinnvoll - als assoziierte Begünstigte des SNAP einbezogen werden oder dass sie aktiv an der Durchführung des SNAP selbst und/oder der ergänzenden Maßnahmen teilnehmen.
SNAPs sollten den Aufbau strategischer Kapazitäten bei den zuständigen Behörden und Interessenvertretern erleichtern und bewirken, um eine langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -maßnahmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, nach Ablauf des SNAPs als Mitgestalter des angestrebten Plans oder der Strategie zu fungieren.
Je nach den in den PAFs oder in anderen Natur- und Biodiversitätsplänen (die zum Zeitpunkt der Einreichung eines SNAP-Vollantrags vorliegen müssen) ermittelten Bedürfnissen der jeweiligen Mitgliedstaaten (oder Regionen) umfasst das Maßnahmenpaket eines SNAP-Aktionsprogramms Folgendes
- Maßnahmen zur institutionellen Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten;
- Mobilisierung und Koordinierung zusätzlicher Finanzmittel für ergänzende Maßnahmen, insbesondere aus anderen EU-Finanzierungsinstrumenten und -programmen.
Darüber hinaus sollten die SNAPs:
- sollten auch konkrete Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen umfassen, insbesondere wenn diese nicht durch andere EU-Finanzierungsprogramme unterstützt werden können;
- sollen auch darauf hinwirken, dass (gegebenenfalls) die Regeln für andere Fonds geändert oder andere Politiken/Aktionen angepasst werden, die zum Scheitern des Zielplans/der Strategie führen könnten.
Die Komplexität der SNAPs erfordert einen adaptiven Ansatz bei der Gestaltung des Durchführungsmechanismus. Aus diesem Grund werden die SNAPs auf der Grundlage eines revolvierenden Programmierungsmechanismus durchgeführt, der in Phasen unterteilt ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte in der Regel mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, obwohl die Dauer in begründeten Fällen auch kürzer sein kann.
Eine ausführlichere Beschreibung des Umfangs und der Merkmale des SNAP finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und in den häufig gestellten Fragen (FAQ).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragstellende (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- Die für die Durchführung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator an dem Konsortium teilnehmen. In gut begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein. Diese Anforderung muss in Stufe 1 klar sein.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
60 - 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Bitte beachten Sie, dass die Nichtverwendung der richtigen Vorlage oder die Nichteinhaltung der darin enthaltenen Anweisungen (z. B. Begrenzung der Schriftgröße, Streichung von Anweisungen usw.) zur Unzulässigkeit Ihres Vorschlags führen kann. Um eine ordnungsgemäße Bewertung Ihres Projekts zu gewährleisten, müssen außerdem die entsprechenden Abschnitte des Formulars ausgefüllt werden. Für Stufe 1 (Konzeptnotiz) sind einige Abschnitte nicht anwendbar (als n/a vermerkt); für Stufe 2 (vollständiger Vorschlag) müssen alle Abschnitte ausgefüllt werden.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den Projektindikatoren des EU-Programms LIFE (in Stufe 1 nicht anwendbar) (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- für Projektskizzen (Stufe 1):
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Umsetzungsübersicht für den Plan/Strategie/Aktionsplan
- ergänzender Finanzierungsplan
- für Vollanträge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmenden
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Projektskizzen (Stufe 1):
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen erforderlich sind)
- für Konzeptpapiere (Stufe 1):
- Unterstützungsbekundungen
- für Vollanträge (Stufe 2):
- Unterstützungserklärungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
- für Konzeptpapiere (Stufe 1):
Der Umfang der Vorschläge ist in der ersten Stufe auf 45 Seiten (Teil B) und in der zweiten Stufe auf 200 Seiten (Teil B) begrenzt (Anleitungen können nicht gestrichen werden).
Für die zweite Stufe werden nur die Vorschläge zugelassen, die nach der ersten Bewertungsstufe eingereicht wurden.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-STRATCall Document LIFE-2026-STRAT(737kB)

