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Call-Eckdaten
Modellierung des Übergangs der Industrie zu Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft (Processes4Planet-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 1: Klimaneutrale, zirkuläre und digitalisierte Produktion
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-36
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel der öffentlich-privaten Partnerschaft von Processes4Planet im Rahmen von Horizont Europa ist es, die Art und Weise, wie die Materialien, die die Bürgerinnen und Bürger zur Erhaltung ihrer Lebensqualität benötigen, hergestellt werden, grundlegend zu ändern.
Call-Ziele
Bei Processes4Planet geht es darum, die europäischen Prozessindustrien umzugestalten, um sie kreislauffähig zu machen und bis 2050 auf EU-Ebene insgesamt klimaneutral zu werden, während gleichzeitig ihre globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Es werden Modellierungskapazitäten und Szenarien benötigt, um die Wege zur Klimaneutralität aufzuzeigen. Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem sie zu neuen Rahmenbedingungen beitragen, um einen Markt für klimaneutrale und kreislauffähige Lösungen zu schaffen (damit verbundenes operatives Ziel 10 von P4Planet). Sie werden die Klimaziele der EU unterstützen und in Anlehnung an den Bericht des Internationalen Gremiums für Klimawandel (IPCC) über die Empfehlungen zur Eindämmung des Klimawandels Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermöglichen, um alle Optionen zur Eindämmung des Klimawandels zu fördern, einschließlich Energie- und Materialeffizienz, zirkuläre Materialflüsse sowie Technologien zur Emissionsminderung und transformative Veränderungen in den Produktionsprozessen.
Entwicklung des Modells
Derzeit sind die Modellierungsinstrumente zur Darstellung der Wege der EU-Industrie zur Klimaneutralität nicht vollständig entwickelt. Die neuen Modellierungskapazitäten sollten die historische Entwicklung ab 1990 und Projektionen bis 2070 abdecken, und zwar für die Europäische Union und die assoziierten Länder insgesamt und für jeden Mitgliedstaat/jedes Land einzeln sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechend den fünf in den erwarteten Ergebnissen dargelegten Dimensionen. In Anbetracht der Tatsache, dass Materialien, Chemikalien und Waren global oder zumindest regional beschafft und gehandelt werden, müssen die globale Beschaffung und der globale Handel mit entsprechender Granularität und auf der Grundlage exogener Annahmen und/oder Verknüpfungen mit globalen Handelsmodellen erfasst werden. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Industrien mit anderen Wirtschaftssektoren verknüpft sind, müssen innovative Wege gefunden werden, um diese Kapazitäten in ein vollständig kohärentes Bild des Energiesystems zu integrieren und sie mit breiteren makroökonomischen Entwicklungen (insbesondere hinsichtlich der Nachfrage nach Industrieprodukten) und Metatrends wie der Digitalisierung zu verknüpfen.
Die Vorschläge sollten modular aufgebaut sein und schrittweise zur Entwicklung einer integrierten Modellierungskapazität führen, die es ermöglicht, die wirtschaftlichen und verhaltensbezogenen Aspekte der Nachfrage, der Produktion und des Handels mit Materialien sowie die technisch-wirtschaftlichen Entwicklungen in den oben genannten Industriesektoren zu erfassen. Dies würde Konzepte der Systemdynamikmodellierung (für Materialströme und -bestände), der techno-ökonomischen Modellierung (für die Wirtschaftlichkeit von Produktionskosten, Elastizität der Nachfrage oder Handelseffekten), der makroökonomischen Modellierung (sozioökonomische Auswirkungen) sowie der agentenbasierten Modellierung (Auswahl von Materialien oder Technologien) umfassen (aber nicht unbedingt darauf beschränkt sein). Der Vorschlag sollte bis zur Projekthalbzeit erste Ergebnisse zur Überprüfung vorlegen.
Die Vorschläge als Teil der Validierung und die Einbeziehung der Interessengruppen werden die Teilnahme an Peer-Review-Verfahren, wissenschaftlichen Konferenzen und die Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften ermöglichen und Möglichkeiten für eine Feedbackschleife mit den Interessengruppen schaffen. Die Modellierungskapazitäten sollten auf der Grundlage des Feedbacks der Interessengruppen kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Modellierung von Szenarien
Zweitens sollten die Vorschläge diese neuen Modellierungskapazitäten einsetzen, um durch die Entwicklung mehrerer "Was-wäre-wenn"-Szenarien alle oben dargestellten Dimensionen in kohärenter Weise zu untersuchen. Die mit dem Modell erstellten Szenarien sollten in ihrem politischen und wirtschaftlichen Kontext kontrastreich, aber in sich konsistent sein und verschiedene Pfade für den Übergang zur Klimaneutralität in Bezug auf den Energiebedarf, die Prozessemissionen sowie den Bedarf und die Versorgung mit Materialien und technologischen Optionen zur Herstellung der benötigten Mengen darstellen. Darüber hinaus sollte ein vorläufiger Ansatz für die Rückverfolgung des in Produkten enthaltenen Kohlenstoffs und den Ersatz von fossilem Kohlenstoff in Materialien untersucht werden.
Die Vorschläge sollten die Zusammenarbeit mit den Gremien des Beratenden Ausschusses für die Processes4Planet-Partnerschaft, d. h. dem "Impact Panel" und, was die soziale Innovation betrifft, dem "Feedback Panel", anstreben und einen Beitrag dazu leisten.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit ihnen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und vergleichenden Instrumenten entwickeln, z. B. mit dem Energy and Industry Geography Lab der Gemeinsamen Forschungsstelle.
Die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema wird dringend empfohlen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung eines Modells, Verbesserung bestehender Modellierungsinstrumente zum Verständnis der Wege, auf denen die Industrie und insbesondere die energieintensiven Industrien zur Klimaneutralität der EU beitragen können;
- Modellierung von Szenarien möglicher Wege, wie die Industrie und insbesondere die energieintensiven Industrien klimaneutral werden können, und zwar in Bezug auf die folgenden fünf Dimensionen: (1) ihre Energienachfrage und -nutzung sowie ihre Energieeffizienz, (2) ihre Emissionen, einschließlich Prozessemissionen, (3) die Nutzung von Rohstoffen, Chemikalien und Wasser (z. B. (4) ihre Produktion von Konsumgütern/Ausrüstungen/Bauprodukten (z. B. unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit von Produkten und des eingebetteten Kohlenstoffs - nur ein vorläufiger Ansatz); (5) die Möglichkeit, fossilen Kohlenstoff in Materialien durch nachhaltigere Ströme zu ersetzen (z. B. recycelten Kohlenstoff aus Industrieemissionen, aus Abfall, aus nachhaltiger Biomasse oder direkt aus der Atmosphäre);
- Erleichterung künftiger Bewertungen der Industrie-, Klima- und Energiepolitik der EU und der Mitgliedstaaten. Die Klimaneutralität der Industrie wird für die EU und die nationalen Politiken bis 2030 und bis 2050 eine hohe Priorität haben, da die Industrie als ein schwer abzuschaffender Sektor gilt. Alle politischen Initiativen auf EU- oder nationaler Ebene erfordern eine solide, zukunftsorientierte analytische Grundlage, die mit makroökonomischen und Energiesystemtrends verknüpft ist, und diese kann durch Modellierung bereitgestellt werden;
- Festlegung der Übergangswege zur Klimaneutralität für die Prozessindustrien in einer offenen und transparenten Weise durch Entwurf, Modellierung und Bewertung der Wege für diese Industrien. Modellierungsübungen können die Rahmenbedingungen festlegen und die Marktakzeptanz von transformativen Lösungen und Produkten projizieren;
- Erweiterung des Wissens über klimaneutrale Pfade für Industrie und Wissenschaft, da die resultierenden Modellierungskapazitäten (Modellcode) und Eingabedaten vollständig transparent sein und unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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