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Call-Eckdaten
Lösungen der Kreislaufwirtschaft für die Verwertung von minderwertigen Schrottströmen, die Rückführung von Materialien mit hoher Recyclingquote und die Verwertung von Rückständen mit dem langfristigen Ziel der Abfallfreiheit
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-45
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Im mittelfristigen Szenario werden neue Technologien in den Produktionsprozess der Eisen- und Stahlerzeugung eingeführt, z. B. ein höherer Schrottanteil in Sauerstoffblasöfen (BOF), mehr Stahlerzeugung auf der Grundlage von Elektrolichtbogenöfen (EAF) sowie eine direktere Reduzierung der Produktionskapazität. Daher muss der Einfluss der Rohstoffqualität, der neuen Produktionstechnologien und der Zusammensetzung der anfallenden Nebenprodukte auf das derzeitige Modell der Kreislaufwirtschaft sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer Hinsicht berücksichtigt werden.
Die Wiederverwertung von Stahlschrott (unabhängig davon, ob es sich um Hausschrott, Industrieschrott oder Post-Verbraucher-Schrott handelt), die Erhöhung des Schrottverbrauchs, die Rückgewinnung von Eisen aus Rückständen und die Verwendung von minderwertigen Eisenerzmaterialien sind von entscheidender Bedeutung, um den Bedarf an zusätzlicher Primärressourcengewinnung zu verringern und somit die Umweltauswirkungen der Stahlherstellung zu reduzieren. Dies trägt auch zu einem klugen und nachhaltigen Umgang mit den Eisenressourcen bei. Die Anwendung von Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft auf das Produktdesign (d. h. Design für die Wiederaufarbeitung und das Recycling) wird es ermöglichen, Eisen- und Nichteisenmetalle, wie z. B. Kupfer, leichter zu trennen und zu recyceln.
Die Vorschläge sollten eine höhere Verwertung von minderwertigen eisenhaltigen Materialien in Betracht ziehen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von minderwertigem Schrott mit höheren Anteilen an unerwünschten Elementen (Rest- und Legierungselemente wie Cu, Sn, Sb, As und Bi, aber auch Cr, Mo, B), die die Herstellung vieler Stahlsorten verhindern, sowie eine höhere Verwertung interner Rückstände, wobei der Schwerpunkt auf dem Recycling der Metallanteile liegt. Sofern für die vorgeschlagene Studie geeignet, sollten analytische Forschungsinfrastrukturen wie Synchrotronanlagen in Betracht gezogen werden, da sie in der Lage sind, große Mengen an statistisch relevanten Daten zu liefern. Ziel ist es, ein nachhaltiges Konzept für einen geringeren Einsatz von neuen Rohstoffen zu entwickeln.
Darüber hinaus werden die bestehenden Recycling- und Wiederverwendungslösungen für die heutige Stahlindustrie in Mitleidenschaft gezogen und es müssen neue Lösungen entwickelt werden, um eine nachhaltige Entwicklung der Stahlindustrie in der Zukunft zu gewährleisten. Die Projekte sollten auf die Auswahl und Integration der besten verfügbaren und anwendbaren Technologien abzielen, die durch digitale intelligente Werkzeuge unterstützt werden. Dies sind Schlüsselelemente für die Verbesserung und Anpassung von Lösungen für die Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf das langfristige Ziel der Abfallvermeidung, indem die Verwendung von Schrott, die Recyclingquote und die Verwertung von Rückständen erhöht werden, um die gleiche Qualität des Endprodukts zu erreichen und gleichzeitig die CO2-Emissionen aufgrund des geringeren Energiebedarfs im Vergleich zu Eisenerz zu verringern.
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen befassen:
- Neue Technologien zur Verringerung/Wiederverwendung/Recycling von Rückständen und Nebenprodukten in der nächsten Generation von Eisenerz- und Stahlerzeugungsprozessen:
- Steigerung der Wiederverwendung und des Recyclings von Schlacken aus der Stahlerzeugung und Gießerei;
- Recycling und Valorisierung von Stäuben und Schlämmen;
- Rückgewinnung von Eisen und Metallfraktionen aus werksinternen Rückständen;
- Konditionierungsverfahren für die Verwendung von Rückständen und minderwertigen Eisenerzsorten, wie Agglomeration oder Pelletierung;
- Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und der industriellen Symbiose mit dem langfristigen Ziel der Abfallvermeidung.
- Nachhaltiges und effizientes Schrottmanagement und -recycling mit dem Ziel einer hochwertigen Stahlproduktion mit erhöhten Schrottraten, einschließlich:
- Verbesserte mechanische Schrottaufbereitung in Verbindung mit Schrottanalysen auf verschiedenen Ebenen;
- Kontinuierliche Analyse und Überwachung der Schrottzusammensetzung unter Verwendung von Sensorsystemen mit begleitender modellgestützter Big-Data-Analytik und Techniken der Künstlichen Intelligenz (KI) zur Schrottklassifizierung;
- Schrottplatzmanagement und Chargenvorbereitung zur Qualitätsverbesserung;
- Optimierte und flexiblere primäre und sekundäre Stahlerzeugungsprozesse unter Berücksichtigung verbesserter Schrottraten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für sauberen Stahl umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Einführung hocheffizienter Technologien zur Rückgewinnung von Metallen (Eisen und Nichteisenmetalle) und mineralischen Fraktionen aus den Rückständen der Stahlerzeugung im Werk. Die Rückgewinnungstechnologie sollte die Zusammensetzung und die Eigenschaften der Rückstände wie z. B. Schlacke, Schlamm, Zunder, Filterstaub und Sinterabfälle aus Hochöfen / Sauerstoffblasöfen (BF / BOF) und Elektrolichtbogenöfen (EAF), aber auch aus der Eisen- und Stahlerzeugung der nächsten Generation wie z. B. der Direktreduktion / Elektrolichtbogenöfen (DR / EAF), einschließlich des Schmelzens und der Reduktion von minderwertigem Eisenerz, berücksichtigen, ohne darauf beschränkt zu sein. Zwei Wege sind denkbar: Der erste basiert auf Kühlung und mechanischen Schritten, wie z. B. Nass- oder Trockengranulierung, gefolgt von Phasentrennung; der zweite beruht auf speziellen Verfahren, die eine direkte Wiederverwertung von Rückständen in bestehenden Produktionsprozessen oder in eigenständigen pyrometallurgischen Schmelz- und Reduktions- oder hydrometallurgischen/biohydrometallurgischen Anlagen ermöglichen. Diese Kenntnisse und Ergebnisse sollten die Valorisierung von Rückständen in der derzeitigen Wertschöpfungskette und/oder in innovativen Anwendungen unterstützen. Gegebenenfalls könnten die Rückstände auf mikroskaliger Ebene durch (auch multimodale) Charakterisierung in analytischen Forschungsinfrastrukturen chemisch und strukturell charakterisiert werden, was die Gewinnung relevanter statistischer Informationen ermöglichen würde;
- Beschreibung und/oder Änderung der Zusammensetzung und der Eigenschaften von Rückständen, wie z. B. Schlacken und/oder Schlämme, die bei der Stahlerzeugung der nächsten Generation anfallen, wie z. B. beim DR/EAF-Verfahren. Diese Kenntnisse und Ergebnisse sollten die Valorisierung der Rückstände in der derzeitigen Wertschöpfungskette und/oder in innovativen Anwendungen unterstützen. Gegebenenfalls könnten die Rückstände auf Mikroebene durch (auch multimodale) Charakterisierung in analytischen Forschungsinfrastrukturen chemisch und strukturell charakterisiert werden, was die Gewinnung relevanter statistischer Informationen ermöglichen würde;
- Verbesserte Nutzung von minderwertigem Schrott durch neue Technologien und neue Verfahren der Eisen-/Stahlerzeugung (z. B. intelligente BF-BOF-Verfahren, die mit den Dekarbonisierungszielen in Einklang stehen) mit dem Ziel einer hohen Qualität des Endprodukts und geringerer CO2-Emissionen. Ziel ist es, Schrottverunreinigungen (Begleitelemente) wie z. B. Kupfer vor dem Schmelzen zu entfernen, z. B. durch Schrottplatzmanagement und Chargenvorbereitung für die Qualitätsverbesserung, oder nach dem Schmelzen in der flüssigen Phase, z. B. durch metallurgische Verfahren;
- Technologien zur Erweiterung der Arten von Erzen, die in verschiedenen Verfahren verwendet werden. Ziel ist es, Verfahren zu entwickeln, die eine Aufwertung von minderwertigen Eisenerzen und anderen eisenhaltigen Materialien ermöglichen, so dass sie für die Kaltverfestigung, die Pelletierung oder die direkte Verwendung in bestehenden Stahlwerken geeignet sind, ohne darauf beschränkt zu sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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