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Call-Eckdaten
Stärkung der Jugend in den EU-Regionen in äußerster Randlage – YOUTH 4 OUTERMOST REGIONS (#YOUTH4ORS)
Förderprogramm
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Call Nummer
ERDFTA-2026-YOUTH4OR2
Termine
Öffnung
17.06.2026
Deadline
30.07.2026 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung ist es, junge Menschen in den Regionen in äußerster Randlage weiter zu stärken und zu mobilisieren, damit sie als Akteure und Förderer des Wandels bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Lösungen in ihren lokalen Gemeinschaften fungieren können. Der ausgewählte Begünstigte ist dafür verantwortlich, die Ergebnisse von zwei getrennten Aufrufen zur Einreichung von Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms zu bewerben, zu organisieren und zu bewerten: einen für junge Einzelpersonen und einen für Jugendverbände.
Call-Ziele
Es wird zwei klar voneinander abgegrenzte Phasen geben:
- Die erste Phase, Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, betrifft die Auswahl einer einzigen Organisation (des Begünstigten), die als Sekretariat fungieren und das Projekt leiten wird.
- Die zweite Phase betrifft die Verwaltung und Umsetzung des bewilligten Zuschusses. In dieser Phase wird die ausgewählte Organisation (der Begünstigte) Ausschreibungen für Unterzuschüsse („finanzielle Unterstützung für Dritte“) zu einem breiten Spektrum von EU-Politikbereichen für Jugendliche ausschließlich aus den Regionen in äußerster Randlage veröffentlichen, Unterstützung bei der Auswahl der Unterzuschüsse leisten und die Unterzuschüsse (Dritte) überwachen.
Die Antragstellenden im Rahmen der Ausschreibung sollten die gewonnenen Erkenntnisse und das Feedback aus dem vorherigen Jugendprojekt in den Regionen in äußerster Randlage berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise die Einbeziehung eines neuen Coaching- und Mentoring-Programms für die ausgewählten Jugend-Unterzuschüsse.
Der Begünstigte ist dafür verantwortlich, die Ergebnisse von mindestens zwei separaten Ausschreibungen für Unterzuschüsse im Rahmen des Förderprogramms zu bewerben, zu organisieren und zu bewerten: eine für junge Einzelpersonen und eine weitere für Jugendverbände. Im Förderantrag sollte dargelegt werden, wie das Projekt darauf abzielt, das Wissen, den Erfahrungsaustausch und die Kompetenzen der Jugendlichen in den Regionen in äußerster Randlage zu stärken.
Die Ausschreibung für Unterzuschüsse für Jugendliche in den Regionen in äußerster Randlage
Die vom Begünstigten veröffentlichte Ausschreibung für Teilzuschüsse sollte zur Auswahl von mindestens 70 Teilzuschüssen führen. Der Schwerpunkt sollte auf der spezifischen Ausschreibung für Teilzuschüsse für junge Einzelpersonen liegen. Der ausgewählte Begünstigte muss die Ausschreibungen für Unterzuschüsse spätestens im vierten Monat nach Beginn des Durchführungszeitraums des Zuschusses veröffentlichen.
Die Unterzuschüsse sollten von geringem Umfang sein (gemessen am beantragten Budget) und eine maximale Laufzeit von bis zu 12 Monaten haben, z. B. angepasst an das akademische Jahr. Die im Rahmen der Bewertung ausgewählten Unterzuschüsse erhalten eine Förderung zwischen 5 000 EUR und 10 000 EUR.
Junge Menschen werden aufgefordert, ihre Anträge für die Ausschreibungen für Teilzuschüsse auf Französisch, Portugiesisch oder Spanisch einzureichen, oder auf Englisch, wenn der Teilzuschuss eine Zusammenarbeit mit anderen Regionen beinhaltet; und werden dazu ermutigt, bei der Bekanntmachung ihrer Arbeit über ein Web-Informationsportal oder über ihre eigenen Social-Media-Kanäle in diesen Sprachen – oder auf Englisch – über ihre Projekte zu berichten.
Die Antragstellenden sollten für angemessene Lösungen zur Gewährung von Fördermitteln an junge Antragsteller*innen unterhalb der Volljährigkeit sorgen.
Der im Rahmen dieser Ausschreibung ausgewählte Begünstigte – der dann die oben genannten Unterzuschüsse bereitstellt – wird der Kommission über die Ergebnisse, bewährte Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse aus den mit den Unterzuschüssen durchgeführten Maßnahmen Bericht erstatten.
Die regionalen Kontaktstellen in den Regionen in äußerster Randlage
Die Antragstellenden für den Zuschuss sollten nachweisen, dass sie über angemessene Verbindungen (oder vorgeschlagene Wege zu deren Herstellung) zur Lebenswirklichkeit der Jugendlichen in den Regionen in äußerster Randlage verfügen.
Die Organisationen/Einrichtungen, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung bewerben, müssen außerdem mehrere regionale Kontaktstellen benennen. Mindestens:
- eine Anlaufstelle aus dem Karibik-Amazonas-Becken;
- eine Kontaktstelle aus dem südwestlichen Indischen Ozean;
- sowie zwei Kontaktstellen aus dem Makaronesien-Meeresbecken (eine von den Azoren/Madeira und eine von den Kanarischen Inseln).
In diesem Zusammenhang (zu benennende regionale Ansprechpartner*innen) müssen die Antragstellenden Folgendes einreichen:
- Lebensläufe der (mindestens vier) Ansprechpartner*innen aus den verschiedenen Becken sowie eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einer der Regionen in äußerster Randlage hatten und während der gesamten Projektdurchführung ihren rechtmäßigen Wohnsitz in dieser Region in äußerster Randlage haben werden;
- Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, Einreichungen in Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch zu bewerten und zu bearbeiten.
Nachweis: Lebensläufe der Ansprechpartner*innen aus den Regionen in äußerster Randlage. Die Ansprechpartner*innen der Einzugsgebiete müssen einen Nachweis über ihren (derzeitigen oder früheren) rechtmäßigen Wohnsitz in einer Region in äußerster Randlage sowie eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie während der gesamten Projektdurchführung in einer Region in äußerster Randlage wohnen werden.
Zahlreiche EU-Politikbereiche sind für die Förderung der persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung von Jugendlichen relevant. Die Initiative YOUTH4OR2 verfolgt einen Bottom-up-Ansatz, um eine breite Abdeckung der Anliegen von Jugendlichen in den Regionen in äußerster Randlage zu ermöglichen.
Es gibt kein bestimmtes Thema oder keinen bestimmten Gegenstand, den die von Jugendlichen vorgeschlagenen Teilzuschüsse abdecken müssen. Die vorgeschlagenen Teilzuschüsse können auch mit den EU-Prioritäten für den Zeitraum 2024–2029 verknüpft werden (dies ist jedoch keine Voraussetzung und auch nicht verpflichtend). Als Inspirationsquelle dienten die Teilzuschüsse aus dem vorherigen Jugend-OR-Projekt, die beispielsweise (nicht erschöpfende Liste) die Unterstützung lokaler Unternehmen, den Schutz der lokalen Umwelt und der Artenvielfalt, die Kompetenzentwicklung und Weiterbildung sowie die Stärkung der Solidarität und der Chancengleichheit für (jüngere und ältere) Menschen förderten.
Die von den Jugendlichen vorgeschlagenen Anträge auf Teilzuschüsse sollten einen Mehrwert und Verbesserungen in der jeweiligen Region bewirken; dazu können auch die intraregionale Zusammenarbeit (beispielsweise innerhalb desselben Archipels) oder die Zusammenarbeit mit anderen Regionen in äußerster Randlage gehören – dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Dem Begünstigten wird dringend empfohlen, Partnerschaften mit regionalen und/oder lokalen Jugendorganisationen und/oder lokalen Einrichtungen einzugehen, um die Wirkung dieser Initiative zu maximieren. Relevante Partnerschaften mit nationalen und/oder europäischen Jugendorganisationen werden ebenfalls positiv bewertet.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Am Ende des Projekts sollte der Begünstigte die folgenden Wirkungen und Ergebnisse erzielt haben:
- Teilnahme und Einbindung junger Menschen aus den Regionen in äußerster Randlage in ihre lokalen Gemeinschaften.
- Eine Reihe kostengünstiger, innovativer Maßnahmen, die von Jugendlichen und Jugendorganisationen umgesetzt wurden und die lokale Gemeinschaften unterstützt oder sichtbar zur Verbesserung der lokalen Lebensbedingungen und/oder zur Umsetzung lokaler/regionaler Prioritäten beigetragen haben.
- Eine Reihe konkreter Maßnahmen mit greifbaren Ergebnissen vor Ort, die das Zugehörigkeitsgefühl der Jugendlichen zu ihrer Region stärken und das Unternehmertum fördern, das wirtschaftliche Chancen eröffnen kann.
- Erzielung eines gestärkten Gefühls für bildungsbezogene (und berufliche) Weiterentwicklung und Selbstvertrauen bei den Jugendlichen aus den Regionen in äußerster Randlage, wodurch die Chancen auf langfristigen Erfolg im Bildungs- (und Berufs-)Bereich verbessert werden.
- Schaffung eines Weges für weitere Maßnahmen, falls Jugendliche ihre Aktivitäten im Rahmen des Mentoring-Programms weiterentwickeln möchten.
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Erwartete Ergebnisse
Der Vorschlag sollte darlegen, wie er jungen Menschen in den Regionen in äußerster Randlage maßgeschneiderte Unterstützung bieten will, um ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu helfen, die mit ihrer Abgelegenheit und ihren besonderen Gegebenheiten verbunden sind, wie in Artikel 349 des Vertrags beschrieben.
Vom Begünstigten wird erwartet, dass er alle nachstehend beschriebenen Aktivitäten durchführt:
- Einrichtung und Pflege eines Projektinformationsportals in Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch;
Der Begünstigte sollte in allen oben genannten Sprachen alle relevanten Informationen zu den Projekten und den Ausschreibungen für Unterzuschüsse sowie Online-Schulungen, Beratungs- und Coaching-/Mentoring-Dienste für die Zuschussempfänger zur Vorbereitung und Durchführung des Projekts bereitstellen. Außerdem wird er einen virtuellen Raum für die Vernetzung zwischen den Zuschussempfängern bereitstellen (z. B. Veranstaltungen, Raum für Zusammenarbeit). - Vorbereitung, Organisation und Bekanntmachung der Ausschreibungen für Unterzuschüsse für Jugendliche ausschließlich in den Regionen in äußerster Randlage nach Genehmigung durch die Kommission.
Der Begünstigte soll die Ausschreibungen für Unterzuschüsse auf Französisch, Portugiesisch und Spanisch auf der dafür vorgesehenen Website veröffentlichen und diese über die geeigneten Social-Media-Kanäle sowie über andere Multiplikatoren bekannt machen und verbreiten. - Verwaltung der Ausschreibungen für Unterzuschüsse (Veröffentlichung der Ausschreibungen; Entgegennahme von Anträgen; Bewertung der Anträge; Auswahl der Anträge auf der Grundlage der festgelegten Kriterien und Vergabe der Zuschüsse; Überwachung der Umsetzung der Unterzuschüsse; Auszahlung der Mittel);
Der ausgewählte Begünstigte sollte sich bemühen, bei der Vergabe von Unterzuschüssen im Bereich Jugend ein geografisches Gleichgewicht bei der Vertretung der neun Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union sicherzustellen, auch wenn keine Mittel für einzelne Regionen zweckgebunden sind. Dieser Grundsatz gilt für alle Phasen, einschließlich der Bekanntmachung der Ausschreibung für Unterzuschüsse, des Bewertungs- und Auswahlverfahrens sowie der Vergabe von Unterzuschüssen an junge Menschen/Jugendorganisationen. - Die Information über die Teilzuschüsse sollte über das Projektinformationsportal erfolgen, wobei auch andere geeignete Medienkanäle identifiziert werden sollten, darunter unter anderem soziale Medien, Presse, Fernsehen, Radio, Werbung und Publikationen;
Der Begünstigte sollte eine Kommunikationsstrategie für die Jugendlichen umsetzen, um deren Beteiligung und Reichweite zu maximieren (z. B. unter Berücksichtigung der Sprachen und Kulturen der Regionen, ethnischer und sprachlicher Aspekte sowie geschlechtsspezifischer Aspekte und unter Nutzung geeigneter Kommunikationskanäle).
Der Begünstigte sollte zudem einen besonderen Schwerpunkt auf die externe Kommunikation und die Verbreitungsmaßnahmen legen, die sich auf die Erfolge der verschiedenen Jugend-Teilzuschüsse beziehen (z. B. eine auf Jugendliche ausgerichtete Auftakt-Sensibilisierungskampagne, regelmäßige Newsletter mit Erfolgsgeschichten, Video-Erfahrungsberichte, eine starke Präsenz in den sozialen Medien, eine Abschlussbroschüre mit den ausgewählten Teilzuschüssen und deren Erfolgen sowie eine abschließende Verbreitungsveranstaltung). - Schlagen Sie ein Coaching-Programm vor. Das Coaching-Programm sollte während der gesamten Laufzeit der ausgewählten Teilzuschüsse eingeführt werden. Diese Initiative, die als kooperativer Unterstützungsmechanismus konzipiert ist, wird das kontinuierliche Lernen für junge Menschen aus den Regionen in äußerster Randlage (OR) während ihrer Teilzuschussaktivitäten fördern und maximieren.
- Schlagen Sie ein Mentoring-Programm direkt zum Abschluss der Umsetzung der Teilförderungen vor. Dieses Mentoring-Programm soll die jungen Menschen dabei unterstützen, geeignete Wege zu finden, um ihre Projekte nach Ablauf der Teilförderung fortzusetzen oder weiterzuentwickeln. Dies könnte beispielsweise mit Hilfe erfahrener Personen aus den jeweiligen Projektbereichen oder mit Experten bzw. professionellen Mentoren geschehen.
- Organisatorischer Rahmen
Vor dem Hintergrund der oben genannten Aktivitäten sollten die Antragsteller in ihren Vorschlägen den organisatorischen Rahmen darlegen, der alle notwendigen Vorkehrungen für die Projektverwaltung umfasst, einschließlich der folgenden Punkte:- Arbeitsplan des Projekts mit Zeitplan und Abfolge der Umsetzung der verschiedenen Aufgaben.
- Die Methodik zur Durchführung des gesamten Zyklus der Ausschreibungen für Unterzuschüsse
- Beschreibung der Hauptmerkmale des Informationsportals des Projekts und der mehrsprachigen Übersetzungstools.
- Finanzielle Aufteilung nach Aufgaben, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Begünstigte mindestens 65 % der Gesamtfördersumme auf mindestens 70 Unterzuschüsse verteilen muss.
- Die Personalkosten dürfen 25 % des Gesamtbudgets nicht überschreiten.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Risikomanagement für die gesamte Projektdurchführung und insbesondere für die Ausschreibungen zur Vergabe von Unterzuschüssen.
Vom Zuschussempfänger wird erwartet, dass er während des gesamten Durchführungsprozesses des Zuschusses eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeitet. Insbesondere müssen die folgenden Elemente vor ihrer Umsetzung von der Kommission validiert werden:
- Der Text der Ausschreibungen für Teilzuschüsse in Französisch, Portugiesisch oder Spanisch, insbesondere die Beschreibung des Auswahlverfahrens und die Materialien, die zur Unterstützung der Jugendlichen bei der Einreichung ihrer Anträge erstellt wurden.
- Die Benennung des/der Bewertungsausschüsse(s) für die Ausschreibungen zur Vergabe von Unterzuschüssen. Ein Vertreter der Kommission kann als Beobachter an diesen Ausschüssen teilnehmen.
- Die Bewertungsberichte zu den Ausschreibungen für Unterzuschüsse, einschließlich der endgültigen Liste der ausgewählten Jugendlichen und Jugendorganisationen, die eine finanzielle Unterstützung erhalten sollen, sowie Statistiken nach Sprache und Region.
- Kommunikationsstrategie und Gestaltung des Informationsportals des Projekts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten
- keine für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 71 der CPR-Verordnung 2021/1060 sein.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Ausnahmsweise Förderfähigkeit — Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen — Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu den förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände — Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln — Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den betreffenden Programmteil als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (wichtigste Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Anträge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERDFTA-2026-YOUTH4OR2Call Document ERDFTA-2026-YOUTH4OR2(364kB)
