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Call-Eckdaten
Neue Technologien und Innovation: Digitalisierung des Straßenverkehrs – Bauvorhaben
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2026-SIMOBGEN-NEWTECH-WORKS
Termine
Öffnung
18.06.2026
Deadline
06.10.2026 17:00
Förderquote
50% (70% in outermost regions)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Der maximale EU-Beitrag pro Fördervereinbarung ist auf € 10.000.000 begrenzt.
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren und die Digitalisierung des Straßenverkehrs im TEN-V-Netz voranzutreiben.
Call-Ziele
Projekte zur Förderung des Einsatzes neuer Technologien und Innovationen durch die Unterstützung von Testumgebungen und Infrastruktur für autonome Fahrzeuge [1]. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf Investitionen in die Infrastruktur für den kommerziellen (Vor-)Einsatz autonomer Fahrzeuge unter Einsatz ausreichend ausgereifter Technologien, wobei Forschungs- und Innovationsaktivitäten nicht einbezogen werden.
Die zu finanzierenden Projekte sollen zum Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge im realen Straßenverkehr beitragen, wofür Investitionen in die Infrastruktur erforderlich sind, um den effizienten Betrieb autonomer Fahrzeuge in zwei Bereichen sicherzustellen:
- Einrichtung von Leitstellen (IT-Ausstattung zur Fernüberwachung hochautomatisierter Fahrzeuge, die Unterstützung in schwierigen oder unerwarteten Situationen bietet). Für den Bau von Gebäuden (wie z. B. eines TMC-Gebäudes) wird keine Förderung gewährt.
- Einrichtung digitaler Infrastruktur für die genaue Fahrzeugortung und die Kommunikation mit der Umgebung (einschließlich der Interaktion mit Rettungsdiensten). Besonderes Augenmerk wird auf digitale Infrastruktur gelegt, die die automatische Übermittlung von Fahrdaten und die Aufzeichnung von Ereignissen (z. B. Unfälle oder Beinaheunfälle) ermöglicht. Soweit erforderlich, kann zur Ergänzung des Aufbaus der digitalen Infrastruktur auch die Anpassung der Straßeninfrastruktur (z. B. die Verbreiterung von Einfädelungsspuren) gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass sich diese auf das für die Ziele des Einsatzes autonomer Fahrzeuge erforderliche Maß beschränkt.
In beiden Fällen wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie in ihrem Antrag darlegen, ob und wie ihr Projekt EU-weit harmonisierte (z. B. C-ROADS) und souveräne digitale Infrastruktur nutzen wird.
Die Projekte können diejenigen ergänzen, die im Rahmen von „Horizont Europa“ [2] finanziert werden.
Projekte können im Kernnetz, im erweiterten Kernnetz und/oder im umfassenden Netz sowie in städtischen Knotenpunkten des TEN-T-Netzes angesiedelt sein. Falls der Antrag bestimmte Straßenabschnitte außerhalb des TEN-T-Netzes umfasst, müssen die Antragsteller deren Notwendigkeit begründen und deren positive Auswirkungen auf das TEN-T-Netz nachweisen.
Es wird keine Unterstützung für die Finanzierung von Fahrzeugen, Fahrzeugausrüstung und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe gewährt.
[1] Die geförderte Infrastruktur sollte im Einklang mit der Richtlinie 2010/40/EU in der durch die Verordnung (EU) 2023/2661 geänderten Fassung über den Rahmen für den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und gegebenenfalls für Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern stehen.
[2] Die Horizon-Europe-Ausschreibung „Flagship-Pilot: Groß angelegte Demonstrationen von CCAM (CCAM-Partnerschaft) HORIZON-CL5-2026-10-D6-01“ finanziert Forschungs- und Demonstrationsprojekte zur Integration von Technologien, zu Tests, Validierung, Betrieb, Einbindung der Öffentlichkeit, Sensibilisierungskampagnen, weiterer Forschung und gegebenenfalls Fahrzeugen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- dem CEF-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Ausnahmsweise Förderung — Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) kommen ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Betracht, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen — Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu den förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln — Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den betreffenden Programmteil als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 15. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Die maximale Projektlaufzeit (Bauarbeiten) sollte bis zum 31.12.2030 betragen.
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (das Budget muss auf die nächste Tausenderstelle abgerundet werden)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern keine Befreiung von der Prüfung der operativen Kapazität vorliegt; siehe Abschnitt 7 des Ausschreibungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (Zustimmung der Mitgliedstaaten)
- Umweltkonformitätsunterlagen
- Sonstige Anhänge (falls zutreffend)
Die Anträge dürfen maximal 120 Seiten umfassen (Teil B).
Um die Effizienz der EU-Fördermaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich dazu aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten mindestens 1.000.000,00 € beträgt. Soweit möglich, sollten miteinander verbundene Projekte zusammengefasst und als ein einziger Vorschlag eingereicht werden.
Call-Dokumente
Call Document CEF-T-2026-SIMOBGENCall Document CEF-T-2026-SIMOBGEN(602kB)
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