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Call-Eckdaten
#BeActive-EU-SPORT-AWARDS – Frieden
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2026-EU-AWARDS-PEACE
Termine
Öffnung
30.06.2026
Deadline
17.09.2026 17:00
Budget des Calls
€ 25.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Es werden ein Gewinner mit € 15.000,00 und zwei Finalisten (auf den Plätzen 2 und 3) mit jeweils € 5.000,00 prämiert.
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Auszeichnung sollen Organisationen gewürdigt werden, die den Sport erfolgreich als wirkungsvolles Instrument zur Friedensförderung eingesetzt haben. Er ehrt diejenigen, die einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet haben, unterschiedliche Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zusammenzubringen, Unterschiede zu überwinden und den Dialog, die Toleranz und die Zusammenarbeit über Trennungen hinweg zu fördern.
Call-Ziele
Die #BeActive EU Sport Awards 2026 zielen darauf ab, Aktivitäten auszuzeichnen und bekannt zu machen, die Sport und körperliche Aktivität erfolgreich als Mittel zur Förderung von Gesundheit, Inklusion, generationsübergreifendem Dialog, ehrenamtlichem Engagement und Frieden in ganz Europa gefördert haben.
Je nach Preiskategorie können sich die Aktivitäten auf Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze oder lokale Gemeinschaften konzentrieren. Initiativen können auch darauf abzielen, Hindernisse für die Teilnahme am Sport für Menschen mit geringeren Chancen zu überwinden. Darüber hinaus sind Initiativen willkommen, die durch Sport und körperliche Aktivität den Austausch zwischen den Generationen fördern, sowie Maßnahmen, die soziale Herausforderungen angehen, benachteiligte Gruppen stärken und das gesellschaftliche Engagement durch ehrenamtliches Engagement im Sport fördern.
Neben der Auszeichnung bestimmter Organisationen sollen die Preise auch innovative Ideen, Aktivitäten und bewährte Verfahren in ganz Europa bekannt machen und deren Verbreitung fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In dieser Kategorie werden Initiativen gewürdigt, die Sport und körperliche Betätigung nutzen, um Beziehungen aufzubauen, die auf gegenseitigem Respekt und Zusammenarbeit bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele beruhen und letztlich zu einem friedlichen Zusammenleben auf lokaler, nationaler oder globaler Ebene beitragen.
Erwartete Ergebnisse
Der Gewinner sowie die Finalisten (auf den Plätzen 2 und 3) jeder Kategorie werden ausgezeichnet, um andere Organisationen und Einzelpersonen in ganz Europa zu inspirieren. Sie alle werden im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben und vorgestellt und erhalten ihre Preise.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Antragstellenden:
- juristische Personen sein (natürliche Personen, private oder öffentliche Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und Länder, die dem Erasmus+-Programm assoziiert sind (assoziierte Länder), oder Länder, mit denen derzeit Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen geführt werden und in denen das Abkommen vor der Förderentscheidung in Kraft tritt (Förderfähige Länder – Erasmus+).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Einrichtungen aus Ländern, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Antragsteller aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen laufen (siehe oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und einen Preis erhalten, sofern die Verhandlungen vor der Preisverleihung abgeschlossen sind.
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht teilnahmeberechtigt und können KEINEN Preis erhalten.
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209210 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht teilnahmeberechtigt und können KEINEN Preis erhalten. Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Antrags (Vorlage ist aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen)
- Anhänge und Belege (sind hochzuladen): ausschließlich Kommunikationsmaterial (optional), maximal 10 Seiten
Die Anträge sind auf maximal 20 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-SPORT-2026-EU-AWARDSCall Document ERASMUS-SPORT-2026-EU-AWARDS(745kB)
Kontakt
EACEA-SPORT@ec.europa.eu
Website
Erasmus+ National Agencies
Website

