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Call-Eckdaten
Demokratisches Regieren in Zeiten des Umbruchs im Gesellschaftsvertrag
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-06 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 9.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Ein Gesellschaftsvertrag ist ein intellektuelles Konstrukt, das sich auf die Vereinbarung zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, Gemeinschaft oder Organisation bezieht, in der die Pflichten, Funktionen und Rechte jedes Bürgers, der dem Vertrag zustimmt, festgelegt sind. Das klassische Konzept des Gesellschaftsvertrags impliziert auch die Vorstellung, dass der Einzelne auf einige Freiheiten verzichtet, um im Gegenzug wichtige öffentliche Güter zu erhalten, darunter das Recht auf demokratische Beteiligung und den Schutz, den das gesellschaftliche Leben bieten kann. Wenn der Gesellschaftsvertrag seinen Teil der Abmachung nicht einhält und die Bürger enttäuscht zurücklässt, besteht die Gefahr von sozialen Unruhen und politischer Instabilität. Die COVID-19-Pandemie hat soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten ans Licht gebracht und zu Forderungen nach einem neuen Gesellschaftsvertrag auf nationaler, EU- und globaler Ebene geführt, der auf Inklusivität, Partizipation und Nachhaltigkeit beruht. Solche Forderungen können auch die Forderung nach einer neuen Artikulation der grundlegenden Rechtfertigungen, Funktionen, Rechte und Pflichten demokratischer Gesellschaften und ihrer Bürger beinhalten. Einige Gesellschaften blühen auf, während andere um die Aufrechterhaltung des sozialen Gefüges kämpfen und den Zusammenbruch ihrer Gesellschaftsverträge kaum vermeiden können. Bestimmte Formen oder Konfigurationen des Gesellschaftsvertrags scheinen erfolgreicher zu sein als andere, und zwar nicht unbedingt wegen ihrer Unveränderlichkeit oder Beständigkeit. Vielmehr scheinen Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Vertrauen und Widerstandsfähigkeit Erfolgsfaktoren zu sein, insbesondere gegenüber externen Schocks oder störenden Kräften (Pandemie, abrupter technologischer Wandel, Krieg usw.). Solche Störungen können ein vorher bestehendes Gleichgewicht treffen und Dimensionen ans Licht bringen, die der bestehende Gesellschaftsvertrag nicht vorsieht und die ihn unter Druck setzen. In solchen Situationen könnte der Gesellschaftsvertrag im Falle besser vorbereiteter Gesellschaften standhalten und nach den notwendigen Anpassungen weiter funktionieren, oder aber er könnte zerbrechen, weil er dem Druck nicht standhält, und die Tür für die Schaffung eines neuen Vertrags durch eine dramatische oder mühsame Übung öffnen. Um die Faktoren zu ermitteln, die den sozialen Erfolg bestimmter Gesellschaften und ihrer Sozialvertragsmodelle bestimmen oder dazu beitragen, werden Vorschläge erbeten, die auf narrativen Ansätzen (historische, rechtliche, anthropologische Methoden und Analysen) oder auf datengestützten/computergestützten Ansätzen oder auf gemischten Ansätzen beruhen. Was den geografischen Geltungsbereich der Forschung betrifft, so sollten sich die Vorschläge auf die Gesellschaften der EU und/oder der Mitgliedstaaten konzentrieren, wobei eine internationale Zusammenarbeit, die vergleichende Perspektiven im Hinblick auf für die EU-Politik relevante Extrapolationen ermöglicht, ebenfalls gefördert wird. Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Justiz, Sicherheit & Schutz |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1 (1125kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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