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Call-Eckdaten
Effiziente Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen und Energiemanagement in der Prozessindustrie (Partnerschaften „Processes4Planet“ und „Innovative Advanced Materials for the EU“)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2027-02-MAT-PROD-32-two-stage
Termine
Öffnung
13.10.2026
Deadline
02.02.2027 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 52.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.0000.00,00 und € 9.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die meisten Prozesse in der Prozessindustrie erfordern einen erheblichen Energieeinsatz, was derzeit zu erheblichen CO₂-Emissionen in der Prozessindustrie führt. Die Verringerung des CO₂-Fußabdrucks lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, z. B. durch Elektrifizierung oder den Einsatz anderer erneuerbarer Energiequellen, die Senkung des Energiebedarfs, die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieintegration. Dieses Thema zielt darauf ab, durch technologische Innovationen bis spätestens 2020 erhebliche Fortschritte bei der Verringerung des CO₂-Fußabdrucks um mindestens 20 % zu erzielen.
Call-Ziele
Ein zentrales Problem bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist ihre zeitliche Schwankung. Projekte sollten dies berücksichtigen und Lösungen entwickeln, die auf Energieeffizienz abzielen und neuartige Speichertechnologien einbeziehen, die für die Prozessindustrie relevant sind. Ein reines Nachfragemanagement durch an die Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen angepasste Produktionspläne fällt nicht in den Rahmen dieser Ausschreibung.
In Situationen, in denen eine vollständige Elektrifizierung in absehbarer Zukunft nicht realisierbar oder nicht wettbewerbsfähig ist, spielen nachhaltige Hybridlösungen eine entscheidende Rolle. Diese Lösungen erhöhen die Flexibilität und ermöglichen es der Industrie, die Schwankungen bei der Verfügbarkeit von erschwinglichem Strom aus erneuerbaren Energien zu bewältigen, die mittelfristig voraussichtlich erheblich sein werden. So können beispielsweise Vorwärmprozesse fossilfreie Energiequellen wie Solarwärme, Erdwärme, Wärmepumpen, Widerstands- oder Induktionserwärmung sowie elektrische Heizkessel nutzen. Auf diese erste Stufe kann zunächst eine weitere Erwärmung mit fossilen Methoden folgen, um später auf Verbrennungsprozesse auf Basis erneuerbarer Energien umzustellen und so die erforderlichen Prozesstemperaturen zu erreichen.
Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit sollten die Erfassung, Speicherung und Steuerung von Energieflüssen auf die Bedürfnisse der Prozessindustrie zugeschnitten werden. Dies kann Forschung und Innovation im Bereich sicherer und nachhaltiger innovativer fortschrittlicher Materialien für die (latente oder sensible) Energiespeicherung umfassen, z. B. Phasenwechselmaterialien und Wärmespeicherung über chemische Energieträger hinaus, die über E-Kraftstoffe hinausgehen.
Vorschläge zu diesem Thema sollten mehrere der folgenden Punkte behandeln:
- Fortschritte bei der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Produktionsprozessen mit verbesserter Energieeffizienz.
- Integrierte Energiesysteme mit neuartigen Speicherelementen, um einen reibungslosen Betrieb der Anlagen trotz Schwankungen in der Verfügbarkeit von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen.
- Lösungen für Energiezufuhren im niedrigen bis mittleren Temperaturbereich (100–500 °C) in energieintensiven Industrien, einschließlich Hybridlösungen und einer schrittweisen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger.
- Lösungen für Hochtemperatur-Energiezufuhren (> 500 °C) in energieintensiven Industrien, einschließlich elektrisch angetriebener Hochtemperaturprozesse und Hochtemperatur-Energiespeicherung.
- Einsatz von hochleistungsfähigen Dämmstoffen und neuen, innovativen, fortschrittlichen Werkstoffen, die die Wärmeaufnahme, -speicherung und -rückgewinnung verbessern können, insbesondere für skalierbare Hochtemperaturanwendungen. Solche Werkstoffe sollten den Einsatz kritischer Rohstoffe minimieren und ein effektives Recycling ermöglichen.
Die Projekte sollten Demonstrationen im Pilotmaßstab umfassen, vorzugsweise in realen industriellen Umgebungen, um die vorgeschlagenen Technologien und Prozesse unter realen industriellen Bedingungen zu validieren.
Vorschläge zur Entwicklung innovativer fortschrittlicher Werkstoffe sollten die relevantesten Lücken angehen, auf die im Rahmen vom Werkstoffdesign bis zum Technologieeinsatz der Fokus gelegt werden muss, und angemessene Rückkopplungsschleifen zwischen den verschiedenen Schritten gewährleisten, um innovative Lösungen voranzutreiben, die leicht einsetzbar sind. Skalierbarkeit und Anforderungen seitens der Anwendung/Industrie müssen bereits frühzeitig im Innovationsprozess berücksichtigt werden.
Die Einbeziehung einer Methodik zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen wird empfohlen und sollte detaillierte Beschreibungen der Ausgangswerte und der prognostizierten Emissionsminderungen enthalten.
Die Vorschläge sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Zielbereich dargelegt, und dabei hervorheben, wie der Vorschlag dazu beitragen wird, die Lieferkette für Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie in Europa zu stärken. Als Projektergebnis sollte ein ausgearbeiteter Verwertungsplan erstellt werden, der vorläufige Pläne für Skalierbarkeit, Kommerzialisierung und Einführung (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell) enthält und mögliche private und öffentliche Finanzierungsquellen aufzeigt (z. B. Innovationsfonds, InvestEU und Mittel aus der Kohäsionspolitik). Die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen sowie die Folgen für die Arbeitswelt (einschließlich Qualifikationsanforderungen und organisatorischer Veränderungen) sollten dargelegt werden.
Dieses Thema dient der Umsetzung der gemeinsam programmierten europäischen Partnerschaften „Processes4Planet“ und „Innovative Advanced Materials for the EU“.
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Erwartete Ergebnisse
- Eine erhebliche Dekarbonisierung von Prozessen (gemessen an der Verringerung der Treibhausgasemissionen des Gesamtsystems) mit breiter Anwendbarkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
- Erleichterung des Übergangs von fossilen Energiequellen für:
- geringen bis mittleren Wärmeenergiebedarfs durch die Einführung erneuerbarer Alternativen und Wärmeaufbereitung.
- Hochtemperaturprozesse durch innovative Technologien für elektrifizierte und hybride Hochtemperaturprozesse sowie Hochtemperatur-Energiespeicherung.
- Die Nutzung sauberer Energie wird durch innovative, fortschrittliche Werkstoffe, Systemkonzepte und Technologien zur Energieintegration und Energiespeicherung gefördert, was die Widerstandsfähigkeit gegenüber Schwankungen in der Energieversorgung stärkt
- Kombination von erheblichen Energieeinsparungen mit einem integrierten Management von Energiesystemen und Produktionsprozessen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind;
- mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Rechtspersonen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen - Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des „Funders & Tenders Portal“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Search Funding & Tenders“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge müssen unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (nicht der auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die lediglich zu Informationszwecken dienen). Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist für Anträge in der ersten Phase von zweistufigen Verfahren nicht erforderlich. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Wenn der Plan die Verwertung der Ergebnisse vorwiegend in nicht assoziierten Drittländern vorsieht, müssen die Antragsteller darlegen, inwiefern diese Verwertung als im Interesse der EU liegend anzusehen ist.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen), den zusammenfassenden Finanzplan für den Vorschlag sowie aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und anschließend als PDF-Datei im System zusammenzufügen und erneut hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie gemäß der Einleitung zu „Destination ‚Leadership in materials and production for Europe‘“ beizufügen, wird die Seitenbegrenzung ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert (für Anträge der zweiten Stufe).
Die Seitenbegrenzung für einen Antrag der ersten Stufe beträgt 10 Seiten.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten auf TRL 4–5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6–7 erreichen – siehe Allgemeiner Anhang B.
Die Bewilligungsbehörde kann bis zu vier Jahre nach Abschluss der Maßnahme Einwände gegen eine Übertragung des Eigentums oder gegen die Vergabe einer Exklusivlizenz für die Ergebnisse erheben, wie in der besonderen Bestimmung in Anhang 5 dargelegt.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 über die Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeiträgen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ – dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027) – sowie bei Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021–2025).
Die Vorschläge der ersten Stufe zu diesem Thema werden im Blindverfahren bewertet.
Antragstellende, die einen Vorschlag zur blinden Bewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder die Namen ihrer Organisation noch deren Akronyme, Logos oder die Namen von Mitarbeitenden offenlegen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(2181kB)
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