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Call-Eckdaten
Standardisierung
Förderprogramm
Interner Sicherheitsfonds (2021-2027)
Call Nummer
ISF-2026-TF2-AG-CYBER-STANDARD
Termine
Öffnung
15.09.2026
Deadline
15.12.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen 1.000.000,00 € und 1.500.000,00 €
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Ziele dieser Ausschreibung sind (1) der Aufbau von Kapazitäten und Fachwissen bei den Strafverfolgungs- und Justizbehörden; (2) ein Beitrag zur Umsetzung des EU-Rechts; und (3) die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie privaten Einrichtungen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten sich auf folgende Punkte konzentrieren:
- Eine Analyse der Bereiche, in denen eine Normung im Bereich Sicherheit erforderlich ist
- Relevante Normungsaktivitäten zur Stärkung der operativen Kapazitäten von Strafverfolgungs- und/oder Justizbehörden, um den Herausforderungen in den identifizierten Bereichen zu begegnen, insbesondere in den Bereichen 6G und internetbasierte Kommunikation, digitale Forensik, Fahrzeugforensik und künstliche Intelligenz.
- Sensibilisierung und Unterstützung der Beteiligung von Sicherheitsexperten an relevanten Normungsprozessen
- Bündelung von Ressourcen in den Mitgliedstaaten, um eine wirksame Beteiligung an relevanten Normungsprozessen sicherzustellen
- Konzeption und Entwicklung (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Gruppe für Ausbildung und Schulung im Bereich Cyberkriminalität), Durchführung und Bereitstellung von Schulungsangeboten zur Steigerung der Effektivität von Sicherheitsexperten, die an relevanten Normungsprozessen teilnehmen.
- Bereitstellung von Fachwissen zur Unterstützung der Beteiligung von Sicherheitsexpert*innen an relevanten Normungsprozessen durch Studien und Beratung.
- Überlegungen zu nachhaltigen Mechanismen zur Unterstützung eines EU-Ansatzes zur Normung im Bereich der digitalen Ermittlungen.
Bereiche, in denen EU-Gesetzgebungsinitiativen von weiteren Normungsaktivitäten profitieren würden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieser Ausschreibung ausgewählten Projekte sollten darauf abzielen, eines oder mehrere der folgenden Ziele im Bereich der Normung zur Unterstützung digitaler Ermittlungen zu erreichen:
- den Beitrag von Sicherheitsexperten in Normungsprozessen zu strukturieren und zu stärken,
- das Bewusstsein zu schärfen und Synergien zwischen den relevanten Akteuren zu schaffen
- einen nachhaltigen EU-Ansatz für die Normung im Bereich der digitalen Ermittlungen zu fördern.
Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird in erster Linie erwartet, dass sie konkret zur Verbesserung relevanter Normen beitragen, um digitale Ermittlungen und den rechtmäßigen Zugang zu Daten zu unterstützen. Strategischere Beiträge zu einem nachhaltigen EU-Konzept für die Normung im Sicherheitsbereich werden als Pluspunkt gewertet.
Vorschläge für diese Ausschreibung sollten ein breites Spektrum an Fachwissen einbeziehen, das operative Sicherheitsanforderungen, Technologie und Normung abdeckt und möglicherweise von Expert*innen aus nationalen Behörden, der Wissenschaft, Technologieanbietern und nationalen Normungsgremien vertreten wird.
Die Vorschläge sollten auf den einschlägigen Ergebnissen europäischer Projekte wie FORMOBILE oder CYCLOPES sowie auf bestehenden Koordinierungsmechanismen wie der von Europol geleiteten Europäischen Arbeitsgruppe zur Normung im Bereich der öffentlichen Sicherheit aufbauen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen sein:
- öffentliche oder private Einrichtungen
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), mit Ausnahme von Dänemark,
- Drittländer, die ein operatives Abkommen mit Europol geschlossen haben.
Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens einem Antragstellenden aus einem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat, der die Beteiligung von Fachleuten aus mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten am Projekt gewährleistet, vorzugsweise jedoch ein Konsortium aus Antragstellenden aus mindestens 2 verschiedenen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
- Folgende Einrichtungen können sich NICHT bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
- internationale Organisationen, unabhängig von ihrem Sitzland
- Einrichtungen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Ausnahmeregelung bei der Förderung – Einrichtungen aus Drittländern sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn das Drittland ein operatives Abkommen mit Europol geschlossen hat und wenn sie Teil eines Konsortiums sind, das aus mindestens zwei unabhängigen Einrichtungen besteht, von denen mindestens eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Solche Einrichtungen können NUR als Mitbegünstigte teilnehmen.
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen dürfen NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände – Rechtsträger, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Fördervereinbarungen unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Fördervereinbarung abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Israelische Antragsteller – In Bezug auf israelische Einrichtungen befolgen Sie bitte die Leitlinien zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Aktivitäten in den seit Juni 1967 von Israel besetzten Gebieten für Zuschüsse, Preise und Finanzinstrumente, die ab 2014 von der EU finanziert werden.
Projekte, die den georgischen Behörden – darunter die Zentralregierung, lokale Behörden, Behörden und staatliche Unternehmen – unmittelbar zugutekommen, sind nicht zulässig. Bei Bedarf können jedoch regionale Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau, die mehr als einem Land zugutekommen und an denen Georgien beteiligt ist, auf technischer Ebene stattfinden, jedoch nur, wenn diese Veranstaltungen außerhalb Georgiens abgehalten werden. Die Teilnahmekosten für diese Beamten und ähnliche Personen können nicht durch den EU-Zuschuss gedeckt werden. Eine Unterstützung der Zivilgesellschaft, unabhängiger Medien und der Bekämpfung von Desinformation ist dennoch möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass georgische Teilnehmer nach den geänderten Gesetzen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn sie ohne vorherige Genehmigung durch die georgischen Behörden an EU-finanzierten Veranstaltungen teilnehmen oder sich deren Reise- und Unterbringungskosten dafür erstatten lassen. Daher ist besondere Vorsicht geboten, bevor entschieden wird, georgische Personen oder Organisationen einzuladen oder deren Teilnahme zu finanzieren. Es sollte eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden, um zu beurteilen, ob ihre Teilnahme als unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallend angesehen werden könnte.
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, sowie für Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit sind keine derartigen Maßnahmen in Kraft.
Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen (einschließlich der Fördervereinbarung selbst sowie von Unteraufträgen, Kaufverträgen, finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) mit ungarischen gemeinnützigen Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 202128 gegründet wurden, oder mit von ihnen unterhaltenen Einrichtungen geschlossen werden.
Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben. Falls die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind diese Einrichtungen nicht berechtigt, in einer geförderten Rolle (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte) mitzuwirken. In diesem Fall werden die Mitantragsteller aufgefordert, diese Einrichtung zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Aufgaben und Budget können entsprechend neu verteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen & Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Förderungen & Ausschreibungen suchen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C – enthält den Beitrag des Projekts zu den Schlüsselindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten vier Jahre, nicht beschränkt auf EU-finanzierte Projekte): Vorlage in Teil B verfügbar, muss jedoch als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge dürfen maximal 50 Seiten umfassen (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
Call Document ISF- 2026-TF2-AG-CYBERCall Document ISF- 2026-TF2-AG-CYBER(828kB)

