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Call-Eckdaten
Fortschrittliche Technologien für die Fernüberwachung von Denkmälern und Artefakten
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-01 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 12.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Denkmäler, Stätten und Artefakte des kulturellen Erbes sind durch eine Vielzahl natürlicher, anthropogener und umweltbedingter Faktoren wie Erdbeben, Überschwemmungen oder den Anstieg des Meeresspiegels, Brände, Luftverschmutzung, Urbanisierung und vom Menschen verursachte Bedrohungen gefährdet. Es werden innovative, fortschrittliche und kosteneffiziente Ferntechnologien für die systematische und repräsentative Überwachung des Erhaltungszustands von Denkmälern und Artefakten des baulichen Kulturerbes benötigt, wobei die Beschränkungen der Größe des Standorts und der Transportfähigkeit zu berücksichtigen sind. Ferntechnologien mit Schwerpunkt auf zerstörungsfreien Techniken sollten sich auf die Gewinnung analytischer chemischer Informationen über Schadstoffe und/oder Abbauprodukte früherer Eingriffe in Denkmälern, Gebäuden oder großformatigen Kulturgütern konzentrieren, die für repräsentative Probenahmen nicht leicht zugänglich sind oder sich an abgelegenen Orten befinden. Auch die chemische Fernkartierung sollte einbezogen werden. Für Vor-Ort-Untersuchungen des chemischen oder strukturellen Zustands von Kulturgütern (Denkmäler, Gebäude, Artefakte) sollte ein Instrumentarium an chemischen Sonden (z. B. faseroptische Sensoren), Tests und Technologien angepasst werden. Dazu können gehören: Neuartige transportable Geräte für die schnelle chemische In-situ-Analyse und/oder Kartierung von Schadstoffen und/oder Abbauprodukten, erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Daten aus früheren Eingriffen. Dies ist nicht nur für Denkmäler oder Gebäude von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Beurteilung des Zustands wertvoller Kunstwerke und Artefakte in Museen, deren Entfernung schwierig oder mit erhöhter Gefahr verbunden ist. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2 (1090kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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