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Call-Eckdaten
EU-Initiative „Frontier AI“: Fortschrittliche Skalierungsrahmen für leistungsstarke KI-Modelle – Apply AI
Förderprogramm
Horizont Europa
Call Nummer
HORIZON-BRIDGING-2027-01-13
Termine
Öffnung
20.10.2026
Deadline
16.02.2027 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um seine führende Position im Bereich der KI zu behaupten, muss Europa die Methoden beherrschen, die erforderlich sind, um die Leistung von KI-Modellen sowie deren Trainings- und Inferenzprozesse zu skalieren. Die Etablierung einer prädiktiven Methodik für die Entwicklung von KI-Modellen stellt sicher, dass begrenzte Rechenressourcen mit maximaler Effizienz eingesetzt werden, wodurch die technologische Souveränität der EU und der AC gestärkt wird.
Call-Ziele
Während sich bisherige Maßnahmen auf das Training leistungsstarker KI-Modelle konzentriert haben, befasst sich dieses Thema mit der Forschungslücke hinsichtlich der zugrunde liegenden theoretischen Grundlagen, Methoden und Werkzeuge für eine vorhersehbare Skalierung von KI-Modellen und Inferenz. Durch die Bereitstellung der technischen Grundlagen für leistungsstarke Systeme ohne die Kosten ungerichteter Experimente ergänzt diese Maßnahme die auf das Training ausgerichteten Bemühungen. Vor diesem Hintergrund sollten die Vorschläge als Ergebnis der Forschung ein Toolset liefern, das darauf ausgelegt ist, die Skalierung von KI-Modellen zu unterstützen.
Mögliche Forschungsbereiche umfassen unter anderem:
- Automatisierte Ableitung von Skalierungsgesetzen: Erforschung von Skalierungsgesetzen zur Vorhersage der Leistung über verschiedene Modalitäten und Aufgaben hinweg, die über einfache Potenzgesetze hinausgehen.
- Explorative Architektursuche: Entwicklung automatisierter Methoden zur Entdeckung und Verfeinerung von Modellarchitekturen, die die Leistung sowohl beim Training als auch bei der Inferenz aufrechterhalten, einschließlich Innovationen in den Bereichen Sparsität, Speichereffizienz und Verarbeitung langer Kontexte.
- Optimierung von Datensatzmischungen: Forschung zur systematischen Auswahl, Gewichtung und Reihenfolge von Datensätzen. Dazu gehört die Entwicklung von Werkzeugen zur automatisierten Bewertung der Datenqualität.
- Fortgeschrittene Hyperparameter-Optimierung und Stabilität: Entwicklung von Methoden für stabiles Training in großem Maßstab, einschließlich der automatisierten Optimierung von Optimierern und Lernratenplänen, die auch bei wachsenden Modellen wirksam bleiben.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die entwickelten Frameworks und Skalierungsmethoden mit verschiedenen Hardwarearchitekturen kompatibel sind, und nachweisen, dass die Skalierung systemübergreifend untersucht wird, um eine Optimierung für bestimmte proprietäre Hardware zu vermeiden.
Das ausgewählte Projekt sollte fortschrittliche KI-Labore und Hochleistungsrechenzentren, die bereits an der Entwicklung von Spitzen-KI beteiligt sind, aktiv unterstützen und sicherstellen, dass methodische Fortschritte unmittelbar in Umgebungen mit hohem Risiko validiert werden. Die Vorschläge sollten beschreiben, wie diese Skalierungsmethoden der Entwicklung von Modellen zugutekommen würden, die an die spezifischen Anforderungen bestimmter strategischer Sektoren angepasst sind, wie beispielsweise öffentliche Verwaltung, Fertigung, Energie, Gesundheitswesen, Kultur- und Kreativwirtschaft oder physikalische KI.
Als Teil der „Frontier AI Initiative“ ergänzt dieses Thema HORIZON-CL4-2027-04-DIGITAL-EMERGING-11 „EU-Initiative für Pionier-KI: Entwicklung sicherer und rechnerisch effizienter Pionier-KI-Lösungen im Rahmen von ‚Apply AI‘“, indem es die zugrunde liegenden Methoden etabliert, die für das groß angelegte Training und die Inferenz von Hochleistungs-KI-Modellen erforderlich sind. Die Vorschläge sollten daher den Zusammenhang zwischen den geplanten Aktivitäten und den Zielen des Themas HORIZON-CL4-2027-04-DIGITAL-EMERGING-11 beschreiben.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und Darstellung des Fortschritts enthalten, einschließlich qualitativer und quantitativer Leistungskennzahlen (KPIs), Benchmarking und Fortschrittsüberwachung. Soweit möglich, sollten die Vorschläge auf öffentlich zugänglichen Ergebnissen aus relevanten, zuvor geförderten Maßnahmen aufbauen und diese wiederverwenden. Veröffentlichungsfähige Ergebnisse sollten über die „AI-on-demand“-Plattform mit der europäischen F&E-Gemeinschaft geteilt werden.
Das im Rahmen dieses Themas ausgewählte Projekt sollte an die von den „AI Factories“ und den „Data Labs“ angebotenen Ressourcen anknüpfen. Gegebenenfalls könnten Verbindungen zu europäischen Unternehmen hergestellt werden, die wegweisende KI-Modelle entwickeln, um einen vorwettbewerblichen Austausch von Fachwissen zu fördern und Wege zu erkunden, wie die breitere Entwicklergemeinschaft für die effiziente Wiederverwendung von Ergebnissen mobilisiert werden kann.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben für Kooperationsmaßnahmen mit der Europäischen Partnerschaft für KI, Daten und Robotik (ADRA) und dem zentralen Hub der CSA HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18: GenAI4EU vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für die Skalierung von KI-Modellen voranzutreiben, die Leistung von Trainings- und Inferenzprozessen zu verbessern und europäischen KI-Forschungslabors die Methoden an die Hand zu geben, die sie benötigen, um auf globaler Ebene konkurrenzfähig zu sein. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen der folgenden Ziele beitragen:
- Etablierung robuster Skalierungsgesetze und Vorhersagemodelle, die eine zuverlässige Einschätzung der Modellleistung vor umfangreichen Investitionen in Rechenkapazitäten ermöglichen.
- Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit europäischer fortschrittlicher KI-Modelle durch optimierte Datensatzmischungen, verfeinerte Architekturen und überlegene Hyperparameter-Konfigurationen.
- Optimierte Entwicklung von KI-Modellen auf dem neuesten Stand der Technik durch automatisierte und wissenschaftlich fundierte Skalierungsmethoden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind;
- mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Rechtspersonen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen - Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des „Funders & Tenders Portal“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Search Funding & Tenders“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge müssen unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (nicht der auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die lediglich zu Informationszwecken dienen). Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist für Anträge in der ersten Phase von zweistufigen Verfahren nicht erforderlich. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Wenn der Plan die Verwertung der Ergebnisse vorwiegend in nicht assoziierten Drittländern vorsieht, müssen die Antragsteller darlegen, inwiefern diese Verwertung als im Interesse der EU liegend anzusehen ist.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator sowie Begünstigte und verbundene Einrichtungen), die Budgetübersicht für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und anschließend als PDF-Datei im System zusammenzufügen und erneut hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 40 Seiten.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts die TRL-Stufen 4–5 erreichen – siehe Allgemeiner Anhang B.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Ressourcen, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu gewährleisten, ist es wichtig, eine Situation technologischer Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden – in einem globalen Kontext, der von der EU verlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und strategische Schwächen, Anfälligkeiten sowie risikoreiche Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und anzugehen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf juristische Personen beschränkt, die in den Mitgliedstaaten, in Island und Norwegen sowie in den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern ansässig sind: Kanada, Israel, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, Schweiz und Japan. Darüber hinaus können in Drittländern ansässige Einrichtungen, die sich im Laufe der Jahre 2026 und 2027 „Horizont Europa“ anschließen könnten, zur Teilnahme an diesem Themenbereich berechtigt sein, sofern das betreffende Drittland zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in der Liste der an „Horizont Europa“ teilnehmenden Länder als förderfähiges Land für diesen Themenbereich ausgewiesen ist. In jedem Fall muss das Assoziierungsabkommen zum Programm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung in Kraft sein.
Aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend begründeten und außergewöhnlichen Gründen und zur Gewährleistung des Schutzes der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten dürfen Einrichtungen mit Sitz in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder, die jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Einrichtung aus einem nicht förderfähigen Land kontrolliert werden, nicht an der Maßnahme teilnehmen, es sei denn, es kann anhand von Garantien, die von ihrem förderfähigen Sitzland positiv bewertet wurden, nachgewiesen werden, dass ihre Teilnahme an der Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union hätte. Einrichtungen, die in einem förderfähigen Land ansässig sind, aber direkt oder indirekt von China oder von einer in China ansässigen juristischen Person kontrolliert werden, können keine Garantien vorlegen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal ActivitiesHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal Activities(1262kB)
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