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Call-Eckdaten
Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen und abgelegenen Gebieten durch Kulturtourismus
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-05 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 9.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Ein großer Teil der europäischen Kulturlandschaften außerhalb städtischer Gebiete ist ländlich geprägt. Der Kultur- und Kreativtourismus könnte als Motor für eine nachhaltige Entwicklung diese ländlichen Kulturlandschaften ins Blickfeld rücken und einen erheblichen positiven Einfluss auf die Wiederbelebung ländlicher und abgelegener Gebiete haben. Durch die Förderung der einheimischen Kulturgeschichte und -kultur (mit ihren Traditionen, Kunst und Handwerk) sowie der lokalen Gastronomie und Landwirtschaft könnte er den lokalen Gemeinschaften Vorteile bringen und die nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Integration fördern. Die Steigerung des Kultur- und Kreativtourismus in ländlichen und abgelegenen Gebieten ist jedoch keine leichte Aufgabe, da sie spezifische und unterschiedliche politische Lösungen erfordert, um den Herausforderungen und Besonderheiten der vielfältigen ländlichen und abgelegenen Gebiete gerecht zu werden. In den Nachbarländern gibt es ähnliche Herausforderungen und spezifische Probleme, die mit den derzeitigen einheitlichen Geschäftsmodellen für den Kulturtourismus nicht gelöst werden können. Darüber hinaus bieten die geografischen und kulturellen Ähnlichkeiten innerhalb der einzelnen Makroregionen die Grundlage für Zusammenarbeit und gemeinsame Strategien, die dazu beitragen könnten, jede Region als kulturtouristisches Reiseziel für Schlüsselmärkte zu profilieren, deren Innovationspotenzial jedoch noch nicht voll ausgeschöpft wird. Daher sollten Forschungsarbeiten und innovative Lösungen für die nachhaltige Entwicklung des Kultur- und Kreativtourismus in ländlichen und abgelegenen Gebieten (einschließlich Gebieten in äußerster Randlage), die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die sozioökonomische Wiederbelebung abzielen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Regionen und der Vielfalt der Volkswirtschaften im Rahmen der Forschungsvorschläge zu diesem Thema untersucht werden. Die Forschung sollte zunächst untersuchen und analysieren, wie der Kulturtourismus ländlichen und abgelegenen Gebieten zugute kommen kann, und sich mit den Herausforderungen und Bedürfnissen des Kulturtourismus in diesen Gebieten befassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ländlichen und abgelegenen Gebieten helfen könnte, die Region als attraktives Reiseziel zu bewerben, sollten die Forschungsarbeiten bestehende grenzüberschreitende und makroregionale Strategien für den Kulturtourismus ermitteln und den Grad der Zusammenarbeit zwischen den EU-Nachbarländern und den Ländern derselben Region analysieren. Die Forscher sollten untersuchen, ob die Umsetzung der bestehenden Praktiken zu einer ausgewogenen Entwicklung des Kulturtourismus in ländlichen und abgelegenen Regionen beiträgt oder diese belastet, und die Hindernisse bei ihrer Umsetzung ermitteln. Es wird erwartet, dass die Vorschläge Empfehlungen mit Methoden und bewährten Praktiken für Verbesserungen und die Entwicklung grenzüberschreitender/makroregionaler nachhaltiger Kulturtourismus-Politikszenarien für ländliche und abgelegene Gebiete enthalten, die darauf abzielen, die mehr touristischen mit den weniger touristischen und abgelegenen Zielen zu verbinden und ein ausgewogenes sozioökonomisches Entwicklungsniveau zu fördern. Lösungen, die den Einsatz digitaler Technologien zur Förderung weniger touristischer und abgelegener Reiseziele vorsehen, sind willkommen. Die Vorschläge sollten ein Gleichgewicht zwischen der Zunahme des Kulturtourismus und der Kapazität der Stätten und der ländlichen Gebiete gewährleisten. Es sollten Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus entwickelt werden, die als Katalysator für die Zusammenarbeit zwischen den ländlichen/abgelegenen Gebieten der einzelnen Regionen dienen. Solche Modelle sollten darauf abzielen, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die Beteiligung der lokalen Bevölkerung am Kulturtourismus zu fördern und die soziale Eingliederung zu verbessern, während gleichzeitig nicht nur das natürliche und historische Erbe, sondern auch die lokale Identität, Kunst und Handwerk gefördert werden, indem Touristen in den kreativen Prozess einbezogen werden. Die Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus und die Prozesse der Siedlungsentwicklung, die diese Modelle beinhalten könnten, sollten den Schutz der Natur und des baulichen Erbes der ländlichen und abgelegenen Gebiete berücksichtigen. In den Vorschlägen sollte auch analysiert werden, wie diese Geschäftsmodelle auf den Kulturtourismus für ländliche und abgelegene Gebiete angewandt werden können, um deren Potenzial voll auszuschöpfen. Die Vorschläge können auch die Förderung der Silberwirtschaft und des Silbertourismus durch die vorgeschlagenen kulturellen und kreativen Geschäftsmodelle in Betracht ziehen, wobei sie auf einschlägigen H2020-Projekten aufbauen sollten. Schließlich sollte das Thema einen Beitrag zur langfristigen Vision der EU für den ländlichen Raum leisten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2 (1090kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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