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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu nachhaltigen wirtschaftspolitischen Paradigmen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-02 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 4.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Das BIP ist immer noch der wichtigste makroökonomische Indikator, der weltweit zur Quantifizierung der Wirtschaftstätigkeit verwendet wird. Der BIP-Indikator war jedoch nie dazu gedacht, den Wohlstand und das Wohlergehen der Menschen und des Planeten zu messen. Seit mehr als einem Jahrzehnt wird deutlich, dass das BIP allein nicht das tatsächliche Niveau des Wohlstands und der Entwicklung einer Gesellschaft oder die Umweltschäden widerspiegeln kann, die durch bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten und Verbrauchsentscheidungen verursacht werden. "Über das BIP hinausgehende politische Rahmenbedingungen und Indikatoren wie die Eurostat-Berichterstattung über die Ziele für nachhaltige Entwicklung werden benötigt, um die Fortschritte bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (wie Klimawandel, demografischer Wandel, Veränderung der Arbeitswelt, Digitalisierung und technologischer Wandel) zu messen. Der Übergang zu einer Wirtschaft des Wohlstands ist in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den damit verbundenen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), im 8. UAP und in den vorrangigen Zielen für 2030 und 2050 verankert. Es werden mehrdimensionale Indikatoren "jenseits des BIP" und politische Rahmen benötigt, um zu überwachen und zu messen, die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Kommunikation zu verbessern und die Festlegung von Zielen für soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele zu fördern. Solche Indikatoren sind von entscheidender Bedeutung für die Messung von Wohlstand und Wohlergehen sowie von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit auf individueller, gemeinschaftlicher, nationaler und internationaler Ebene, wobei der Grundsatz "niemanden zurücklassen" zu berücksichtigen ist und Spillover-Effekte der EU-Aktivitäten erfasst werden müssen. Mit Indikatoren für das Wohlbefinden sollten sowohl objektive als auch subjektive Dimensionen gemessen werden, wobei sich letztere auf individuelle Verhaltensweisen, soziale Präferenzen, Wertesysteme und soziale Normen beziehen. In den letzten zehn Jahren wurden mehrere neue Indikatoren für das Wohlergehen entwickelt, die in unterschiedlichem Maße von mehreren Regierungen und internationalen Organisationen übernommen wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich eine zweifache Herausforderung: 1) die Überwindung von Datenlücken, die durch mangelnde Datenerfassung und unzureichende Harmonisierung und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verursacht werden, und 2) die sinnvolle und klarere Einbeziehung von Politikrahmen und Wohlfahrtsindikatoren, die über das BIP hinausgehen, in die aktive Politikgestaltung. Die Initiativen im Rahmen dieser Aufforderung sollten greifbare Lösungen für diese Herausforderung bieten. Ziel der Vorschläge sollte es sein, insbesondere politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern zu helfen, die mit Politikrahmen und Wohlfahrtsindikatoren, die über das BIP hinausgehen, nicht vertraut sind, aber lernen wollen, wie sie Wohlfahrtsaspekte besser in ihre Arbeit einbeziehen können. Die Vorschläge sollten konkrete Co-Creation-Instrumente entwickeln, die politische Entscheidungsträger auf nationaler, regionaler, lokaler und städtischer Ebene dabei unterstützen, Politiken und Programme unter dem Aspekt des Wohlbefindens zu entwickeln und zu analysieren. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge die Synergien zwischen bestehenden Datenquellen, Initiativen, die über das BIP hinausgehen, und Ergebnissen aus früheren geförderten Projekten beleuchten. Die Vorschläge könnten Maßnahmen umfassen, die der EU und den Mitgliedstaaten, politischen Entscheidungsträgern, nationalen Behörden und Sachverständigen Unterstützung und methodische Anleitung bei der Datenerhebung und Statistik zur Messung und Überwachung von Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Resilienz bieten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen politischen Entscheidungsträgern und den nationalen statistischen Ämtern könnten die Projekte beispielsweise prüfen, ob es möglich ist, das vorhandene Wissen über Metriken für Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Resilienz zu erweitern, indem es in regelmäßigere und standardisierte Datenerhebungen integriert wird. Die Vorschläge könnten auch auf die Einrichtung eines europäischen Netzwerks hinarbeiten, das dazu beitragen würde, bestehende politische Rahmenbedingungen und Indikatoren für das Wohlergehen über das BIP hinaus in eine aktivere Politikgestaltung einzubringen. Ein solches Netzwerk sollte ein breites Spektrum von Interessenvertretern mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Bedürfnissen aus allen EU-Mitgliedstaaten umfassen, darunter politische Entscheidungsträger, akademische Experten, internationale Organisationen, einschlägige Foren und nationale statistische Ämter oder andere zuständige nationale Behörden sowie die Sozialpartner. Es wird empfohlen, bei den Vorschlägen auch mit der GFS zusammenzuarbeiten. Die Ergebnisse sollten nach Möglichkeit in Online-Lerninhalte einfließen, die der Öffentlichkeit und den verschiedenen Interessengruppen in Form von Plattformen und Wissensspeichern zugänglich sind, und so Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren eröffnen. Die Vorschläge werden ermutigt, starke Netze aufzubauen und mit anderen Akteuren, die sich mit dem Wohlbefinden befassen, durch regelmäßigen Austausch, z. B. in Form von Expertengremien, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen, in Verbindung zu treten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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