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Call-Eckdaten
Überwindung der Kluft zwischen Migrationsforschung und Politik
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-04 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 4.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Einreichungen sollten eine rigorose Methode entwickeln, um die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Politik im Bereich der Migration zu überbrücken, und zwar auf der Grundlage bestehender Literatur, die sich nicht ausschließlich auf die Migrationspolitik bezieht, einschließlich der Literatur über Entscheidungsfindung, Organisationsstudien, Erkenntnisse aus dem Bereich der Verhaltensforschung, der Menschenrechte, der Geschlechterproblematik und sich überschneidender Aspekte (z. B. sozioökonomischer Hintergrund, ethnischer Hintergrund/Minderheiten, Behinderung) sowie der Literatur zur öffentlichen Politik. Es sollte daher eine Strategie für eine faktengestützte politische Entscheidungsfindung im Bereich Migration festgelegt werden, bei der alle Elemente des Politikzyklus sorgfältig berücksichtigt werden, einschließlich: beteiligte Institutionen, Netzwerke von Akteuren und Interessengruppen, Rahmenbedingungen, Wahrnehmungen und Erzählungen, die den Kontext, in dem Entscheidungen getroffen werden, prägen, Informationen, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen, und schließlich die Art und Weise, wie politische Entscheidungen getroffen werden. Dabei sollten auch Erkenntnisse, Werte, Menschenrechte und Voreingenommenheit sowie die Rolle, die diese bei der Auswertung der verfügbaren Informationen und der Entscheidung für eine bestimmte Vorgehensweise spielen, berücksichtigt werden. Nach der Entwicklung einer solchen Strategie, die speziell auf die Migrationspolitik der EU auf ihren verschiedenen Ebenen (supranational, national, lokal) zugeschnitten ist, sollten die Vorschläge eine Auswahl der Migrationsforschung treffen und nützliche Erkenntnisse für die politischen Entscheidungsträger herausarbeiten. Die spezifischen Themen, auf die man sich konzentrieren will, sollten in Synergie mit Praktikern und politischen Entscheidungsträgern ausgewählt werden, wobei sowohl der Forschungskonsens als auch die Wissenslücken in den politischen Prozessen ermittelt werden sollten, bei denen eine schnelle Beratung am nützlichsten sein kann. Die Vorschläge sollten sich in erster Linie auf EU-finanzierte Forschung und Projekte (finanziert durch Horizont 2020/Europa, AMIF, ESFD+, EUTF, NDICI) konzentrieren, aber auch nach weiteren verfügbaren Erkenntnissen suchen, wann immer dies erforderlich ist. Schließlich sollten die Vorschläge die Strategie der Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern bereits zu Beginn ihres Lebenszyklus anwenden, um Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens zwischen Forschern und politischen Entscheidungsträgern zu schaffen, und zwar zu den Themen, die in Synergie mit Praktikern ermittelt wurden. Dies sollte sich nicht auf eine normale Verbreitungsstrategie (politische Kurzdarstellungen, Präsentationen) beschränken, die darauf abzielt, die Forschung in die Politik einfließen zu lassen. Es sollte auch innovative Methoden für den Austausch und das Lernen beinhalten, wie z. B. Fallstudienanalysen, Szenarienbildung und andere nützliche Strategien, die dabei helfen können, den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und der inhärenten Komplexität der Migrationspolitik zu simulieren. Es sollte ein Netzwerk geschaffen werden, das beispielsweise Teilnehmer aus EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, Partnerländern, NRO und anderen Interessengruppen umfassen könnte, um eine nachhaltige Grundlage für den Austausch über die Laufzeit des Projekts hinaus zu schaffen. Es wird dringend empfohlen, bei den Vorschlägen nach Möglichkeiten der Komplementarität und Koordinierung mit bestehenden Migrationsnetzen auf EU-Ebene zu suchen, insbesondere mit dem Europäischen Migrationsnetz und dem Wissenszentrum für Migration und Demografie. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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