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Call-Eckdaten
Integrierte Pflegelösungen, die zu einer qualitativ besseren, personenzentrierten Langzeitpflege und zur Überwindung territorialer Ungleichheiten bei ihrer Bereitstellung führen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen | |
Call Nummer | HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-08 | |
Termine | Öffnung 14.12.2022 | Deadline 14.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 9.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Qualität der Langzeitpflege wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter Finanzierung, Personal, Organisation und Technologie. Was die Organisation betrifft, so haben sich neue Modelle der integrierten Pflege herausgebildet, die darauf abzielen, die Pflegedienste nach den persönlichen Bedürfnissen zu strukturieren, um die Zufriedenheit der Nutzer, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern. In vielen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern wird die Langzeitpflege in der Regel aus verschiedenen Quellen finanziert und auf unterschiedlichen Ebenen organisiert. In Bezug auf Regulierung, Finanzierung und Dienstleistungserbringung kann die Erbringung von Dienstleistungen der Langzeitpflege eng mit Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Sozialfürsorge, Wohnen und Wohnunterstützung sowie für Menschen mit Behinderungen verknüpft sein (oder Teil davon sein). Diese horizontale Aufteilung kann die Koordinierung der Pflege und sogar die Bereitstellung von Dienstleistungen behindern. Die Langzeitpflege ist besonders stark mit der Gesundheitsversorgung verknüpft, da Menschen mit Langzeitpflege häufig aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen oder Komorbiditäten eine Gesundheitsversorgung benötigen. Die Bereitstellung einer integrierten Versorgung, bei der verschiedene Fachkräfte eng zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse der Menschen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege zu erfüllen, ist daher von wesentlicher Bedeutung. Die Technologie kann dazu beitragen, die Qualität der Langzeitpflege zu verbessern, z. B. durch die Personalisierung der Dienstleistungen, die Erhöhung der Unabhängigkeit der Nutzer, die Unterstützung von Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Überwachung der Dienstleistungen, Fernpflegemanagement usw. Zu den jüngsten Reformen gehören die Einrichtung neuer Dienste sowie Maßnahmen zur Stärkung der integrierten Versorgung. Mit den letztgenannten Maßnahmen werden vor allem die sektoralen Unterschiede zwischen Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge durch die Einrichtung von Koordinierungsstrukturen angegangen. Sie zielen auch darauf ab, das lokale und regionale Management zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern häuslicher Pflege zu verstärken. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft besteht eine zentrale Herausforderung darin, angemessene, zugängliche und erschwingliche formale Langzeitpflegedienste von hoher Qualität für diejenigen bereitzustellen, die sie benötigen. Die Verfügbarkeit von formellen Langzeitpflegediensten ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Angesichts des zu erwartenden starken Anstiegs der Nachfrage können schon heute viele Menschen, die Langzeitpflegeleistungen benötigen, diese nicht in Anspruch nehmen oder sich nicht leisten. Zu den Hindernissen, die einem gleichberechtigten Zugang zu angemessenen Langzeitpflegeleistungen im Wege stehen, gehören geografische Unterschiede oder sogar Engpässe im Angebot. Unterschiede in der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen spiegeln persönliche Präferenzen und Unterschiede in den Familienstrukturen und im sozioökonomischen Hintergrund wider, aber auch die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von formellen Pflegediensten. So ist beispielsweise in ländlichen und abgelegenen Gebieten der tatsächliche Zugang zur Pflege oft erschwert. Es liegen jedoch nur wenige Daten über regionale Unterschiede in der Langzeitpflegeversorgung vor. Die Rolle der Sozialwirtschaft als wichtiger Akteur für innovative Praktiken bei der Bereitstellung von Pflegeleistungen wird häufig hervorgehoben. In den Vorschlägen sollten die besten innovativen Praktiken aufgezeigt werden, auch in neuen und aufkommenden Bereichen, wie z. B. Plattform-Kooperativismus im Bereich der Langzeitpflege und bei der Legalisierung von nicht angemeldeten Arbeitnehmern in der Langzeitpflege. Es wird erwartet, dass die Aufforderung einen Beitrag zur EU-Vision für den ländlichen Raum und zur EU-Pflegestrategie leistet. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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