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Call-Eckdaten
Veränderung der Sonneneinstrahlung: Steuerung der Forschung
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität | |
Call Nummer | HORIZON-CL5-2023-D1-01-08 | |
Termine | Öffnung 13.12.2022 | Deadline 18.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Um das erwartete Ergebnis zu erreichen, sollten die Vorschläge auf alle folgenden Punkte eingehen:
Die Aktion sollte auch die folgenden Fragen berücksichtigen:
Im Rahmen der Aktion sollten auch die Merkmale eines solchen Governance-Rahmens ermittelt werden, wobei Fragen wie wissenschaftliche Strenge, Risikobewertung und öffentliche Legitimität berücksichtigt werden sollten. Die Förderung von SRM oder die Durchführung von SRM-Feldexperimenten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aktion. Gegebenenfalls werden Aktionen angeregt, um Synergien mit anderen Initiativen in Europa und darüber hinaus zu erkunden, die die Veränderung der Sonnenstrahlung aus technologischer, rechtlicher und/oder ethischer Sicht untersuchen. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Ziel der Aktion ist es, die Bedingungen zu erkunden, die zur Entwicklung eines möglichen Rahmens für die experimentelle Forschung im Bereich der Veränderung der solaren Strahlung (SRM) führen könnten, was von Fall zu Fall geschehen soll. SRM ist definiert als ein Ansatz zur Verringerung des solaren Strahlungsantriebs durch andere Mittel als die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen. Im Rahmen der Maßnahme sollte auf der Grundlage einer umfassenden und ausgewogenen Bewertung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Perspektiven der Interessengruppen ermittelt werden, ob und wie die Steuerung der SRM-Feldforschung in der Praxis funktionieren könnte. Der 6. Bewertungsbericht des IPCC (Cross-Working Group Box SRM: Solar Radiation Modification) kam zu dem Schluss, dass SRM einen Teil der Auswirkungen der anthropogenen Erwärmung auf das globale und regionale Klima ausgleichen könnte, insbesondere wenn sie mit Emissionsreduzierungen und der Beseitigung von Kohlendioxid kombiniert und schrittweise eingeführt wird. Allerdings ist ihr Einsatz mit einer Reihe von Risiken verbunden, und der IPCC kam zu dem Schluss, dass das Vertrauen in unser Verständnis der Klimareaktion, insbesondere auf regionaler Ebene, gering ist. Auf internationaler Ebene befasst sich das Übereinkommen über die biologische Vielfalt mit dem Einsatz von Pestiziden (und rät nachdrücklich davon ab), da er erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Dennoch stößt das Thema weiterhin auf Interesse, auch bei nichtstaatlichen Akteuren, da die Auswirkungen des Klimawandels selbst immer deutlicher werden. Diese Maßnahme sollte zu einem besseren Verständnis der Risiken und Bedingungen führen, die eine Feldforschung für die Beteiligten akzeptabel oder inakzeptabel machen würden. Ein solches besseres Verständnis wird angestrebt, ohne dass dadurch der potenzielle Nutzen für die Politikgestaltung oder Regulierung beeinträchtigt wird. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1 (664kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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